BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0099/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:03.03.2022  
Betreff:Erhöhung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ab dem 01.04.2022
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 225 KB Vorlage 225 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis

Die Regionalversammlung beschließt:

 

Die Erhöhung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) laut den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. mit Wirkung ab dem 01.04.2022.

 


Sachverhalt:

 

Laut den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 14. September 2021 sollen die Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) für das Jahr 2022 angepasst werden. Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) hat dieser Erhöhung für das Jahr 2022 am 23.02.2022 zugestimmt und folgt damit den Empfehlungen des Deutschen Vereins.

Wie in den vergangenen Jahren wird empfohlen, dass auch der Regionalverband Saarbrücken dem Beschluss des LJHA und den Empfehlungen des DV folgt.

Die Pauschalsätze (Pflegegeldzahlungen) ab 01.04.2022 sollen wie folgt aussehen:

Altersstufe 0 –   6 Jahre 585,00 €/ Monat (vorher 571,00 €)

                  6 – 12 Jahre 682,00 €/ Monat (vorher 657,00 €)

                 12 – 18 Jahre 787,00 €/ Monat (vorher 722,00 €)

Der Pauschalbetrag für Pflege und Erziehung für die Pflegeeltern (Erziehungsaufwand) soll auf 255,00 € (vorher 249,00 €) angehoben werden.

Die Zuschüsse zur Unfallversicherung (175,78 €/ Jahr) und Rentenversicherung (42,53 €/ Monat) der Pflegeeltern sollen unverändert bleiben.

Datengrundlage für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge ist eine Sonderauswertung der Einkommens-und Verbraucherstichprobe (EVS) durch eine Expertengruppe des Statistischen Bundesamtes zu Konsumausgaben für Kinder.

Die Kosten für den Sachaufwand auf Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise ergeben einen Anstieg von 4,6 % gegenüber dem Vorjahr.

Da Pflegeeltern einen wichtigen Beitrag in der Jugendhilfe zum Kindeswohl leisten und es immer schwieriger wird Pflegeltern zu gewinnen sind die oben genannten Anpassungen angemessen.

Entsprechende Mittel sind im Produktkonto 36320.545106 vorhanden. Eine Erhöhung bei den Pflegegeldzahlungen wurde in den Haushaltsplanungen bereits berücksichtigt, da bereits davon ausgegangen wurde, dass 2022 Erhöhungen kommen werden.