Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0098/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Demenzkranke hier: Häusliche Betreuung Demenzkranker Träger: Deutsches Rotes Kreuzes, Landesverband Saar |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 111 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das häusliche Betreuungsangebot des Deutschen Roten Kreuzes mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 3.893,00 € zu fördern.
Sachverhalt:
Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002
besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für demenzkranke
Pflegebedürftige weiterzuentwickeln und zu fördern (Abs. 3). Das Deutsche Rote
Kreuz hat mit Schreiben vom 11.06.02 vom Ministerium für Justiz, Gesundheit und
Soziales die Anerkennung als Anbieter von niedrigschwelligen Angeboten nach §
45 c PflEg erhalten.
Mit Schreiben vom 07.12.07 stellte das Deutsche Rote Kreuz einen Antrag
auf Förderung für die „Häusliche Betreuung Demenzkranker“ gem. § 45 PflEg für
das Jahr 2008.
2.2 Entwicklung
Im 1. Quartal 2007 wurde damit begonnen, in Kooperation mit der
Alzheimerhilfe Saarbrücken e. V. Ehrenamtliche für einen Besuchsdienst für
demenzkranke Menschen zu werben. Der Besuchsdienst sollte durch Einzelbetreuung
des Demenzkranken in der eigenen Häuslichkeit die Angehörigen entlasten und
gleichzeitig der Isolation entgegenwirken. Durch Gespräche mit den Angehörigen
sollte zur emotionalen Entlastung beigetragen werden. Das Angebot soll auch
bewirken, erkrankte Menschen so lange wie möglich zu Hause betreuen zu können.
Das Angebot ist eine Ergänzung zur bereits bestehenden Betreuungsgruppe des
Deutschen Roten Kreuzes.
Im Vordergrund steht die Betreuung und Begleitung demenzkranker
Menschen. Die Tätigkeiten umfassen im Einzelnen:
Primär erfolgt bei den Tätigkeiten eine Orientierung an den Bedürfnissen
und Wünschen des erkrankten Menschen unter Berücksichtigung der eigenen
Grenzen.
Im Berichtszeitraum konnten bis zu 8 Ehrenamtliche in den Einsatz
vermittelt werden.
Die Betreuung demenzkranker Menschen erfordert Kenntnisse über die
Erkrankung und ihre Auswirkungen insbesondere im Hinblick auf die
Verhaltensweisen. Gleichzeitig sind Kenntnisse über die Situation der häuslichen
Pflege und Betreuung und die Belastungen, denen Angehörige ausgesetzt sind,
erforderlich. Regelmäßige Fortbildung der BetreuerInnen ist daher eine
Voraussetzung für den Einsatz. Die Inhalte der Schulung umfassen:
Es ergibt sich eine Stundenzahl von insgesamt 36 Stunden für die
Schulung der ehrenamtlichen HelferInnen.
Im Berichtszeitraum fanden 2 Weiterbildungsveranstaltungen statt. Die
Erstbesuche erfolgen immer durch eine verantwortliche Fachkraft. Die ersten
Besuche der Betreuung erfolgten von den HelferInnen in Begleitung der
Fachkraft. Darüber hinaus sind der regelmäßige Austausch und die Reflexion der
Einsätze am Ehrenamtsstammtisch von großer Bedeutung. Die Ehrenamtlichen
erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen
Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und
Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung
der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und
Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.
Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung
wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem
Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz
2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der
Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.
Förderung 2008
Sachkosten 1.223,39 €
Personalkosten 12.179,00
€
insgesamt 13.402,39
€
Finanzierung 2008
Selbstzahler 1.897,50
€
Regionalverband Saarbrücken 5.345,00 €
Bundesversicherungsamt 5.345,00 €
Insgesamt 12.587,50
€
Unterdeckung 814,89 €
(Eigenmittel DRK-Landesverband
Saarland)
Beantragt wurden für 2009
folgende förderungsfähige Aufwendungen:
Sachkosten 1.000,00
€
Schulungskosten 2.600,00 €
Personalkosten 10.692,50
€
insgesamt 14.292,50
€
Der beantragte Zuschuss beträgt
10.000,-€. Die Förderung erfolgt hälftig.
Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,-€ in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 64.211,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 14.211,00 € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 22%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von 3.893,00 €.