Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0094/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Förderung der anerkannten Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 98 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss
beschließt die Förderung von Betreuungsvereinen für das Jahr 2009 wie folgt:
a) Fördergemeinschaft katholischer Betreuungsvereine im Regionalverband Saarbrücken, Völklingen
Förderung gem. Verwaltungsvorschriften 38.683,71 €
Auf diesen Betrag sind die bereits geleisteten
Abschlagszahlungen in Höhe von 30.000,00 €
anzurechnen.
b) Betreuungsverein Saarbrücken und Saar. e.V. im Diakonischen Werk an der Saar, Saarbrücken
Förderung
gem. Verwaltungsvorschriften 26.891,58
€
Auf diesen Betrag sind die bereits geleisteten
Abschlagszahlungen in Höhe von 22.000,00 €
anzurechnen.
c) pro Mensch Betreuungsverein Saarland e.V., Geschäftsstelle Saarbrücken
Förderung gem. Verwaltungsvorschriften 17.517,35 €
Auf diesen Betrag sind die bereits geleisteten
Abschlagszahlungen in Höhe von 14.500,00 €
anzurechnen.
Sachverhalt:
Im Regionalverband werden drei Betreuungsvereine (s. o.) finanziell gefördert. Die Förderung umfasst die Personalkosten (PK) und Sachkosten (SK). Land und Regionalverband bezuschussen diese Kosten zu je rund 40 %. Auf die Förderung werden das Jahr über Abschläge geleistet. Die Betreuungsvereine weisen die Verwendung der Mittel im Folgejahr nach. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt die endgültige Festsetzung der Zuschüsse für das vorangegangene Jahr und die vorläufige Festsetzung des Zuschusses für das laufende Jahr. Die Förderung der Betreuungsvereine erfolgt seit 1992 auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der Regionalverbands(Stadtverbands-)gremien. Die Beschlussfassung des Ausschusses für Gesundheit hat empfehlenden Charakter. Die endgültige Beschlussfassung obliegt dem Regionalverbandsausschuss.
Wenn gewünscht, werden Ihnen in einer der nächsten Sitzungen gerne die Aufgaben des Regionalverbandes als Träger der örtlichen Betreuungsbehörde näher erläutert.
Zur Förderung von Betreuungsvereinen im Rahmen der „Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Förderung von Betreuungsvereinen“ vom 28.06.1993 wurde jedem Landkreis bzw. dem Regionalverband Saarbrücken zugestanden, dass pro 100.000 Einwohner eine hauptamtliche Fachkraft gefördert werden kann.
Ausgehend von etwa 350.000 Einwohnern im Regionalverband bedeutet dies, dass 3,5 hauptamtliche Fachkräfte bei Betreuungsvereinen gefördert werden können. Der Personalschlüssel ist seit Juni 2003 mit 3,5 geförderten Stellen ausgeschöpft.
FÖRDERUNG
Förderung
gemäß Verwaltungsvorschriften
a)
Fördergemeinschaft kath.
Betreuungsvereine im Regionalverband
Saarbrücken e.V., Völklingen
Haushaltsjahr
2008
Der Verwendungsnachweis wurde fristgerecht vorgelegt und geprüft.
Die Prüfung ergab anzuerkennende Gesamtkosten
in Höhe von 101.417,10 €
(PK = 89.280,64 €, SK = 12.136,46 €)
Danach errechnet sich nach den Verwaltungsvorschriften
zur Förderung von Betreuungsvereinen
(unter Beachtung der Höchstförderbeträge für das Jahr 2008)
ein Regionalverbandsanteil von 36.971,16 €
Da für das Jahr 2008 ein Zuschuss in Höhe von 37.172,31 €
gezahlt
wurde, ergibt sich eine Überzahlung in Höhe von 201,15 €
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Diese Überzahlung wird mit der Schlussrate für das Jahr 2009 verrechnet.