Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0498/2022 | ||
Art: | Informationsvorlage | ||
Datum: | 03.01.2022 | ||
Betreff: | Tätigkeitsbericht Frühe Hilfen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 220 KB |
Sachverhalt:
Der
Regionalverband Saarbrücken beteiligt sich seit 2012 am Bundesprogramm Frühe
Hilfen. Der gesetzliche Rahmen ist festgelegt im:
-
§16 SGB
VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- und im Gesetz zur Kooperation und Information im
Kinderschutz (KKG)
Für die Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Frühen Hilfen werden
die Rechtskreise der Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch VIII) und der
Gesundheitshilfe (Gesundheitsdienstgesetz) herangezogen. Das interdisziplinäre
Angebot von Jugendhilfe und Gesundheitshilfe bewährt sich über die koordinierte
und konstruktive Zusammenarbeit der unterschiedlichen Professionen und
Institutionen.
Hauptanliegen der Frühen Hilfen ist die
Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen,
koordinierten und multiprofessionellen
präventiven Angebots im Hinblick auf die frühkindliche Entwicklung im Alter von
0 - 3 Jahren und richtet sich an Eltern
sowie schwangere Frauen und werdende Väter.
Die aufsuchende Arbeit in teils hochbelasteten Familien wird von
Familienhebammen und FamilienGesundheitsKinderKrankenPflegerinnen (FGKiKP)
durchgeführt. Gruppenangebote in den Sozialräumen sowie die gesundheitliche
Elternberatung ergänzen die Einzelfallarbeit.
Der Baustein „Meldepflicht Kindervorsorgeuntersuchungen“ (Gesetzliche
Grundlage: Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und
Misshandlung vom 07.02.2007) ist im Gesundheitsamt, Jugendärztlicher Dienst,
verortet und Bestandteil des Programmes Frühe Hilfen.
Das Netzwerk besteht aus Einrichtungen der Gesundheits- und
Jugendhilfe, die zum Lebensbereich 0 - 3 Jahre arbeiten (Schwangerenberatung,
Frühförderung, Kinderärzte, Gynäkologen, Kinderklinik, Geburtsklinik,
Familienbildungsstätten, Beratungsstellen für Frauen u.a.).
Die Bereitstellung der Fördermittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen
erfolgt über das Saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und
Familie. Der Regionalverband Saarbrücken erhält im Haushaltsjahr 2022 Mittel in
Höhe von 190.714,00 Euro. An Eigenmitteln bringt der Regionalverband die
Personalkosten für eine Koordinierungsstelle und Sachmittel in Höhe von 53.711,00
Euro zur Umsetzung der Babybegrüßungsbesuche ein. Die Mittel sind im
Produktkonto 36360.531819 eingestellt.
Die Fördermittel werden eingesetzt für:
-
Aufsuchende
Arbeit der Frühe Hilfen Fachkräfte
-
Gruppenangebote
für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr
-
Fallübergreifende
Angebote: Haushaltsorganisationstraining, Marte Meo, Psychosoziale Versorgung
von psychisch erkrankten Eltern, Elternbildungsangebot Opstapje Baby,
Entwicklungspsychologische Beratung, BabyBegrüssungsBesuche
Frau Zobel und Frau Dr. Thünenkötter stellen
in der Sitzung die aktuellen Angebote und statistischen Eckdaten vor.