Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0449/2021 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 15.11.2021 | ||
Betreff: | Anteilige Übernahme der Kosten der Neuerschließung (neue Zuwegung und neue Medienanschlüsse) zur Sicherung und Schaffung von Kita-Plätzen im Rahmen der Baumaßnahme des Ersatz- und Erweiterungsneubaus der Kita Kettenfabrik |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 276 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt,
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung
beschließt,
die anteilige Übernahme der
Kosten der Neuerschließung (neue Zuwegung und neue Medienanschlüsse) im Rahmen
der Baumaßnahme des Ersatz- und Erweiterungsneubaus der Kita Kettenfabrik bis
zur Höhe von max. 45.000,00 €.
Sachverhalt:
Zur Sicherung des
Platzangebotes der Kita Kettenfabrik im Saarbrücker Stadtteil St. Johann bedarf
es eines Ersatzneubaus. Im Rahmen der Planungen wurde um dem gestiegenen
Platzbedarf an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen in Saarbrücken
besser entsprechen zu können zugleich eine Erweiterung der Kita in den Blick
genommen.
Die Planungen sind bereits
weit vorangeschritten. Um die Maßnahme, die Teil der aktuellen
Vorschulentwicklungsplanung ist, realisieren zu können, bedarf es zuvor eines
Erbpachtvertrages zwischen der Ev. Kirchengemeinde St. Johann (KGM) als Grundstückseigentümerin
und dem künftigen Bau- und Betriebsträger der Impuls Soziales Management GmbH
& CO KG (Impuls). Nachdem der Erbpachtvertrag zwischen KGM und Impuls
bereits unterschriftsreif ausverhandelt war, ergaben sich neue
Finanzierungsfragen durch das Erfordernis einer neuen Zuwegung und Verlegung
von Anschlüssen (Erschließungskosten).
Entsprechende
Erschließungskosten sind landesseitig nicht zuwendungsfähig.
In dem hier vorliegenden
Fall müssen die Versorgungsleitungen für die neue Kita auf dem Grundstück
umgelegt und die Zuwegung tragfähig (für den Baustellenverkehr) hergerichtet
sowie in einen zeitgemäßen Zustand versetzt werden. Die hierfür erforderlichen
baulichen Maßnahmen werden mit Kosten von rund 112.000,00 € veranschlagt (lt.
Kostenschätzung der die KGM beratenden Architektin – s. Anlage).
Kirchengemeinde und
künftiger Bau- und Betriebsträger sehen sich wirtschaftlich nicht in der Lage,
diese Kosten alleine zu tragen. Von daher sind sie mit dem Anliegen der
gemeinsamen anteiligen Finanzierung an Landeshauptstadt und Regionalverband
herangetreten.
Die Maßnahme droht zu
scheitern, sofern keine Regelung zur Schließung der Finanzierungslücke gefunden
wird. Aus diesem Grund gab es Vorgespräche zwischen KGM, Impuls, LHS (Amt für
Kinder und Bildung) und RVS (Jugendamt).
KGM und Impuls haben sich
als Eigentümer und künftiger Bau- und Betriebsträger bereit erklärt, gemeinsam
50 % der Kosten, zusammen bis max. 60.000,00 € zu tragen.
Sofern LHS und RVS
zusichern, gemeinsam die andere Hälfte der Kosten zu tragen, wäre die
Realisierung der Maßnahme gesichert.
Vor dem Hintergrund der
aktuellen Baupreisentwicklung sowie der Rohstoffknappheit auf dem Weltmarkt ist
es realistisch, dass die Baupreise bis zur Umsetzung noch steigen werden. Aus
diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Anteil des RVS – je nach
Kostenentwicklung – auf maximal 45.000,00 € zu begrenzen.
Seitens der LHS ist
beabsichtigt, in den städtischen Gremien mit einem noch im Monat November
beginnenden Gremienlauf einen analogen Beschluss fassen zu lassen.
Damit
wären Kosten bis zum Betrag von max. 150.000,00 € abgedeckt.
Mittel für die Bezuschussung
entsprechender Investitionskosten sind im Haushalt vorhanden. Die zusätzlichen
Ausgaben sind darüber zu decken.