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Name: | 0112/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf hier: zusätzliche Betreuungsleistungen -Tagesbetreuung im Demenzhaus Luisenthal Träger: Sozialwerk Saar-Mosel e.V. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 109 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2009 das Tagesbetreuungsangebot des Sozialwerkes Saar-Mosel e.V. mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 19.370,00 € zu fördern.
Sachverhalt:
Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002
besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige
mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern
(Abs. 3). Das Sozialwerk Saar-Mosel hat mit Schreiben vom 24.11.08 die
Anerkennung als Anbieter von zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten nach §
45 c PflEg erhalten.
Mit Schreiben vom 28.01.09 stellte das Sozialwerk Saar-Mosel einen
Antrag auf Förderung des niedrigschwelligen Angebotes gem. § 45 PflEg und
Förderung der wissenschaftlichen Begleitung für das Jahr 2009.
2.2 Entwicklung
Das Sozialwerk Saar-Mosel e.V. betreibt als gemeinnützige Organisation
mehrere Einrichtungen der Jugendhilfe im Saarland und Rheinland-Pfalz und ist
bundesweit als Einrichtung für politische Bildung und Weiterbildung nach dem
Bundesjugendplan tätig. Mit der Einrichtung eines Demenzhauses will sich der
Träger in der ambulanten Altenhilfe engagieren.
Das Demenzhaus bietet Platz für 2 Gruppen von 8-10 dementiell
veränderten Personen. Jede Gruppe wird von zwei Fachkrankenpflegekräften und
zwei Ehrenamtlichen betreut. Zusätzlich wird ein Springer eingesetzt. Der
Tagesablauf soll mit immer wiederkehrenden Fixpunkten strukturiert werden.
Ansätze der Milieutherapie (Gestaltung der sozialen Umgebung), der
Biographiearbeit (Erinnerungsarbeit) und der Reaktivierung sollen dazu
beitragen, verschüttete Gedächtnisinhalte wieder verfügbar und abrufbar zu
machen.
Der Träger möchte das Angebot wissenschaftliche begleiten lassen. Hierzu
hat das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. Saarbrücken ein Angebot erstellt. Der Antrag
auf Modellförderung wurde vom Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und
Soziales mit Schreiben vom 15.1.09 abgelehnt, da die Aufnahme einer
wissenschaftlichen Begleitung im Rahmen der Modellförderung durch das Land
nicht verpflichtend ist.
2.3 Art der Tagesbetreuung
Die Öffnungszeiten sind zwischen 8.00 und 17.30 Uhr. Die räumliche
Ausstattung besteht aus mehreren Aufenthaltsräumen für die verschiedenen
Betreuungsgruppen, mehrere Ruheräume, Esszimmer, Wohnküche je Gruppe,
Toiletten, Bädern, Hallenschwimmbad, Dampfsauna, Whirlpool, Garten und Höfe.
Demenzkranke sollen besonders in ihren noch vorhandenen individuellen
Fähigkeiten und Kompetenzen gefördert werden. Folgende Angebote sind möglich
Ø
Gruppenangebote
Ø
Reaktivierung
Ø
Entspannungsangebote
mit Elementen des autogenen Trainings
Ø
Musik
als Medium
Ø
Tiertherapie
Angehörige können sich in Gesprächskreisen über pflegerische,
medizinische und rechtliche Belange austauschen und sich entsprechend beraten
lassen.
Die Leitungs- und Koordinierungskraft verfügt über die entsprechende
berufliche Qualifikation (Management und Expertise im Pflege- und
Gesundheitswesen BA./HTW Saarbrücken). Die entsprechende Fort- und
Weiterbildung der ehrenamtlichen Kräfte ist gesichert. Die Teilnahme an den
Fortbildungen ist verpflichtend. Sie finden monatlich intern und zweimal
jährlich extern statt. Dies entspricht den Empfehlungen des Spitzenverbandes
Bund der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.
zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben
zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c
Abs. 6 SGB XI vom 24.7.02.
Die wissenschaftliche Begleitung legt den Schwerpunkt auf die Evaluation
(Wirkungsanalyse). Zusätzlich wird eine Medizinerin im Rahmen einer
Promotionsarbeit eine gesonderte Längsschnittstudie an den Tagesgästen
durchführen mit wöchentlicher Präsenz in der Tagespflege. Es erfolgt keine
ärztliche Behandlung. Um Synergieeffekte zu ermöglichen, werden beide Studien
miteinander vernetzt.
Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen
Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und
Organisation der
Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung der Helfenden
sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch
Fachkräfte entstehen.
Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung
wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem
Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz
2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der
Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.
Förderung Demenzhaus 2009
Beantragt wurden folgende anerkennungsfähige Kosten
Sachkosten 22.038,00
€
ant. Personalkosten 10.440,00 €
insgesamt 32.478,00
€
Finanzierung
Eigenmittel 100,00 €
insgesamt 100,00 €
Fehlbedarf 32.378,00
€
Förderung der wissenschaftlichen Begleitung
Personalkosten 14.000,00
€
Sachkosten 600,00 €
zzgl. MWST 2.774,00 €
Insgesamt 17.374,00 €
Es wurden insgesamt 49.752,00 €
Förderung beantragt. Die anteilige Förderung durch den Regionalverband
Saarbrücken beträgt 50%, d.h. 24.876,00 €. Die Förderung des Projektes für das
Haushaltsjahr 2009 wird befürwortet. Aus der Förderung 2009 ergibt sich kein
Förderanspruch in Bezug auf die Ausgestaltung des Zuschusses im Haushaltsjahr
2010.
Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,-€ in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 64.211,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 14.211,00 € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 22%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von 19.370,00 €.