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Name:0097/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Demenzkranke
hier: Betreuungsgruppen Café Vergissmeinnicht für Demenzkranke Saarbrücken und Dudweiler
Träger: Deutsches Rotes Kreuzes, Landesverband Saar
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das Betreuungsangebot des Deutschen Roten Kreuzes mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 1.699,00 € zu fördern.

 


Sachverhalt:

 

2.1 Ausgangslage

Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für demenzkranke Pflegebedürftige weiterzuentwickeln und zu fördern (Abs. 3). Das Deutsche Rote Kreuz hat mit Schreiben vom 11.06.02 vom Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales die Anerkennung als Anbieter von niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 c PflEg erhalten.

 

Mit Schreiben vom 25.03.09 stellte das Deutsche Rote Kreuz einen Antrag auf Fortführung der Förderung für die „Ambulante Betreuung Demenzkranker“ in Betreuungsgruppen gem. § 45 PflEg für das Jahr 2009.

 

2.2 Entwicklung

Seit April 2005 besteht eine Betreuungsgruppe für Demenzkranke, die einmal wöchentlich für die Dauer von etwa 2 Stunden in den Räumlichkeiten des Senioren- und Pflegeheimes Wichernhaus in der Deutschherrenstraße in Saarbrücken eine Entlastung für Angehörige ermöglicht. Die Betreuungsgruppe trifft sich mittlerweile unter dem Namen „Café Vergissmeinnicht“

Folgende Inhalte werden angeboten:

¨      Musik, die der Generation vertraut ist

¨      Gymnastische Aktivitäten

¨      Tanzaktivitäten, auch Sitztanz

¨      Biografisches Arbeiten mit Geschichten, Materialien, jahreszeitgemäßen Dingen

¨      Spaziergänge, Bewegung in der Natur

¨      Spiele

¨      gemeinsamer Nachmittagskaffee

2008 ist eine weitere Betreuungsgruppe in Dudweiler eingerichtet worden.

 

2.3 Fachliche Anleitung und Begleitung

Die Gruppen werden von einer examinierten Pflegefachkraft geleitet. Sie wird von ehrenamtlichen Helferinnen unterstützt, die vorher eine Basisschulung von 14 Stunden durchlaufen müssen. Nach jedem Betreuungsnachmittag erfolgt eine Reflexionsrunde, zusätzlich werden vierteljährlich weitere Fortbildungen durchgeführt. Die Angehörigen werden über das Krankheitsbild, die Möglichkeiten der Hilfen und über Möglichkeiten des Austauschs mit anderen Betroffenen beraten.

Für die Betreuungsgruppen ist ein Versicherungsschutz in Form der Unfall- und Haftpflichtversicherung des jeweiligen DRK Kreisverbandes gegeben. Damit erfüllt das Konzept die Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45 c Abs. 6 SGB XI vom 24.7.2005, zuletzt geändert am 28.05.08.

 

2.4 Tätigkeiten des Deutschen Roten Kreuzes

Im Berichtszeitraum fanden mit Ausnahme an Feiertagen ein regelmäßiges, wöchentliches Treffen statt. An den Treffen nahmen in Saarbrücken durchschnittlich 5-7 demenzkranke Menschen und in Dudweiler 5-6 Personen teil. In Dudweiler nehmen weitere 4 Personen aus der Tagespflegeeinrichtung an der Gruppe teil.

Neben der Fachkraft betreuen jeweils 5 Ehrenamtliche die Gruppe mit. Eine feste Angehörigengruppe wird nicht durchgeführt. Die Angehörigen treffen sich relativ regelmäßig vor dem Ende der Veranstaltung und bilden teilweise eine „informelle Selbsthilfegruppe“.

2.5 Förderung des Projektes

Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.

Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz 2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.

 

Förderung 2008

Lt. Verwendungsnachweis entstanden nachfolgende Kosten:

 

Café Vergissmeinnicht Saarbrücken und Dudweiler

Sachkosten                                                                2.764,99 €

Personalkosten                                                       12.179,00 €

insgesamt                                                               14.943,99 €

 

 

Finanzierung 2008

Selbstzahler                                                               1.888,00 €

Regionalverband Saarbrücken                                9.346,20 €

Bundesversicherungsamt                                         9.346,20 €

Insgesamt                                                                 20.580,40 €

Überzahlung                                                            5.636,41 €

 

Kosten und Finanzierung für das Jahr 2009

Beantragt wurden für 2 Betreuungsgruppen folgende förderungsfähige Aufwendungen:

Sachkosten                                                                1.200,00 €

Schulungskosten                                                          400,00 €

Personalkosten                                                       10.692,50 €

insgesamt                                                               12.292,50 €

Die beantragte Zuwendung für 2009 für zwei Café Vergissmeinnicht beträgt 10.000,-€.

 

Die Förderung des Projektes für das Haushaltsjahr 2009 wird befürwortet. Die anteilige Förderung beträgt 50%. Aus der Förderung 2009 ergibt sich kein Förderanspruch in Bezug auf die Ausgestaltung des Zuschusses im Haushaltsjahr 2010.

 

Mit der Förderung ist die Überzahlung aus dem Jahr 2008 zu verrechnen. Eine Übertragung der Mittel ist gem. § 7 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Pflegekassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung Köln und dem Bundesversicherungsamt Bonn vom 14.01.2003 nicht möglich.

 

Verrechnung und Auszahlung

Beantragte Förderung                                10.000,00 €

Überzahlung                                                   5.636,41 €

Auszahlungsbetrag                                        4.363,59 €

Jeweils hälftig                                                2.181,79 €

Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,-€ in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 64.211,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 14.211,00  € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 22%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von 1.699,00 €.