Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0107/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 15.03.2022 | ||
Betreff: | Beteiligungsbericht des Regionalverbandes Saarbrücken 2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 212 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt/
Die Regionalversammlung beschließt,
den Beteiligungsbericht 2020 zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme zu beauftragen.
Sachverhalt:
Mit dem 23. Beteiligungsbericht des
Regionalverbandes Saarbrücken (siehe Anlage) legt die Verwaltung eine Übersicht
über die aktuelle wirtschaftliche Betätigung des Regionalverbandes Saarbrücken
vor und erfüllt damit die Forderungen des § 115 Abs. 2 des
Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG). Demnach hat die Gemeinde jährlich
einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an
Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Der
vorliegende Bericht gibt über die Beteiligungen an Unternehmen in
Privatrechtsform hinaus auch Auskunft über die eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen des Regionalverbandes Saarbrücken und die Mitgliedschaft des
Regionalverbandes in Zweckverbänden.
Die Angaben im Beteiligungsbericht 2020
basieren in der Regel auf den gegenwärtig zur Verfügung stehenden
Jahresabschlüssen, sofern nicht aktuellere Informationsstände vorliegen.
Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise hinzuweisen.