Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0081/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 23.02.2022 | ||
Betreff: | Pflegestützpunkte im Regionalverband Saarbrücken - Sonderumlagen zur Umsetzung der technischen Anforderungen der Richtlinie zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 640 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
soziale Angelegenheiten empfiehlt,
Der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
Die
Regionalversammlung beschließt
den Sonderumlagen
zur Umsetzung der technischen Anforderungen der Richtlinie zur Pflegeberatung
nach § 7 a SGB XI zuzustimmen und auf Grund der Drittelfinanzierung der
Pflegestützpunkte seinen Anteil zu übernehmen.
Sachverhalt:
Die derzeit in den saarländischen
Pflegestützpunkten eingesetzte Software erfüllt nicht mehr die gesetzlichen
Vorgaben und die Anforderungen der Rahmenempfehlung nach § 7a SGB XI.
Insbesondere sind die Vorgaben
der technischen Beschreibung zur einheitlichen Struktur und zum elektronischen
Austausch des Versorgungsplans nach § 17 Abs. 1a Satz 4 SGB XI und die Vorgaben
der PG 1 Statistik (Statistik, die u. a. die Anzahl der Pflegeberatungen nach §
7a SGB XI ausweist) nicht erfüllt.
Darüber hinaus sieht das
Digitale-Versorgung-Pflege-Modernisierungs-Gesetz vor, dass die Pflegeberatung
um digitale Beratungsangebote ergänzt wird und die Pflegestützpunkte ab dem
01.01.2023 an die Telematikinfrastruktur[1] angebunden werden.
Der
Anpassungsumfang ist so umfangreich, dass dies nicht über ein Update der
bestehenden Software geschehen kann. Somit besteht die Notwendigkeit einer
Ausschreibung. Da die zu erwartenden Kosten, nach einer ersten Marktsondierung,
über dem Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung von derzeit 214.000
Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber liegt,
muss eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Innerhalb der
Vertragsgemeinschaft des Landesrahmenvertrages muss noch eine Klärung
herbeigeführt werden, wie die Aufgabe rechtssicher umgesetzt werden kann.
Gegebenenfalls wird
aufgrund der Einführung der neuen Software, der Einbindung in die
Telematikinfrastruktur und die Videosprechstunden zudem auch eine neue
technische Ausstattung der Mitarbeiter/innen in den Pflegestützpunkten
notwendig (ca. 1.800 -2.000 Euro pro Mitarbeiter/in).
Finanzierung:
Für die zuvor
genannten Punkte wurden folgende Kosten veranschlagt. Es wird darauf hingewiesen,
dass es sich hierbei um Planwerte auf der Grundlage der aktuell vorliegenden
Kenntnisse handelt:
-Abbildung 1-
Die geplanten Anschaffungen sind
notwendig um die rechtlichen Vorgaben für die Pflegestützpunkte nach § 7c SGB
XI zu erfüllen.
Die Kosteneinschätzungen
erfolgten gewissenhaft auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus bereits
durchgeführten Ausschreibungsverfahren oder aktuell vorliegenden Kenntnissen.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass trotzdem Abweichungen möglich sind.
Die o. a. Kosten sind mit der
derzeitigen Sachkostenausstattung (15 Prozent der gedeckelten Sachkosten) nicht
finanzierbar. Es bedarf einer Sonderfinanzierung.
Die geschätzten Kosten haben
Auswirkungen auf die Finanzplanungen 2022 und ggf. auch auf weitere
Haushaltsjahre (je nachdem wann die entsprechenden Aufträge ausgelöst werden).
Von den einzelnen Kostenträgern sind die entsprechenden Finanzierungsanteile in
den jeweiligen Finanzplanungen zu berücksichtigen, so dass die Finanzierung
sichergestellt ist.
Eine ausreichende Deckung ist im
Haushalt des Regionalverbandes Saarbrücken vorhanden.
[1] Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen im Rahmen der digitalen Gesundheitsanwendung miteinander vernetzen. Medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, sollen so schneller und einfacher verfügbar sein.