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Name:0034/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:24.01.2022  
Betreff:Antrag der SPD-Fraktion: Umbesetzung in der Hauptversammlung des Landkreistages Saarland - Wahl eines Vertreters in die Hauptversammlung
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Wahlvorschlag:

 

Fraktion

Mitglied

SPD

Dr. Stephan Schmidt

 

 



Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 26.01.2022 Herrn Dr. Stephan Schmidt anstelle von Herrn Volker Schmidt in die Hauptversammlung des Landkreistages zu entsenden. Frau Morschette-Sarg bleibt weiterhin Vertreterin des neu gewählten Mitglieds.

 

Der Regionalverband Saarbrücken gehört auf Grund des Beschlusses des kommissarischen Stadtverbandstages vom 15. Januar 1974 neben den saarländischen Landkreisen dem Landkreistag Saarland als Mitglied an.

 

Oberstes Organ des Landkreistages Saarland ist gem. § 8 Abs. 1 der Satzung des Landkreistages Saarland vom 3. Dezember 1984, zuletzt geändert am
18.09.2015, die Hauptversammlung.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung entsendet jedes Mitglied in die Hauptversammlung den gesetzlichen Vertreter (Landrat/Regionalverbandsdirektor) und fünf von der
Vertretungskörperschaft zu wählende Vertreter sowie deren Stellvertreter.

Die Wahl durch die Vertretungskörperschaft erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das Wahlergebnis ist nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt festzustellen.

 

Die Hauptversammlung des Landkreistages Saarland hat in ihrer 3. Sitzung am
30. September 1985 beschlossen, dass die von der gleichen Vertretungskörperschaft eines Mitgliedes des Landkreistages Saarland gewählten Mitglieder der Hauptversammlung durch jedes der ebenso gewählten stellvertretenden Mitglieder vertreten werden kann.