BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0096/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
hier: zusätzliche Betreuungsleistungen im häuslichen Bereich
Träger: Demenz-Verein im Köllertal e.V.
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das zusätzliche Betreuungsangebot des Demenz-Vereins im Köllertal e.V. mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 10.318,00 € zu fördern.

 


Sachverhalt:

 

2.1 Ausgangslage

Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern (Abs. 3). Der Demenz-Verein im Köllertal e.V. hat mit Schreiben vom 06.03.08 die Anerkennung als Anbieter von zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 c PflEg erhalten.

 

Mit Schreiben vom 22.12.08 stellte der Demenz-Verein im Köllertal e.V. einen Antrag auf Förderung des niedrigschwelligen Angebotes gem. § 45 PflEg für das Jahr 2009.

 

2.2 Entwicklung

Der DEMENZ-Verein im Köllertal e.V. bietet Beratung und Unterstützung für Angehörige von Demenzkranken und Betroffene an. Das Angebot soll durch einen häuslichen Betreuungsdienst ergänzt werden. Seit Januar 2007 ist Frau Petra Schmitt, examinierte Krankenschwester, für den Verein tätig. Neben der Beratung in Fragen des Umgangs mit Demenzkranken und rechtlichen Problemen wird die Hilfe für eine zeitweise Betreuung im häuslichen Bereich nachgefragt.

 

2.3 Art der Betreuung

Die Betreuung kann von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr erfolgen. Es besteht eine 24 Stunden Erreichbarkeit (Nottelefon).

 


Folgende Angebote stehen im Rahmen der häuslichen Betreuung zur Verfügung:

 

Ø      Stundenweise Betreuung durch Laienhelfer

Ø      Betreuung in Absprache mit den Helfer/innen

Ø      Erzählen

Ø      Spaziergänge

Ø      Entlastung der pflegenden Angehörigen

 

2.4 Fachliche Anleitung und Begleitung

Die Leitungs- und Koordinierungskraft verfügt über die entsprechende berufliche Qualifikation. Die Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Kräfte kann sichergestellt werden. Die aufgeführten Inhalte entsprechen den Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI vom 24.7.02.

 

2.5 Förderung des Projektes

Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.

 

Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz 2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.

 

Förderung 2009

Beantragt wurden folgende anerkennungsfähige Kosten

 

Sachkosten                                                              13.500,00 €

ant. Personalkosten                                                38.000,00 €

insgesamt                                                               51.500,00 €

 

 

Finanzierung

Eigenmittel des Trägers                             12.000,00 €

Entgelte für Betreuungsseinsätze              12.500,00 €

Alzheimer-Gesellschaft                                    500,00 €

Insgesamt                                                     25.000,00 €

 

Fehlbedarf                                                    26.500,00 €

 

Es wurden 26.500,00€ Förderung beantragt. Die anteilige Förderung durch den Regionalverband Saarbrücken beträgt 50%, d.h. 13.250,00 €. Die Förderung des Projektes für das Haushaltsjahr 2009 wird befürwortet.

 

Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,- € in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 64.211,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 14.211,00  € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 22%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von 10.318,00 €.