Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0442/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 05.11.2021 | ||
Betreff: | Gewährung von Zuschüssen an die staatlich anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Regionalverband Saarbrücken rückwirkend für das Jahr 2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 243 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Schul- u. Bauausschuss empfiehlt,
der Regionalverbandsausschuss beschließt,
an die staatlich anerkannten Einrichtungen der
Erwachsenenbildung im Regionalverband Saarbrücken rückwirkend für das Jahr 2020
folgende Zuschüsse zu gewähren.
1. Volkshochschule Sulzbach 14.890,-
€
2. Volkshochschule Völklingen 44.580,
€
3. Evgl. Akademie Saarbrücken 1.540,- €
4. Evgl. Familienbildungsstätte 9.440,- €
- Diakonisches Werk -
5. KEB im Bistum Trier
-
Fachstelle
Saarbrücken –
(früher: Kath. Bildungswerk 1.520,- €
- Region Saarbrücken -)
6. Kath. Familienbildungsstätte 2.370,- €
Saarbrücken e.V.
Ursulinenstr.
Landesverbandes
SaarlandFrauen e.V. 270,- €
75.000,- €
Sachverhalt:
Gem. § 8 Abs. 3 des Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetzes (SWFG) in der Fassung vom 10. Februar 2010 sollen Gemeinden und Gemeindeverbände die Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung ihres Bereichs finanziell zusätzlich zu den Zuwendungen des Landes unterstützen.
Die Anträge der acht staatlich anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie die zugehörigen Abrechnungsunterlagen lagen dem Ministerium für Bildung zur Prüfung vor. Aufgrund der von dort mitgeteilten Zahlen ergeben sich entsprechend des 1984 vom Stadtverbandsausschuss gebilligten Verteilungsschlüssels die in der Anlage aufgeführten Zuwendungsbeträge.
Finanzierung:
Im Haushalt sind für das Rechnungsjahr 2021 bei Fibu-Konto 21011.531800 „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche“ Mittel in Höhe von 75.000,00 € veranschlagt.