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Name:0095/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
hier: zusätzliche Betreuungsleistungen der Betreuungsgruppe im Café Paulchen
Träger: Ökumenische Sozialstation im Sulzbach- und Fischbachtal e.V.
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Sachverhalt:

 

Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern (Abs. 3). Die Ökumenische Sozialstation im Sulzbach- und Fischbachtal e.V. hat mit Schreiben vom 06.10.08 die Anerkennung als Anbieter von zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 c PflEg erhalten.

 

Mit Schreiben vom 25.02.09 stellte die Ökumenische Sozialstation im Sulzbach- und Fischbachtal e.V. einen Antrag auf Förderung des niedrigschwelligen Angebotes gem.
§ 45 PflEg für das Jahr 2009.

 

2.2 Entwicklung

Die Ökumenische Sozialstation ist eine kirchliche Einrichtung der katholischen und evangelischen Kirchengemeinden im Raum Sulzbach- und Fischbachtal. Die ganzheitliche Pflege wird ergänzt durch Beratung, hauswirtschaftliche Versorgung und andere Dienste. Mit dem „Café Paulchen“ erweitert der Träger sein Angebot für Demenzkranke und deren Angehörige.

 

Das Café Paulchen bietet Angehörigen die Möglichkeit, Demenzkranke einmal wöchentlich für 4 Stunden betreuen zu lassen. Das Angebot trägt zur Förderung sozialer und körperlicher Fähigkeiten bei, die Konzentrations- und Erinnerungsfähigkeiten werden entsprechend trainiert und gefördert. Angehörige können sich in Gesprächskreisen austauschen, erhalten Beratungsangebote und die Möglichkeit zur angeleiteten Meditation und Entspannung.

 

2.3 Angebote der Betreuungsgruppe

Die Betreuungsgruppe wird dienstags von 11.00-  15.00 Uhr und montags von 11.00-15.00 Uhr angeboten. Im Durchschnitt nehmen 7 Personen teil.

 

Die Betreuung umfasst:

  • Gemeinsames Kochen und Essen
  • Gesellschaftsspiele
  • Ausflüge und Spaziergänge
  • Musik hören, Gedichte lesen, malen, Meditation
  • Sitztanz und Sitzgymnastik

 

Für Angehörige werden Gesprächskreise, Beratung, Entlastung vom Pflegealltag und von einer Fachkraft angeleitete Meditation und Entspannung angeboten.

 

2.4 Fachliche Anleitung und Begleitung

Die Leitungs- und Koordinierungskraft verfügt über die entsprechende berufliche Qualifikation. Die entsprechende Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Kräfte ist gesichert. Die Teilnahme an den Fortbildungen ist verpflichtend. Die aufgeführten Inhalte entsprechen den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI vom 24.7.02.

 

2.5 Förderung des Projektes

Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen. Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird
(§ 45c, Abs. 2‚ Satz 2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.

 

Förderung 2009

Beantragt wurden folgende anerkennungsfähige Kosten

 

Sachkosten                                                                2.532,99 €

Personalkosten                                                       18.935,01 €

insgesamt                                                               21.468,00 €