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Name:0109/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
hier: zusätzliche Betreuungsleistungen der Tagesgruppen im Egon-Reinert-Haus und Wohnstift Reppersberg
Träger: Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das zusätzliche Betreuungsangebot der Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 3.058,00 € zu fördern.

 


Sachverhalt:

 

Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern (Abs. 3). Die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift hat mit Schreiben vom 06.10.08 die Anerkennung als Anbieter von zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 c PflEg erhalten. Mit Schreiben vom 30.01.08 stellte die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift einen Antrag auf Förderung der niedrigschwelligen Angebote gem. § 45 PflEg für das Jahr 2009.

 

2.2 Entwicklung

Die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift unterhält eine Tagesgruppe im Wohnstift Reppersberg und im Egon-Reinert-Haus. Die Tagesbetreuung existiert seit 2003, hat jedoch immer noch Projektcharakter und wird von Jahr zu Jahr neu realisiert. Das Angebot und die Leistungen sind nicht im Pensionspreis der Wohnungen enthalten. Sie finanzieren sich aus Spendengeldern und dem Förderverein Freundeskreis der Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift e.V.. Es handelt sich um ein zusätzliches, freiwilliges Angebot im Veranstaltungsprogramm der beiden Wohnstifte.

 

Das Angebot richtet sich an Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und –orientierung und trägt zum Erhalt und Verbesserung von Kompetenzen und Fertigkeiten im kognitiven Bereich bei. Die Inhalte sind personen-, ressourcen- und biografieorientiert.

 

2.3 Angebote der Tagesbetreuung

Die Tagesbetreuung findet täglich von Montag bis Sonntag von 8.00 bis 18.30 Uhr statt.

Die Betreuung umfasst:

  • Gemeinsames Spielen
  • Gemeinsames Singen von Liedern
  • Sitz-Gymnastik
  • Gedächtnistraining
  • Basale Stimulation
  • Kreatives Gestalten/Malen
  • Verpflegung: Essen wie zu Hause

 

2.4 Fachliche Anleitung und Begleitung

Die fachliche Aufsicht liegt bei der Gesamt-Pflegedienstleitung der Pflegedienste der jeweiligen Häuser. Entsprechende Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Kräfte wird durch sie gewährleistet. Die Teilnahme an den Fortbildungen ist verpflichtend. Die aufgeführten Inhalte entsprechen den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI vom 24.7.02.

 

2.5 Förderung des Projektes

Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.

 

Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz 2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.


 

Förderung 2009

Beantragt wurden folgende Kosten

 

Wohnstift Reppersberg

Sachkosten                                                      9.900,00€

Personalkosten                                            116.948,00 €

insgesamt                                                     126.848,00 €

 

 

Finanzierung

Eigenmittel                                                       5.000,00 €

Förderverein Stiftung                                      6.000,00 €

Einnahmen                                                     11.000,00 €

 

Fehlbedarf                                                    115.848,00 €

 

Es wurden 4.000,00 € Förderung beantragt.

 

Egon-Reinert-Haus

Sachkosten                                                    9.300,00€

Personalkosten                                            87.027,00 €

insgesamt                                                   96.327,00 €

 

Finanzierung

Eigenmittel                                                     5.000,00 €

Selbstzahler                                                 29.500,00 €

Förderverein Stiftung                                    6.000,00 €

Einnahmen                                                   40.500,00 

 

Fehlbedarf                                                    55.827,00 €

 

Es wurden 4.000,00 € Förderung beantragt.

 

Für beide Tagesgruppen wurden insgesamt 8.000,00 € beantragt. Die anteilige Förderung durch den Regionalverband Saarbrücken beträgt 50%, d.h. 4.000,00€. Die Förderung des Projektes für das Haushaltsjahr 2009 wird befürwortet. Aus der Förderung 2009 ergibt sich kein Förderanspruch in Bezug auf die Ausgestaltung des Zuschusses im Haushaltsjahr 2010.

 

Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,-€ in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 65.396,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 15.396,00 € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 24%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 3.058,00 €.