BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0108/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
hier: zusätzliche Betreuungsleistungen im häuslichen Bereich und Betreuungsgruppe Café Malta
Träger: Malteser Hilfsdienst e.V.
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das zusätzliche Betreuungsangebot des Malteser Hilfsdienstes e.V. mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 3.469,00 € zu fördern.

 


Sachverhalt:

 

2.1 Ausgangslage

Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern (Abs. 3). Der Malteser Hilfsdienst e.V. hat mit Schreiben vom 20.04.09 die Anerkennung als Anbieter von zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 c PflEg erhalten.

 

Mit Schreiben vom 09.07.09 stellte der Malteser Hilfedienst e.V. einen Antrag auf Förderung des niedrigschwelligen Angebotes gem. § 45 PflEg für das Jahr 2009.

 

2.2 Entwicklung

Die Malteser in Saarbrücken möchten ihre Angebote für Senioren mit einem Entlastungsdienst für Angehörige von Menschen mit Demenz (EfA) erweitern. Er widmet sich der Betreuung und Begleitung demenzkranker Menschen zur Entlastung der Angehörigen. Ziel ist die praktische und emotionale Unterstützung und Entlastung sowie die Stärkung der Betreuungskompetenz der pflegenden Angehörigen. Vorhandene Ressourcen der Erkrankten sollen erhalten und wenn möglich gestärkt werden. Neben der häuslichen Betreuung wurde das „Café Malta“ eingerichtet, das 14tägig geöffnet ist.

 

2.3 Art der Betreuung

Das Angebot der häuslichen Betreuung richtet sich nach den Bedürfnissen des Demenzkranken und dessen Familie. Die Inhalte werden vor Aufnahme der Betreuung gemeinsam besprochen. Aktivitäten können z.B. sein:

Ø      Gespräche

Ø      Fotos betrachten

Ø      Spaziergänge, Ausflüge

Ø      Begleitung zum Arzt

Ø      Begleitung zum Einkauf

Ø      Hobbies und Interessen aufgreifen

Im Café Malta werden angeboten:

Ø      10-Minuten-Aktivierung nach Schmidt-Hackenberg

Ø      Freies Malen

Ø      Ausmalen

Ø      Basteln

Ø      Handarbeiten

Ø      Vorlesen

Ø      Spaziergänge

Ø      Bewegungsspiele

Ø      Sitztanz

Ø      Singen

2.4 Fachliche Anleitung und Begleitung

Die berufliche Qualifikation der Koordinatorin und die Inhalte der Schulung entsprechen den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI vom 24.7.02.

 

2.5 Förderung des Projektes

Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.

Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz 2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.

 

Förderung 2009

Beantragt wurden folgende anerkennungsfähige Kosten

 

 

Sachkosten                                                  14.309,00 €

Personalkosten                                              6.600,00 €

insgesamt                                                   20.909,00 €

 

 

Finanzierung

Versicherungsträger                                   12.000,00 €

insgesamt                                                     12.000,00 €

 

Fehlbedarf                                                    8.909,00 €

 

 

Es wurden 8.909,00 € Förderung beantragt. Die anteilige Förderung durch den Regionalverband Saarbrücken beträgt 50%, d.h. 4.454.50 €. Die Förderung des Projektes für das Haushaltsjahr 2009 wird befürwortet. Aus der Förderung 2009 ergibt sich kein Förderanspruch in Bezug auf die Ausgestaltung des Zuschusses im Haushaltsjahr 2010.

 

Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,-€ in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 64.211,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 14.211,00 € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 22%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von 3469,00 €.