Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0034/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 24.01.2022 | ||
Betreff: | Antrag der SPD-Fraktion: Umbesetzung in der Hauptversammlung des Landkreistages Saarland - Wahl eines Vertreters in die Hauptversammlung |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 280 KB |
Wahlvorschlag:
Fraktion |
Mitglied |
SPD |
Dr. Stephan Schmidt |
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 26.01.2022 Herrn Dr. Stephan Schmidt anstelle von Herrn Volker Schmidt in die Hauptversammlung des Landkreistages zu entsenden. Frau Morschette-Sarg bleibt weiterhin Vertreterin des neu gewählten Mitglieds.
Der Regionalverband Saarbrücken gehört auf Grund des Beschlusses des kommissarischen Stadtverbandstages vom 15. Januar 1974 neben den saarländischen Landkreisen dem Landkreistag Saarland als Mitglied an.
Oberstes
Organ des Landkreistages Saarland ist gem. § 8 Abs. 1 der Satzung des
Landkreistages Saarland vom 3. Dezember 1984, zuletzt geändert am
18.09.2015, die Hauptversammlung.
Gemäß § 9
Abs. 1 der Satzung entsendet jedes Mitglied in die Hauptversammlung den
gesetzlichen Vertreter (Landrat/Regionalverbandsdirektor) und fünf von der
Vertretungskörperschaft zu wählende Vertreter sowie deren Stellvertreter.
Die Wahl
durch die Vertretungskörperschaft erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das Wahlergebnis ist nach dem
Höchstzahlverfahren nach d’Hondt festzustellen.
Die Hauptversammlung des Landkreistages Saarland hat in
ihrer 3. Sitzung am
30. September 1985 beschlossen, dass die von der gleichen
Vertretungskörperschaft eines Mitgliedes des Landkreistages Saarland gewählten
Mitglieder der Hauptversammlung durch jedes der ebenso gewählten
stellvertretenden Mitglieder vertreten werden kann.