Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0015/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 14.01.2022 | ||
Betreff: | Anteilige Übernahme des fehlenden Landesanteils an den Finanzierungskosten der Kinderkrippe Eifelstraße |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 238 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt,
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung
beschließt,
die anteilige Übernahme des
fehlenden Landesanteils an den Finanzierungskosten der Umbaumaßnahme in der
AWO-Kinderkrippe Eifelstraße und den Verzicht auf die Rückforderung gewährter
Zuwendungen nach Rückbau nach 5 Jahren vorbehaltlich einer analogen Beschlussfassung
in den Gremien der LHS.
Sachverhalt:
Zum 01.10.2014 wurde der
Neubau der AWO-Kinderkrippe in der Eifelstraße in Saarbrücken-Malstatt in
Betrieb genommen. Die Einrichtung verfügt in vier Gruppen über 40
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Von Beginn an zeigte sich, dass
sich aus konzeptionellen und personellen Gründen die Einnahme der Mahlzeiten
der Krippenkinder besser in den Gruppenräumen als im eigens geschaffenen Essraum
realisieren lässt. Von daher gibt es seit geraumer Zeit Überlegungen, den
Essraum zu einem Gruppenraum umzufunktionieren und dadurch zusätzliche
Krippenplätze entstehen zu lassen. Diese Überlegungen wurden inzwischen in eine
Planung überführt und mit allen Verfahrens- und Finanzierungsbeteiligten
besprochen.
Das Ministerium für Bildung
und Kultur (MBK) kann aus zuwendungsrechtlichen Gründen nur einer temporären
Nutzungsänderung über fünf Jahre zustimmen. Das Landesjugendamt
(Sozialministerium) hat hierfür die Erteilung einer Betriebserlaubnis in
Aussicht gestellt.
Die Kosten der Maßnahme
werden sich auf ca. 200.000,00 € belaufen. Wobei die Umbaumaßnahmen rd.
120.000,00 € betragen und diese im Wesentlichen der dauerhaften strukturellen
und qualitativen Verbesserung des Raumangebotes der gesamten Einrichtung
dienen. Daneben fallen Kosten für die Ausstattung der 5. Gruppe und Kosten für
zusätzliche Spielgeräte im Außenbereich an. Das MBK fordert einen Rückbau nach
5 Jahren, der kostenneutral zu realisieren sein wird.
Mittels der Maßnahme könnten
über einen Zeitraum von fünf Jahren 10 zusätzliche Krippenplätze für den
Stadtteil geschaffen werden. Da die Versorgungsquote im Stadtteil noch deutlich
unter dem Bedarf liegt, ist die Realisierung der Maßnahme begründet. Während
des 5-Jahres-Zeitraums sind Maßnahmen zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze
im Stadtteil geplant, mittels derer sich der Wegfall der 10 Plätze dann
kompensieren ließe.
Die AWO als Bau- und
Betriebsträger hat Bereitschaft signalisiert, die Maßnahme zu realisieren,
sofern diese für die AWO kostenneutral bleibt, was die geltenden rechtlichen
Bestimmungen für die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze auch so vorsehen.
Allerdings wird das MBK die Maßnahme wegen der kürzeren Zweckbindung nur zu 5/
20 der regelmäßigen Zuwendung des Landes von 40 % bezuschussen, also
voraussichtlich mit 20.000,00 €.
Als Voraussetzung für die
Realisierung der Maßnahme sind von daher LHS und RVS angehalten, im Rahmen
ihrer jeweiligen Verantwortung und Zuständigkeit den ausfallenden Landesanteil
von 60.000,00 € zu kompensieren.
Lösungsvorschlag:
Der fehlende Landesanteil
wird von LHS und RVS je hälftig übernommen. Zudem wird auf eine Rückforderung
der Gesamtzuwendungen wegen Nichteinhaltung der Zweckbindungsfrist verzichtet.
Das zuständige Fachamt der
LHS wird parallel eine entsprechende Beschlussfassung seitens der dortigen
Gremien herbeiführen.
Die Beschlussfassung in den
Gremien des RVS erfolgt vorbehaltlich einer analogen Beschlussfassung in den
Gremien der LHS.
Mittel für die Bezuschussung
entsprechender Investitionskosten sind im Haushalt vorgesehen. Die zusätzlichen
Ausgaben zur Kompensation des fehlenden Landesanteils sind darüber zu decken.