BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0063/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:10.02.2022  
Betreff:Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Kleinblittersdorf, Ortsteil Bliesransbach, Bereich "Bürger-Solarpark Hartungshof"
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kooperationsrat beschließt:

·         den Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Sonderbaufläche Photovoltaik“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“

 

 

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Übersichtsplan


 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30. März 2021 hat die Gemeinde Kleinblittersdorf – nach Gemeinderatsbeschluss vom 25. März 2021 - die Änderung des Flächen-nutzungsplans im o. g. Bereich beantragt.

Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung

eines ca. 21 Hektar großen Bürger-Solarparkes östlich des Hofgutes Hartungshof im Ortsteil Bliesransbach zu schaffen. Die Gemeinde Kleinblittersdorf hat daher gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Hartungshof“ beschlossen.

 

Gleichzeitig mit der Einleitung des Bebauungsplan- und Flächennutzungsplan-änderungsverfahrens wurde auf Antrag der Gemeinde Kleinblittersdorf ein Zielabweichungsverfahren vom Ziel „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ im Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Umwelt gem. § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz beantragt. Dieses wurde seitens der Landesplanungsbehörde (Referat OBB 11 im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport) mit Raumordnerischen Bescheid vom 07.10.2021 abgeschlossen.

 

Der Kooperationsrat hat am 18.06.2021 einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplanes von der Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ beschlossen.

 

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung entspricht der Abgrenzung der Beteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB. Es wurden keine Änderungen vorgenommen.

 

Aktuelle FNP-Darstellung

Geplante FNP-Darstellung Planentwurf

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Kartenausschnitt mit Genehmigung des LVGL (LB/024/86)

Kartenausschnitt mit Genehmigung des LVGL (LB/024/86)

 

 

Zeichenerklärung

Fläche für Wald

Fläche für die Landwirtschaft

Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung

 

Sonderbaufläche

 

 


Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

Seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bestand im Zeitraum vom 04.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022. Die Bekanntmachung erfolgte in der Saarbrücker Zeitung vom 22.12.2021 sowie auf den Internetseiten des Regionalverbandes Saarbrücken.

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB) wurden mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 aufgefordert sich bis einschließlich 28. Januar 2022 zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Stellungnahmen abgeben. Bedenken, die gegen das Planvorhaben sprechen, wurden nicht vorgebracht (s. Anlage 3).

 

Link zu den Anlagen                                                                                              QR-Code zu den Anlagen

https://cloud.rvsbr.de/go/hartungshof

https://cloud.rvsbr.de/go/user/plugins/inline-qrcode/images/qrcb29faa727018b857e61ee60c19d46132.png

Es wird empfohlen den Planbeschluss zu fassen.

 

Anlagen

Anlage 1

Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans in Kleinblittersdorf, Bereich „Bürger-Solarpark Hartungshof“

Anlage 2

Raumordnerischer Entscheid vom 07.10.2021 zum Zielabweichungsverfahren für das Vorhaben „Bürger-Solarpark Hartungshof“ in der Gemeinde Kleinblittersdorf

Anlage 3

Abwägung der Stellungnahmen zum Planentwurf aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie

Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB)