BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0107/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
hier: zusätzliche Betreuungsleistungen des Familienentlastenden Dienstes
Träger: Lebenshilfe Saarbrücken
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das zusätzliche Betreuungsangebot der Lebenshilfe Saarbrücken mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 3.321,00 € zu fördern.

 


Sachverhalt:

 

2.1 Ausgangslage

Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern (Abs. 3). Die Lebenshilfe Saarbrücken hat mit Schreiben vom 24.11.08 die Anerkennung als Anbieter von zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 c PflEg erhalten.

 

Mit Schreiben vom 27.01.09 stellte die Lebenshilfe Saarbrücken einen Antrag auf Förderung des niedrigschwelligen Angebotes gem. § 45 PflEg für das Jahr 2009.

 

2.2 Entwicklung

Die Lebenshilfe Völklingen betreibt seit 1965 im Einzugsgebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken Dienstleistungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. In Ergänzung zu den bisherigen drei Arbeitsschwerpunkten Frühförderung, Tagesförderstätte und Wohnheim möchte die Lebenshilfe Saarbrücken ein Netzwerk offener Hilfen und ambulanter Dienstleistungen aufbauen, um den Klienten weitere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu öffnen. Hierbei kommt dem Familienunterstützenden Dienst besondere Bedeutung zu. Die Angebote sollen den Familienunterstützenden Dienst ergänzen.

 

Die Angebote sind als Zusatzangebote zu Dienstleistungen des Familienunterstützenden Dienstes konzipiert und richten sich an geistig und körperlich behinderte Menschen, die auf eigene Initiative hin entsprechende Dienstleistungen abrufen möchten, sowie an Eltern und Angehörige, die Unterstützung bei der Betreuung und Pflege ihrer behinderten Familienmitglieder wünschen. Die Unterstützung besteht in der stundenweise Betreuung und Förderung des Klienten bei allen Aktivitäten des Alltags- und Freizeitbereichs.

 

Vorrangig ist dabei:

die Integration: Förderung der Begegnung und Kommunikation mit behinderten und nicht behinderten Menschen

 

Empowerment: die Stärkung der Selbstbestimmung und Selbständigkeit des Betroffenen

 

Teilhabe: durch einen möglichst optimalen Ausgleich behinderungsbedingter Defizite soll das Leben in der Gemeinschaft gefördert und Isolation vermieden werden.

 

Darüber hinaus soll durch die Maßnahmen das familiäre Umfeld in seinen Ressourcen unterstützt und gestärkt werden, damit die Unabhängigkeit von teilstationärer und stationärer Hilfe erhalten oder erzielt werden kann.

 

2.3 Angebote des zusätzlichen Betreuungsangebotes

Das Angebot kann von Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr in Anspruch genommen werden. Folgende Dienstleistungen werden im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuungsangebote erbracht:

Ø      Assistenzleistungen zur Förderung der Teilhabe des behinderten Menschen

Ø      Betreuung und Begleitung bei allen Freizeitaktivitäten wie Spiel- und Kreativangebote, Unterstützung bei der Sprach- und Kommunikationsentwicklung

Ø      Förderung der Selbständigkeit im lebenspraktischen, sozialen und kulturellen Bereich und der Entwicklung eines individuellen Lebensstils

Beratung, Motivierung und Anleitung bei der Alltagsbewältigung.

 

2.4 Fachliche Anleitung und Begleitung

Die Leitungs- und Koordinierungskraft verfügt über die entsprechende berufliche Qualifikation. Die entsprechende Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Kräfte ist gesichert. Die Teilnahme an den Fortbildungen ist verpflichtend. Die aufgeführten Inhalte entsprechen den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI vom 24.7.02.

 

2.5 Förderung des Projektes

Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.

 

Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz 2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.

 

 

 

Förderung 2009

Beantragt wurden folgende anerkennungsfähige Kosten

 

Sachkosten                                                              9.362,00 €

ant. Personalkosten                                                40.864,56 €

insgesamt                                                               50.226,56 €

 

Finanzierung

Versicherungsträger                                               41.696,00 €

Fehlbedarf                                                                  8.529,96 €

 

Es wurden 8.529,96 € an Förderung beantragt. Die anteilige Förderung durch den Regionalverband Saarbrücken beträgt 50%, d.h. 4.264,98 €. Die Förderung des Projektes für das Haushaltsjahr 2009 wird befürwortet. Aus der Förderung 2009 ergibt sich kein Förderanspruch in Bezug auf die Ausgestaltung des Zuschusses im Haushaltsjahr 2010.

 

Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,-€ in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 64.211,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 14.211,00  € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 22%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von 3.321,00 €.