Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0097/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Demenzkranke hier: Betreuungsgruppen Café Vergissmeinnicht für Demenzkranke Saarbrücken und Dudweiler Träger: Deutsches Rotes Kreuzes, Landesverband Saar |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 110 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das Betreuungsangebot des Deutschen Roten Kreuzes mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 1.699,00 € zu fördern.
Sachverhalt:
Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002
besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für demenzkranke
Pflegebedürftige weiterzuentwickeln und zu fördern (Abs. 3). Das Deutsche Rote
Kreuz hat mit Schreiben vom 11.06.02 vom Ministerium für Justiz, Gesundheit und
Soziales die Anerkennung als Anbieter von niedrigschwelligen Angeboten nach §
45 c PflEg erhalten.
Mit Schreiben vom 25.03.09 stellte das Deutsche Rote Kreuz einen Antrag
auf Fortführung der Förderung für die „Ambulante Betreuung Demenzkranker“ in
Betreuungsgruppen gem. § 45 PflEg für das Jahr 2009.
2.2 Entwicklung
Seit April 2005 besteht eine Betreuungsgruppe für Demenzkranke, die
einmal wöchentlich für die Dauer von etwa 2 Stunden in den Räumlichkeiten des
Senioren- und Pflegeheimes Wichernhaus in der Deutschherrenstraße in
Saarbrücken eine Entlastung für Angehörige ermöglicht. Die Betreuungsgruppe
trifft sich mittlerweile unter dem Namen „Café Vergissmeinnicht“
Folgende Inhalte werden angeboten:
¨
Musik,
die der Generation vertraut ist
¨
Gymnastische
Aktivitäten
¨
Tanzaktivitäten,
auch Sitztanz
¨
Biografisches
Arbeiten mit Geschichten, Materialien, jahreszeitgemäßen Dingen
¨
Spaziergänge,
Bewegung in der Natur
¨
Spiele
¨
gemeinsamer
Nachmittagskaffee
2008 ist eine weitere Betreuungsgruppe in Dudweiler eingerichtet worden.
Die Gruppen werden von einer examinierten Pflegefachkraft geleitet. Sie
wird von ehrenamtlichen Helferinnen unterstützt, die vorher eine Basisschulung
von 14 Stunden durchlaufen müssen. Nach jedem Betreuungsnachmittag erfolgt eine
Reflexionsrunde, zusätzlich werden vierteljährlich weitere Fortbildungen
durchgeführt. Die Angehörigen werden über das Krankheitsbild, die Möglichkeiten
der Hilfen und über Möglichkeiten des Austauschs mit anderen Betroffenen
beraten.
Für die Betreuungsgruppen ist ein Versicherungsschutz in Form der
Unfall- und Haftpflichtversicherung des jeweiligen DRK Kreisverbandes gegeben.
Damit erfüllt das Konzept die Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen
und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen
Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer
Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45 c Abs. 6 SGB XI vom
24.7.2005, zuletzt geändert am 28.05.08.
Im Berichtszeitraum fanden mit Ausnahme an Feiertagen ein regelmäßiges,
wöchentliches Treffen statt. An den Treffen nahmen in Saarbrücken
durchschnittlich 5-7 demenzkranke Menschen und in Dudweiler 5-6 Personen teil.
In Dudweiler nehmen weitere 4 Personen aus der Tagespflegeeinrichtung an der
Gruppe teil.
Neben der Fachkraft betreuen jeweils 5 Ehrenamtliche die Gruppe mit.
Eine feste Angehörigengruppe wird nicht durchgeführt. Die Angehörigen treffen
sich relativ regelmäßig vor dem Ende der Veranstaltung und bilden teilweise
eine „informelle Selbsthilfegruppe“.
Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen
Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und
Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung
der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und
Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.
Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung
wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem
Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz
2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der
Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.
Förderung 2008
Lt. Verwendungsnachweis entstanden nachfolgende Kosten:
Café Vergissmeinnicht
Saarbrücken und Dudweiler
Sachkosten 2.764,99 €
Personalkosten 12.179,00
€
insgesamt 14.943,99
€
Finanzierung 2008
Selbstzahler 1.888,00 €
Regionalverband Saarbrücken 9.346,20 €
Bundesversicherungsamt 9.346,20 €
Insgesamt 20.580,40
€
Überzahlung 5.636,41 €
Kosten und Finanzierung für das Jahr 2009
Beantragt wurden für 2
Betreuungsgruppen folgende förderungsfähige Aufwendungen:
Sachkosten 1.200,00 €
Schulungskosten 400,00 €
Personalkosten 10.692,50
€
insgesamt 12.292,50
€
Die beantragte Zuwendung für
2009 für zwei Café Vergissmeinnicht beträgt 10.000,-€.
Die Förderung des Projektes für
das Haushaltsjahr 2009 wird befürwortet. Die anteilige Förderung beträgt 50%.
Aus der Förderung 2009 ergibt sich kein Förderanspruch in Bezug auf die
Ausgestaltung des Zuschusses im Haushaltsjahr 2010.
Mit der Förderung ist die
Überzahlung aus dem Jahr 2008 zu verrechnen. Eine Übertragung der Mittel ist
gem. § 7 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der
Pflegekassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung Köln und dem
Bundesversicherungsamt Bonn vom 14.01.2003 nicht möglich.
Verrechnung und Auszahlung
Beantragte Förderung 10.000,00 €
Überzahlung 5.636,41 €
Auszahlungsbetrag 4.363,59 €
Jeweils hälftig 2.181,79 €
Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,-€ in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 64.211,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 14.211,00 € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 22%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von 1.699,00 €.