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Name:0098/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Demenzkranke
hier: Häusliche Betreuung Demenzkranker
Träger: Deutsches Rotes Kreuzes, Landesverband Saar
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das häusliche Betreuungsangebot des Deutschen Roten Kreuzes mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 3.893,00 € zu fördern.

 


Sachverhalt:

 

2.1 Ausgangslage

Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für demenzkranke Pflegebedürftige weiterzuentwickeln und zu fördern (Abs. 3). Das Deutsche Rote Kreuz hat mit Schreiben vom 11.06.02 vom Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales die Anerkennung als Anbieter von niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 c PflEg erhalten.

Mit Schreiben vom 07.12.07 stellte das Deutsche Rote Kreuz einen Antrag auf Förderung für die „Häusliche Betreuung Demenzkranker“ gem. § 45 PflEg für das Jahr 2008.

 

2.2 Entwicklung

Im 1. Quartal 2007 wurde damit begonnen, in Kooperation mit der Alzheimerhilfe Saarbrücken e. V. Ehrenamtliche für einen Besuchsdienst für demenzkranke Menschen zu werben. Der Besuchsdienst sollte durch Einzelbetreuung des Demenzkranken in der eigenen Häuslichkeit die Angehörigen entlasten und gleichzeitig der Isolation entgegenwirken. Durch Gespräche mit den Angehörigen sollte zur emotionalen Entlastung beigetragen werden. Das Angebot soll auch bewirken, erkrankte Menschen so lange wie möglich zu Hause betreuen zu können. Das Angebot ist eine Ergänzung zur bereits bestehenden Betreuungsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes.

Im Vordergrund steht die Betreuung und Begleitung demenzkranker Menschen. Die Tätigkeiten umfassen im Einzelnen:

 

  • Gespräche über Alltägliches, Sorgen, Zeit haben für den Erkrankten
  • Lesen, Vorlesen
  • Anfertigen von Erinnerungsalben
  • Fotoalben schauen
  • Musik hören, musizieren, singen
  • Spaziergänge, Ausflüge
  • Besuch von Cafés usw.
  • Besuch kultureller Veranstaltungen
  • Malen, Basteln.

 

Primär erfolgt bei den Tätigkeiten eine Orientierung an den Bedürfnissen und Wünschen des erkrankten Menschen unter Berücksichtigung der eigenen Grenzen.

Nach der Anlaufzeit durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit wurde im 3. Quartal 2007 in Kooperation mit der Alzheimerhilfe e.V. begonnen, den Besuchsdienst für demenzkranke Menschen einzurichten. Hierzu wurden 19 Ehrenamtliche geschult. Ende September war die Schulung abgeschlossen, die Ehrenamtlichen konnten mit dem Einsatz in der Häuslichkeit beginnen.

Im Berichtszeitraum konnten bis zu 8 Ehrenamtliche in den Einsatz vermittelt werden.

2.3 Fachliche Anleitung und Begleitung

Die Betreuung demenzkranker Menschen erfordert Kenntnisse über die Erkrankung und ihre Auswirkungen insbesondere im Hinblick auf die Verhaltensweisen. Gleichzeitig sind Kenntnisse über die Situation der häuslichen Pflege und Betreuung und die Belastungen, denen Angehörige ausgesetzt sind, erforderlich. Regelmäßige Fortbildung der BetreuerInnen ist daher eine Voraussetzung für den Einsatz. Die Inhalte der Schulung umfassen:

  • das Krankheitsbild Demenz, Ursachen, Auswirkungen und therapeutische Möglichkeiten ( 3 Stunden)
  • die Situation in der häuslichen Pflege (4 Stunden)
  • Umgang mit Demenzkranken: Kommunikation, Verhaltensauffälligkeiten, Aggression, Einübung mit Rollenspielen (9 Stunden)
  • Biografieorientierung (3 Stunden)
  • Möglichkeiten der Beschäftigung und Betreuung unter Berücksichtigung des biografieorientierten Ansatzes (3 Stunden)
  • Pflegerische Basiskompetenzen (3 Stunden)
  • Anlegen des Biografiebogens, Dokumentation der Einsätze (3 Stunden)
  • Basiskompetenzen erste Hilfe (8 Stunden)

Es ergibt sich eine Stundenzahl von insgesamt 36 Stunden für die Schulung der ehrenamtlichen HelferInnen.

Im Berichtszeitraum fanden 2 Weiterbildungsveranstaltungen statt. Die Erstbesuche erfolgen immer durch eine verantwortliche Fachkraft. Die ersten Besuche der Betreuung erfolgten von den HelferInnen in Begleitung der Fachkraft. Darüber hinaus sind der regelmäßige Austausch und die Reflexion der Einsätze am Ehrenamtsstammtisch von großer Bedeutung. Die Ehrenamtlichen erhalten eine Aufwandsentschädigung.

2.4 Förderung des Projektes

Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.

Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz 2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.

 

Förderung 2008

Sachkosten                                                                1.223,39 €

Personalkosten                                                       12.179,00 €

insgesamt                                                                13.402,39 €

 

Finanzierung 2008

Selbstzahler                                                             1.897,50 €

Regionalverband Saarbrücken                                5.345,00 €

Bundesversicherungsamt                                         5.345,00 €

Insgesamt                                                                 12.587,50 €

 

Unterdeckung                                                               814,89 €

(Eigenmittel DRK-Landesverband Saarland)

 

Beantragt wurden für 2009 folgende förderungsfähige Aufwendungen:

 

Sachkosten                                                                1.000,00 

Schulungskosten                                                       2.600,00 €

Personalkosten                                                       10.692,50 €

insgesamt                                                                14.292,50 €

 

Der beantragte Zuschuss beträgt 10.000,-€. Die Förderung erfolgt hälftig.

 

Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,-€ in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 64.211,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 14.211,00  € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 22%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von 3.893,00 €.