Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0063/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 10.02.2022 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Kleinblittersdorf, Ortsteil Bliesransbach, Bereich "Bürger-Solarpark Hartungshof" |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 929 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Kooperationsrat beschließt:
·
den
Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Sonderbaufläche
Photovoltaik“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“
Übersichtsplan
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30. März 2021 hat die Gemeinde Kleinblittersdorf – nach Gemeinderatsbeschluss vom 25. März 2021 - die Änderung des Flächen-nutzungsplans im o. g. Bereich beantragt.
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung
eines ca. 21 Hektar großen Bürger-Solarparkes östlich des
Hofgutes Hartungshof im Ortsteil Bliesransbach
zu schaffen. Die Gemeinde Kleinblittersdorf hat daher gemäß § 1 Abs. 3 und
§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark
Hartungshof“ beschlossen.
Gleichzeitig mit der Einleitung des Bebauungsplan- und Flächennutzungsplan-änderungsverfahrens wurde auf Antrag der Gemeinde Kleinblittersdorf ein Zielabweichungsverfahren vom Ziel „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ im Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Umwelt gem. § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz beantragt. Dieses wurde seitens der Landesplanungsbehörde (Referat OBB 11 im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport) mit Raumordnerischen Bescheid vom 07.10.2021 abgeschlossen.
Der Kooperationsrat hat am 18.06.2021 einstimmig die Änderung des
Flächennutzungsplanes von der Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ zu
„Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ beschlossen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung
entspricht der Abgrenzung der Beteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB sowie nach § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB. Es wurden keine Änderungen vorgenommen.
Aktuelle FNP-Darstellung |
Geplante FNP-Darstellung Planentwurf |
Kartenausschnitt mit Genehmigung des LVGL
(LB/024/86) |
Kartenausschnitt mit Genehmigung des LVGL
(LB/024/86) |
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Ergebnis
der Beteiligung der Öffentlichkeit
Seitens
der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die
Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bestand im Zeitraum vom 04.01.2022
bis einschließlich 04.02.2022. Die Bekanntmachung erfolgte in der Saarbrücker
Zeitung vom 22.12.2021 sowie auf den Internetseiten des Regionalverbandes
Saarbrücken.
Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beteiligung gem. § 4 Abs. 2
BauGB) wurden mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 aufgefordert sich bis
einschließlich 28. Januar 2022 zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses
wurden Stellungnahmen abgeben. Bedenken, die gegen das Planvorhaben sprechen,
wurden nicht vorgebracht (s. Anlage 3).
Link zu den Anlagen QR-Code
zu den Anlagen
https://cloud.rvsbr.de/go/hartungshof
Es
wird empfohlen den Planbeschluss zu fassen.
Anlagen
Anlage 1
Begründung und Umweltbericht zur Änderung
des Flächennutzungsplans in Kleinblittersdorf, Bereich „Bürger-Solarpark
Hartungshof“
Anlage 2
Raumordnerischer Entscheid vom 07.10.2021 zum Zielabweichungsverfahren
für das Vorhaben „Bürger-Solarpark Hartungshof“ in der Gemeinde Kleinblittersdorf
Anlage 3
Abwägung der
Stellungnahmen zum Planentwurf aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie
Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB)