Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0099/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 03.03.2022 | ||
Betreff: | Erhöhung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ab dem 01.04.2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 225 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis
Die Regionalversammlung beschließt:
Die Erhöhung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
laut den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private
Fürsorge e.V. mit Wirkung ab dem 01.04.2022.
Sachverhalt:
Laut den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private
Fürsorge e.V. vom 14. September 2021 sollen die Pauschalbeträge in der
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) für das Jahr 2022 angepasst werden. Der
Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) hat dieser Erhöhung für das Jahr 2022 am
23.02.2022 zugestimmt und folgt damit den Empfehlungen des Deutschen Vereins.
Wie in den vergangenen Jahren wird empfohlen, dass auch der
Regionalverband Saarbrücken dem Beschluss des LJHA und den Empfehlungen des DV
folgt.
Die Pauschalsätze (Pflegegeldzahlungen) ab 01.04.2022 sollen wie folgt
aussehen:
Altersstufe 0 – 6 Jahre 585,00
€/ Monat (vorher 571,00 €)
6 – 12 Jahre
682,00 €/ Monat (vorher 657,00 €)
12 – 18 Jahre
787,00 €/ Monat (vorher 722,00 €)
Der Pauschalbetrag für Pflege und Erziehung für die Pflegeeltern
(Erziehungsaufwand) soll auf 255,00 € (vorher 249,00 €) angehoben werden.
Die Zuschüsse zur Unfallversicherung (175,78 €/ Jahr) und
Rentenversicherung (42,53 €/ Monat) der Pflegeeltern sollen unverändert bleiben.
Datengrundlage für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge ist
eine Sonderauswertung der Einkommens-und Verbraucherstichprobe (EVS) durch eine
Expertengruppe des Statistischen Bundesamtes zu Konsumausgaben für Kinder.
Die Kosten für den Sachaufwand auf Grundlage der aktuellen Sonderauswertung
sowie Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise ergeben einen
Anstieg von 4,6 % gegenüber dem Vorjahr.
Da Pflegeeltern einen wichtigen Beitrag in der Jugendhilfe zum
Kindeswohl leisten und es immer schwieriger wird Pflegeltern zu gewinnen sind
die oben genannten Anpassungen angemessen.
Entsprechende Mittel sind im Produktkonto 36320.545106 vorhanden. Eine
Erhöhung bei den Pflegegeldzahlungen wurde in den Haushaltsplanungen bereits
berücksichtigt, da bereits davon ausgegangen wurde, dass 2022 Erhöhungen kommen
werden.