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Name:0094/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Förderung der anerkannten Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt die Förderung von Betreuungsvereinen für das Jahr 2009 wie folgt:

 

a)     Fördergemeinschaft katholischer Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken, Völklingen

 

Förderung gem. Verwaltungsvorschriften                                                             38.683,71 €

Auf diesen Betrag sind die bereits geleisteten

Abschlagszahlungen in Höhe von 30.000,00 €

anzurechnen.

 

 

b)     Betreuungsverein Saarbrücken und Saar. e.V. im Diakonischen Werk an der Saar, Saarbrücken

 

Förderung gem. Verwaltungsvorschriften                                                           26.891,58 €

Auf diesen Betrag sind die bereits geleisteten

Abschlagszahlungen in Höhe von 22.000,00 €

anzurechnen.

 

c)     pro Mensch Betreuungsverein Saarland e.V., Geschäftsstelle Saarbrücken

 

Förderung gem. Verwaltungsvorschriften                                                           17.517,35 €

Auf diesen Betrag sind die bereits geleisteten

Abschlagszahlungen in Höhe von 14.500,00 €

anzurechnen.

 


Sachverhalt:

 

Im Regionalverband werden drei Betreuungsvereine (s. o.) finanziell gefördert. Die Förderung umfasst die Personalkosten (PK) und Sachkosten (SK). Land und Regionalverband bezuschussen diese Kosten zu je rund 40 %. Auf die Förderung werden das Jahr über Abschläge geleistet. Die Betreuungsvereine weisen die Verwendung der Mittel im Folgejahr nach. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt die endgültige Festsetzung der Zuschüsse für das vorangegangene Jahr und die vorläufige Festsetzung des Zuschusses für das laufende Jahr. Die Förderung der Betreuungsvereine erfolgt seit 1992 auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der Regionalverbands(Stadtverbands-)gremien. Die Beschlussfassung des Ausschusses für Gesundheit hat empfehlenden Charakter. Die endgültige Beschlussfassung obliegt dem Regionalverbandsausschuss.

Wenn gewünscht, werden Ihnen in einer der nächsten Sitzungen gerne die Aufgaben des Regionalverbandes als Träger der örtlichen Betreuungsbehörde näher erläutert.

Zur Förderung von Betreuungsvereinen im Rahmen der „Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Förderung von Betreuungsvereinen“ vom 28.06.1993 wurde jedem Landkreis bzw. dem Regionalverband Saarbrücken zugestanden, dass pro 100.000 Einwohner eine hauptamtliche Fachkraft gefördert werden kann.

Ausgehend von etwa 350.000 Einwohnern im Regionalverband bedeutet dies, dass 3,5 hauptamtliche Fachkräfte bei Betreuungsvereinen gefördert werden können. Der Personalschlüssel ist seit Juni 2003 mit 3,5 geförderten Stellen ausgeschöpft.

 

FÖRDERUNG

Förderung gemäß Verwaltungsvorschriften

a)       Fördergemeinschaft kath. Betreuungsvereine im Regionalverband

Saarbrücken e.V., Völklingen

Haushaltsjahr 2008

Der Verwendungsnachweis wurde fristgerecht vorgelegt und geprüft.

Die Prüfung ergab anzuerkennende Gesamtkosten

in Höhe von                                                                                                    101.417,10 €

(PK = 89.280,64 €, SK = 12.136,46 €)

Danach errechnet sich nach den Verwaltungsvorschriften

zur Förderung  von Betreuungsvereinen

(unter Beachtung der Höchstförderbeträge für das Jahr 2008)

ein Regionalverbandsanteil von                                                                          36.971,16 €

Da für das Jahr 2008 ein Zuschuss in Höhe von                                               37.172,31 €

gezahlt wurde, ergibt sich eine Überzahlung in Höhe von                              201,15 €

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Diese Überzahlung wird mit der Schlussrate für das Jahr 2009 verrechnet.