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Name:0015/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:14.01.2022  
Betreff:Anteilige Übernahme des fehlenden Landesanteils an den Finanzierungskosten der Kinderkrippe Eifelstraße
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt,

die anteilige Übernahme des fehlenden Landesanteils an den Finanzierungskosten der Umbaumaßnahme in der AWO-Kinderkrippe Eifelstraße und den Verzicht auf die Rückforderung gewährter Zuwendungen nach Rückbau nach 5 Jahren vorbehaltlich einer analogen Beschlussfassung in den Gremien der LHS.

 


Sachverhalt:

 

Zum 01.10.2014 wurde der Neubau der AWO-Kinderkrippe in der Eifelstraße in Saarbrücken-Malstatt in Betrieb genommen. Die Einrichtung verfügt in vier Gruppen über 40 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Von Beginn an zeigte sich, dass sich aus konzeptionellen und personellen Gründen die Einnahme der Mahlzeiten der Krippenkinder besser in den Gruppenräumen als im eigens geschaffenen Essraum realisieren lässt. Von daher gibt es seit geraumer Zeit Überlegungen, den Essraum zu einem Gruppenraum umzufunktionieren und dadurch zusätzliche Krippenplätze entstehen zu lassen. Diese Überlegungen wurden inzwischen in eine Planung überführt und mit allen Verfahrens- und Finanzierungsbeteiligten besprochen.

Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) kann aus zuwendungsrechtlichen Gründen nur einer temporären Nutzungsänderung über fünf Jahre zustimmen. Das Landesjugendamt (Sozialministerium) hat hierfür die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Die Kosten der Maßnahme werden sich auf ca. 200.000,00 € belaufen. Wobei die Umbaumaßnahmen rd. 120.000,00 € betragen und diese im Wesentlichen der dauerhaften strukturellen und qualitativen Verbesserung des Raumangebotes der gesamten Einrichtung dienen. Daneben fallen Kosten für die Ausstattung der 5. Gruppe und Kosten für zusätzliche Spielgeräte im Außenbereich an. Das MBK fordert einen Rückbau nach 5 Jahren, der kostenneutral zu realisieren sein wird.

Mittels der Maßnahme könnten über einen Zeitraum von fünf Jahren 10 zusätzliche Krippenplätze für den Stadtteil geschaffen werden. Da die Versorgungsquote im Stadtteil noch deutlich unter dem Bedarf liegt, ist die Realisierung der Maßnahme begründet. Während des 5-Jahres-Zeitraums sind Maßnahmen zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Stadtteil geplant, mittels derer sich der Wegfall der 10 Plätze dann kompensieren ließe.

 

Die AWO als Bau- und Betriebsträger hat Bereitschaft signalisiert, die Maßnahme zu realisieren, sofern diese für die AWO kostenneutral bleibt, was die geltenden rechtlichen Bestimmungen für die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze auch so vorsehen. Allerdings wird das MBK die Maßnahme wegen der kürzeren Zweckbindung nur zu 5/ 20 der regelmäßigen Zuwendung des Landes von 40 % bezuschussen, also voraussichtlich mit 20.000,00 €.

 

Als Voraussetzung für die Realisierung der Maßnahme sind von daher LHS und RVS angehalten, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung und Zuständigkeit den ausfallenden Landesanteil von 60.000,00 € zu kompensieren.

 

Lösungsvorschlag:

Der fehlende Landesanteil wird von LHS und RVS je hälftig übernommen. Zudem wird auf eine Rückforderung der Gesamtzuwendungen wegen Nichteinhaltung der Zweckbindungsfrist verzichtet.

 

Das zuständige Fachamt der LHS wird parallel eine entsprechende Beschlussfassung seitens der dortigen Gremien herbeiführen.

Die Beschlussfassung in den Gremien des RVS erfolgt vorbehaltlich einer analogen Beschlussfassung in den Gremien der LHS.

 

Mittel für die Bezuschussung entsprechender Investitionskosten sind im Haushalt vorgesehen. Die zusätzlichen Ausgaben zur Kompensation des fehlenden Landesanteils sind darüber zu decken.