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Name: | 0096/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf hier: zusätzliche Betreuungsleistungen im häuslichen Bereich Träger: Demenz-Verein im Köllertal e.V. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 107 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das zusätzliche Betreuungsangebot des Demenz-Vereins im Köllertal e.V. mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 10.318,00 € zu fördern.
Sachverhalt:
Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002
besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige
mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern
(Abs. 3). Der Demenz-Verein im Köllertal e.V. hat mit Schreiben vom 06.03.08
die Anerkennung als Anbieter von zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten nach
§ 45 c PflEg erhalten.
Mit Schreiben vom 22.12.08 stellte der Demenz-Verein im Köllertal e.V.
einen Antrag auf Förderung des niedrigschwelligen Angebotes gem. § 45 PflEg für
das Jahr 2009.
2.2 Entwicklung
Der DEMENZ-Verein im Köllertal e.V. bietet Beratung und Unterstützung
für Angehörige von Demenzkranken und Betroffene an. Das Angebot soll durch
einen häuslichen Betreuungsdienst ergänzt werden. Seit Januar 2007 ist Frau
Petra Schmitt, examinierte Krankenschwester, für den Verein tätig. Neben der
Beratung in Fragen des Umgangs mit Demenzkranken und rechtlichen Problemen wird
die Hilfe für eine zeitweise Betreuung im häuslichen Bereich nachgefragt.
2.3 Art der Betreuung
Die Betreuung kann von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr
erfolgen. Es besteht eine 24 Stunden Erreichbarkeit (Nottelefon).
Folgende Angebote stehen im Rahmen der häuslichen Betreuung zur
Verfügung:
Ø
Stundenweise
Betreuung durch Laienhelfer
Ø
Betreuung
in Absprache mit den Helfer/innen
Ø
Erzählen
Ø
Spaziergänge
Ø
Entlastung
der pflegenden Angehörigen
Die Leitungs- und Koordinierungskraft verfügt über die entsprechende
berufliche Qualifikation. Die Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Kräfte
kann sichergestellt werden. Die aufgeführten Inhalte entsprechen den
Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Verbandes der
privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen
Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer
Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI vom
24.7.02.
Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen
Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und
Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung
der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und
Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.
Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung
wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem
Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz
2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der
Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.
Förderung 2009
Beantragt wurden folgende anerkennungsfähige Kosten
Sachkosten 13.500,00
€
ant. Personalkosten 38.000,00
€
insgesamt 51.500,00
€
Finanzierung
Eigenmittel des Trägers 12.000,00 €
Entgelte für Betreuungsseinsätze 12.500,00 €
Alzheimer-Gesellschaft 500,00 €
Insgesamt 25.000,00 €
Fehlbedarf 26.500,00
€
Es wurden 26.500,00€ Förderung
beantragt. Die anteilige Förderung durch den Regionalverband Saarbrücken
beträgt 50%, d.h. 13.250,00 €. Die Förderung des Projektes für das
Haushaltsjahr 2009 wird befürwortet.
Zur Förderung niedrigschwelliger
Versorgungsangebote wurden 50.000,- € in den Haushalt 2009 eingestellt. Die
eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 64.211,00 €. Der
Haushaltsansatz wird um 14.211,00 €
überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 22%. Es ergibt sich somit ein
Zuschussbetrag in Höhe von 10.318,00 €.