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Name: | 0108/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf hier: zusätzliche Betreuungsleistungen im häuslichen Bereich und Betreuungsgruppe Café Malta Träger: Malteser Hilfsdienst e.V. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 107 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das zusätzliche Betreuungsangebot des Malteser Hilfsdienstes e.V. mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 3.469,00 € zu fördern.
Sachverhalt:
Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002
besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige
mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern
(Abs. 3). Der Malteser Hilfsdienst e.V. hat mit Schreiben vom 20.04.09 die
Anerkennung als Anbieter von zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten nach §
45 c PflEg erhalten.
Mit Schreiben vom 09.07.09 stellte der Malteser Hilfedienst e.V. einen
Antrag auf Förderung des niedrigschwelligen Angebotes gem. § 45 PflEg für das
Jahr 2009.
2.2 Entwicklung
Die Malteser in Saarbrücken möchten ihre Angebote für Senioren mit einem
Entlastungsdienst für Angehörige von Menschen mit Demenz (EfA) erweitern. Er
widmet sich der Betreuung und Begleitung demenzkranker Menschen zur Entlastung
der Angehörigen. Ziel ist die praktische und emotionale Unterstützung und
Entlastung sowie die Stärkung der Betreuungskompetenz der pflegenden
Angehörigen. Vorhandene Ressourcen der Erkrankten sollen erhalten und wenn
möglich gestärkt werden. Neben der häuslichen Betreuung wurde das „Café Malta“
eingerichtet, das 14tägig geöffnet ist.
2.3 Art der Betreuung
Das Angebot der häuslichen Betreuung richtet sich nach den Bedürfnissen
des Demenzkranken und dessen Familie. Die Inhalte werden vor Aufnahme der
Betreuung gemeinsam besprochen. Aktivitäten können z.B. sein:
Ø
Gespräche
Ø
Fotos
betrachten
Ø
Spaziergänge,
Ausflüge
Ø
Begleitung
zum Arzt
Ø
Begleitung
zum Einkauf
Ø
Hobbies
und Interessen aufgreifen
Im Café Malta werden angeboten:
Ø
10-Minuten-Aktivierung
nach Schmidt-Hackenberg
Ø
Freies
Malen
Ø
Ausmalen
Ø
Basteln
Ø
Handarbeiten
Ø
Vorlesen
Ø
Spaziergänge
Ø
Bewegungsspiele
Ø
Sitztanz
Ø
Singen
Die berufliche Qualifikation der Koordinatorin und die Inhalte der
Schulung entsprechen den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der
Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur
Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur
Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6
SGB XI vom 24.7.02.
Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen
Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und
Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung
der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und
Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.
Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung
wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem
Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz
2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der
Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.
Förderung 2009
Beantragt wurden folgende anerkennungsfähige Kosten
Sachkosten 14.309,00
€
Personalkosten 6.600,00 €
insgesamt 20.909,00
€
Finanzierung
Versicherungsträger 12.000,00 €
insgesamt 12.000,00 €
Fehlbedarf 8.909,00
€
Es wurden 8.909,00 € Förderung
beantragt. Die anteilige Förderung durch den Regionalverband Saarbrücken
beträgt 50%, d.h. 4.454.50 €. Die Förderung des Projektes für das Haushaltsjahr
2009 wird befürwortet. Aus der Förderung 2009 ergibt sich kein Förderanspruch
in Bezug auf die Ausgestaltung des Zuschusses im Haushaltsjahr 2010.
Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,-€ in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 64.211,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 14.211,00 € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 22%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von 3469,00 €.