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Name: | 0109/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf hier: zusätzliche Betreuungsleistungen der Tagesgruppen im Egon-Reinert-Haus und Wohnstift Reppersberg Träger: Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 109 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das zusätzliche Betreuungsangebot der Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 3.058,00 € zu fördern.
Sachverhalt:
Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002
besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für
Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
weiterzuentwickeln und zu fördern (Abs. 3). Die Stiftung Saarbrücker
Altenwohnstift hat mit Schreiben vom 06.10.08 die Anerkennung als Anbieter von
zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 c PflEg erhalten. Mit
Schreiben vom 30.01.08 stellte die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift einen
Antrag auf Förderung der niedrigschwelligen Angebote gem. § 45 PflEg für das
Jahr 2009.
2.2 Entwicklung
Die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift unterhält eine Tagesgruppe im
Wohnstift Reppersberg und im Egon-Reinert-Haus. Die Tagesbetreuung existiert
seit 2003, hat jedoch immer noch Projektcharakter und wird von Jahr zu Jahr neu
realisiert. Das Angebot und die Leistungen sind nicht im Pensionspreis der Wohnungen
enthalten. Sie finanzieren sich aus Spendengeldern und dem Förderverein
Freundeskreis der Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift e.V.. Es handelt sich um
ein zusätzliches, freiwilliges Angebot im Veranstaltungsprogramm der beiden
Wohnstifte.
Das Angebot richtet sich an Menschen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz und –orientierung und trägt zum Erhalt und Verbesserung von
Kompetenzen und Fertigkeiten im kognitiven Bereich bei. Die Inhalte sind
personen-, ressourcen- und biografieorientiert.
2.3 Angebote der
Tagesbetreuung
Die Tagesbetreuung findet täglich von Montag bis Sonntag von 8.00 bis
18.30 Uhr statt.
Die Betreuung umfasst:
Die fachliche Aufsicht liegt bei der Gesamt-Pflegedienstleitung der
Pflegedienste der jeweiligen Häuser. Entsprechende Fort- und Weiterbildung der
ehrenamtlichen Kräfte wird durch sie gewährleistet. Die Teilnahme an den
Fortbildungen ist verpflichtend. Die aufgeführten Inhalte entsprechen den
Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und des Verbandes der
privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen
Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer
Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI vom
24.7.02.
Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen
Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und
Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung
der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und
Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.
Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung
wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem
Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz
2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der
Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.
Förderung 2009
Beantragt wurden folgende Kosten
Wohnstift Reppersberg
Sachkosten 9.900,00€
Personalkosten 116.948,00
€
insgesamt 126.848,00
€
Finanzierung
Eigenmittel 5.000,00 €
Förderverein Stiftung 6.000,00 €
Einnahmen 11.000,00 €
Fehlbedarf 115.848,00
€
Es wurden 4.000,00 € Förderung
beantragt.
Egon-Reinert-Haus
Sachkosten 9.300,00€
Personalkosten 87.027,00
€
insgesamt 96.327,00
€
Finanzierung
Eigenmittel 5.000,00 €
Selbstzahler 29.500,00
€
Förderverein Stiftung 6.000,00 €
Einnahmen 40.500,00 €
Fehlbedarf 55.827,00
€
Es wurden 4.000,00 € Förderung
beantragt.
Für beide Tagesgruppen wurden
insgesamt 8.000,00 € beantragt. Die anteilige Förderung durch den
Regionalverband Saarbrücken beträgt 50%, d.h. 4.000,00€. Die Förderung des
Projektes für das Haushaltsjahr 2009 wird befürwortet. Aus der Förderung 2009
ergibt sich kein Förderanspruch in Bezug auf die Ausgestaltung des Zuschusses
im Haushaltsjahr 2010.
Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,-€ in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 65.396,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 15.396,00 € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 24%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 3.058,00 €.