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Name:0449/2021  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:15.11.2021  
Betreff:Anteilige Übernahme der Kosten der Neuerschließung (neue Zuwegung und neue Medienanschlüsse) zur Sicherung und Schaffung von Kita-Plätzen im Rahmen der Baumaßnahme des Ersatz- und Erweiterungsneubaus der Kita Kettenfabrik
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt,

die anteilige Übernahme der Kosten der Neuerschließung (neue Zuwegung und neue Medienanschlüsse) im Rahmen der Baumaßnahme des Ersatz- und Erweiterungsneubaus der Kita Kettenfabrik bis zur Höhe von max. 45.000,00 €.

 

 


Sachverhalt:

 

Zur Sicherung des Platzangebotes der Kita Kettenfabrik im Saarbrücker Stadtteil St. Johann bedarf es eines Ersatzneubaus. Im Rahmen der Planungen wurde um dem gestiegenen Platzbedarf an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen in Saarbrücken besser entsprechen zu können zugleich eine Erweiterung der Kita in den Blick genommen.

Die Planungen sind bereits weit vorangeschritten. Um die Maßnahme, die Teil der aktuellen Vorschulentwicklungsplanung ist, realisieren zu können, bedarf es zuvor eines Erbpachtvertrages zwischen der Ev. Kirchengemeinde St. Johann (KGM) als Grundstückseigentümerin und dem künftigen Bau- und Betriebsträger der Impuls Soziales Management GmbH & CO KG (Impuls). Nachdem der Erbpachtvertrag zwischen KGM und Impuls bereits unterschriftsreif ausverhandelt war, ergaben sich neue Finanzierungsfragen durch das Erfordernis einer neuen Zuwegung und Verlegung von Anschlüssen (Erschließungskosten).

Entsprechende Erschließungskosten sind landesseitig nicht zuwendungsfähig.

In dem hier vorliegenden Fall müssen die Versorgungsleitungen für die neue Kita auf dem Grundstück umgelegt und die Zuwegung tragfähig (für den Baustellenverkehr) hergerichtet sowie in einen zeitgemäßen Zustand versetzt werden. Die hierfür erforderlichen baulichen Maßnahmen werden mit Kosten von rund 112.000,00 € veranschlagt (lt. Kostenschätzung der die KGM beratenden Architektin – s. Anlage).

Kirchengemeinde und künftiger Bau- und Betriebsträger sehen sich wirtschaftlich nicht in der Lage, diese Kosten alleine zu tragen. Von daher sind sie mit dem Anliegen der gemeinsamen anteiligen Finanzierung an Landeshauptstadt und Regionalverband herangetreten.

Die Maßnahme droht zu scheitern, sofern keine Regelung zur Schließung der Finanzierungslücke gefunden wird. Aus diesem Grund gab es Vorgespräche zwischen KGM, Impuls, LHS (Amt für Kinder und Bildung) und RVS (Jugendamt).

KGM und Impuls haben sich als Eigentümer und künftiger Bau- und Betriebsträger bereit erklärt, gemeinsam 50 % der Kosten, zusammen bis max. 60.000,00 € zu tragen.

Sofern LHS und RVS zusichern, gemeinsam die andere Hälfte der Kosten zu tragen, wäre die Realisierung der Maßnahme gesichert.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Baupreisentwicklung sowie der Rohstoffknappheit auf dem Weltmarkt ist es realistisch, dass die Baupreise bis zur Umsetzung noch steigen werden. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Anteil des RVS – je nach Kostenentwicklung – auf maximal 45.000,00 € zu begrenzen.

 

Seitens der LHS ist beabsichtigt, in den städtischen Gremien mit einem noch im Monat November beginnenden Gremienlauf einen analogen Beschluss fassen zu lassen.

Damit wären Kosten bis zum Betrag von max. 150.000,00 € abgedeckt.

 


Mittel für die Bezuschussung entsprechender Investitionskosten sind im Haushalt vorhanden. Die zusätzlichen Ausgaben sind darüber zu decken.