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Name: | 0107/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf hier: zusätzliche Betreuungsleistungen des Familienentlastenden Dienstes Träger: Lebenshilfe Saarbrücken |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 108 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das zusätzliche Betreuungsangebot der Lebenshilfe Saarbrücken mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 3.321,00 € zu fördern.
Sachverhalt:
Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002
besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige
mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern
(Abs. 3). Die Lebenshilfe Saarbrücken hat mit Schreiben vom 24.11.08 die
Anerkennung als Anbieter von zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten nach §
45 c PflEg erhalten.
Mit Schreiben vom 27.01.09 stellte die Lebenshilfe Saarbrücken einen
Antrag auf Förderung des niedrigschwelligen Angebotes gem. § 45 PflEg für das
Jahr 2009.
2.2 Entwicklung
Die Lebenshilfe Völklingen betreibt seit 1965 im Einzugsgebiet der
Landeshauptstadt Saarbrücken Dienstleistungen für Menschen mit einer geistigen
Behinderung. In Ergänzung zu den bisherigen drei Arbeitsschwerpunkten
Frühförderung, Tagesförderstätte und Wohnheim möchte die Lebenshilfe
Saarbrücken ein Netzwerk offener Hilfen und ambulanter Dienstleistungen
aufbauen, um den Klienten weitere Möglichkeiten zur Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zu öffnen. Hierbei kommt dem Familienunterstützenden
Dienst besondere Bedeutung zu. Die Angebote sollen den Familienunterstützenden
Dienst ergänzen.
Die Angebote sind als Zusatzangebote zu Dienstleistungen des
Familienunterstützenden Dienstes konzipiert und richten sich an geistig und
körperlich behinderte Menschen, die auf eigene Initiative hin entsprechende
Dienstleistungen abrufen möchten, sowie an Eltern und Angehörige, die
Unterstützung bei der Betreuung und Pflege ihrer behinderten Familienmitglieder
wünschen. Die Unterstützung besteht in der stundenweise Betreuung und Förderung
des Klienten bei allen Aktivitäten des Alltags- und Freizeitbereichs.
Vorrangig ist dabei:
die Integration: Förderung der Begegnung und Kommunikation mit
behinderten und nicht behinderten Menschen
Empowerment: die Stärkung der Selbstbestimmung und Selbständigkeit des
Betroffenen
Teilhabe: durch einen möglichst optimalen Ausgleich
behinderungsbedingter Defizite soll das Leben in der Gemeinschaft gefördert und
Isolation vermieden werden.
Darüber hinaus soll durch die Maßnahmen das familiäre Umfeld in seinen
Ressourcen unterstützt und gestärkt werden, damit die Unabhängigkeit von
teilstationärer und stationärer Hilfe erhalten oder erzielt werden kann.
2.3 Angebote des zusätzlichen
Betreuungsangebotes
Das Angebot kann von Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr in
Anspruch genommen werden. Folgende Dienstleistungen werden im Rahmen der
niedrigschwelligen Betreuungsangebote erbracht:
Ø
Assistenzleistungen
zur Förderung der Teilhabe des behinderten Menschen
Ø
Betreuung
und Begleitung bei allen Freizeitaktivitäten wie Spiel- und Kreativangebote,
Unterstützung bei der Sprach- und Kommunikationsentwicklung
Ø
Förderung
der Selbständigkeit im lebenspraktischen, sozialen und kulturellen Bereich und
der Entwicklung eines individuellen Lebensstils
Beratung, Motivierung und Anleitung bei der Alltagsbewältigung.
Die Leitungs- und Koordinierungskraft verfügt über die entsprechende
berufliche Qualifikation. Die entsprechende Fort- und Weiterbildung der
ehrenamtlichen Kräfte ist gesichert. Die Teilnahme an den Fortbildungen ist verpflichtend.
Die aufgeführten Inhalte entsprechen den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund
der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur
Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur
Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6
SGB XI vom 24.7.02.
Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen
Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und
Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung
der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und
Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.
Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung
wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem
Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz
2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der
Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.
Förderung 2009
Beantragt wurden folgende anerkennungsfähige Kosten
Sachkosten 9.362,00 €
ant. Personalkosten 40.864,56
€
insgesamt 50.226,56
€
Finanzierung
Versicherungsträger 41.696,00
€
Fehlbedarf 8.529,96 €
Es wurden 8.529,96 € an
Förderung beantragt. Die anteilige Förderung durch den Regionalverband
Saarbrücken beträgt 50%, d.h. 4.264,98 €. Die Förderung des Projektes für das
Haushaltsjahr 2009 wird befürwortet. Aus der Förderung 2009 ergibt sich kein
Förderanspruch in Bezug auf die Ausgestaltung des Zuschusses im Haushaltsjahr
2010.
Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,-€ in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 64.211,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 14.211,00 € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 22%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von 3.321,00 €.