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Name:0498/2022  
Art:Informationsvorlage  
Datum:03.01.2022  
Betreff:Tätigkeitsbericht Frühe Hilfen
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Sachverhalt:

 

Der Regionalverband Saarbrücken beteiligt sich seit 2012 am Bundesprogramm Frühe Hilfen. Der gesetzliche Rahmen ist festgelegt im:

 

-       §16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

-       und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

 

Für die Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Frühen Hilfen werden die Rechtskreise der Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch VIII) und der Gesundheitshilfe (Gesundheitsdienstgesetz) herangezogen. Das interdisziplinäre Angebot von Jugendhilfe und Gesundheitshilfe bewährt sich über die koordinierte und konstruktive Zusammenarbeit der unterschiedlichen Professionen und Institutionen.

 

Hauptanliegen der Frühen Hilfen ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen präventiven Angebots im Hinblick auf die frühkindliche Entwicklung im Alter von 0 - 3 Jahren und richtet sich an Eltern sowie schwangere Frauen und werdende Väter.

 

Die aufsuchende Arbeit in teils hochbelasteten Familien wird von Familienhebammen und FamilienGesundheitsKinderKrankenPflegerinnen (FGKiKP) durchgeführt. Gruppenangebote in den Sozialräumen sowie die gesundheitliche Elternberatung ergänzen die Einzelfallarbeit.

 

Der Baustein „Meldepflicht Kindervorsorgeuntersuchungen“ (Gesetzliche Grundlage: Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung vom 07.02.2007) ist im Gesundheitsamt, Jugendärztlicher Dienst, verortet und Bestandteil des Programmes Frühe Hilfen.

 

Das Netzwerk besteht aus Einrichtungen der Gesundheits- und Jugendhilfe, die zum Lebensbereich 0 - 3 Jahre arbeiten (Schwangerenberatung, Frühförderung, Kinderärzte, Gynäkologen, Kinderklinik, Geburtsklinik, Familienbildungsstätten, Beratungsstellen für Frauen u.a.).

 

Die Bereitstellung der Fördermittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen erfolgt über das Saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Der Regionalverband Saarbrücken erhält im Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 190.714,00 Euro. An Eigenmitteln bringt der Regionalverband die Personalkosten für eine Koordinierungsstelle und Sachmittel in Höhe von 53.711,00 Euro zur Umsetzung der Babybegrüßungsbesuche ein. Die Mittel sind im Produktkonto 36360.531819 eingestellt.

 

Die Fördermittel werden eingesetzt für:

 

-       Aufsuchende Arbeit der Frühe Hilfen Fachkräfte

-       Gruppenangebote für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr

-       Fallübergreifende Angebote: Haushaltsorganisationstraining, Marte Meo, Psychosoziale Versorgung von psychisch erkrankten Eltern, Elternbildungsangebot Opstapje Baby, Entwicklungspsychologische Beratung, BabyBegrüssungsBesuche

 

Frau Zobel und Frau Dr. Thünenkötter stellen in der Sitzung die aktuellen Angebote und statistischen Eckdaten vor.