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Name:0081/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:23.02.2022  
Betreff:Pflegestützpunkte im Regionalverband Saarbrücken - Sonderumlagen zur Umsetzung der technischen Anforderungen der Richtlinie zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten empfiehlt,

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

Die Regionalversammlung beschließt

 

den Sonderumlagen zur Umsetzung der technischen Anforderungen der Richtlinie zur Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI zuzustimmen und auf Grund der Drittelfinanzierung der Pflegestützpunkte seinen Anteil zu übernehmen.


 


Sachverhalt:

 

Die derzeit in den saarländischen Pflegestützpunkten eingesetzte Software erfüllt nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen der Rahmenempfehlung nach § 7a SGB XI.

Insbesondere sind die Vorgaben der technischen Beschreibung zur einheitlichen Struktur und zum elektronischen Austausch des Versorgungsplans nach § 17 Abs. 1a Satz 4 SGB XI und die Vorgaben der PG 1 Statistik (Statistik, die u. a. die Anzahl der Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI ausweist) nicht erfüllt.

 

Darüber hinaus sieht das Digitale-Versorgung-Pflege-Modernisierungs-Gesetz vor, dass die Pflegeberatung um digitale Beratungsangebote ergänzt wird und die Pflegestützpunkte ab dem 01.01.2023 an die Telematikinfrastruktur[1] angebunden werden.

 

Der Anpassungsumfang ist so umfangreich, dass dies nicht über ein Update der bestehenden Software geschehen kann. Somit besteht die Notwendigkeit einer Ausschreibung. Da die zu erwartenden Kosten, nach einer ersten Marktsondierung, über dem Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung von derzeit 214.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber liegt, muss eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Innerhalb der Vertragsgemeinschaft des Landesrahmenvertrages muss noch eine Klärung herbeigeführt werden, wie die Aufgabe rechtssicher umgesetzt werden kann.

 

Gegebenenfalls wird aufgrund der Einführung der neuen Software, der Einbindung in die Telematikinfrastruktur und die Videosprechstunden zudem auch eine neue technische Ausstattung der Mitarbeiter/innen in den Pflegestützpunkten notwendig (ca. 1.800 -2.000 Euro pro Mitarbeiter/in).


Finanzierung:

 

Für die zuvor genannten Punkte wurden folgende Kosten veranschlagt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Planwerte auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Kenntnisse handelt:

 

-Abbildung 1-

 

Die geplanten Anschaffungen sind notwendig um die rechtlichen Vorgaben für die Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI zu erfüllen.

 

Die Kosteneinschätzungen erfolgten gewissenhaft auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus bereits durchgeführten Ausschreibungsverfahren oder aktuell vorliegenden Kenntnissen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass trotzdem Abweichungen möglich sind.


 

Die o. a. Kosten sind mit der derzeitigen Sachkostenausstattung (15 Prozent der gedeckelten Sachkosten) nicht finanzierbar. Es bedarf einer Sonderfinanzierung.

Die geschätzten Kosten haben Auswirkungen auf die Finanzplanungen 2022 und ggf. auch auf weitere Haushaltsjahre (je nachdem wann die entsprechenden Aufträge ausgelöst werden). Von den einzelnen Kostenträgern sind die entsprechenden Finanzierungsanteile in den jeweiligen Finanzplanungen zu berücksichtigen, so dass die Finanzierung sichergestellt ist.

 

Eine ausreichende Deckung ist im Haushalt des Regionalverbandes Saarbrücken vorhanden.

 

 



[1] Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen im Rahmen der digitalen Gesundheitsanwendung miteinander vernetzen. Medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, sollen so schneller und einfacher verfügbar sein.