Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0095/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf hier: zusätzliche Betreuungsleistungen der Betreuungsgruppe im Café Paulchen Träger: Ökumenische Sozialstation im Sulzbach- und Fischbachtal e.V. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 106 KB |
Sachverhalt:
Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002
besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige
mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern
(Abs. 3). Die Ökumenische Sozialstation im Sulzbach- und Fischbachtal e.V. hat
mit Schreiben vom 06.10.08 die Anerkennung als Anbieter von zusätzlichen
niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 c PflEg erhalten.
Mit Schreiben vom 25.02.09 stellte die Ökumenische Sozialstation im
Sulzbach- und Fischbachtal e.V. einen Antrag auf Förderung des
niedrigschwelligen Angebotes gem.
§ 45 PflEg für das Jahr 2009.
2.2 Entwicklung
Die Ökumenische Sozialstation ist eine kirchliche Einrichtung der
katholischen und evangelischen Kirchengemeinden im Raum Sulzbach- und
Fischbachtal. Die ganzheitliche Pflege wird ergänzt durch Beratung,
hauswirtschaftliche Versorgung und andere Dienste. Mit dem „Café Paulchen“
erweitert der Träger sein Angebot für Demenzkranke und deren Angehörige.
Das Café Paulchen bietet Angehörigen die Möglichkeit, Demenzkranke
einmal wöchentlich für 4 Stunden betreuen zu lassen. Das Angebot trägt zur
Förderung sozialer und körperlicher Fähigkeiten bei, die Konzentrations- und
Erinnerungsfähigkeiten werden entsprechend trainiert und gefördert. Angehörige
können sich in Gesprächskreisen austauschen, erhalten Beratungsangebote und die
Möglichkeit zur angeleiteten Meditation und Entspannung.
2.3 Angebote der
Betreuungsgruppe
Die Betreuungsgruppe wird dienstags von 11.00- 15.00 Uhr und montags von 11.00-15.00 Uhr
angeboten. Im Durchschnitt nehmen 7 Personen teil.
Die Betreuung umfasst:
Für Angehörige werden Gesprächskreise, Beratung, Entlastung vom
Pflegealltag und von einer Fachkraft angeleitete Meditation und Entspannung
angeboten.
Die Leitungs- und Koordinierungskraft verfügt über die entsprechende
berufliche Qualifikation. Die entsprechende Fort- und Weiterbildung der
ehrenamtlichen Kräfte ist gesichert. Die Teilnahme an den Fortbildungen ist
verpflichtend. Die aufgeführten Inhalte entsprechen den Empfehlungen des
Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und des Verbandes der privaten
Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen
Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer
Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI vom
24.7.02.
Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen
Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und
Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung
der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und
Unterstützung durch Fachkräfte entstehen. Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen
und privaten Pflegeversicherung wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss,
der von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken oder dem Land
geleistet wird
(§ 45c, Abs. 2‚ Satz 2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen,
trägt der Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.
Förderung 2009
Beantragt wurden folgende anerkennungsfähige Kosten
Sachkosten 2.532,99 €
Personalkosten 18.935,01
€
insgesamt 21.468,00
€