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Name:0112/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Förderung des niedrigschwelligen Betreuungsangebotes für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
hier: zusätzliche Betreuungsleistungen -Tagesbetreuung im Demenzhaus Luisenthal
Träger: Sozialwerk Saar-Mosel e.V.
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt  im Haushaltsjahr 2009 das Tagesbetreuungsangebot des Sozialwerkes Saar-Mosel e.V. mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 19.370,00 € zu fördern.

 


Sachverhalt:

 

2.1 Ausgangslage

Seit Inkrafttreten des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zum 01.01.2002 besteht die Möglichkeit, gem. § 45c die Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf weiterzuentwickeln und zu fördern (Abs. 3). Das Sozialwerk Saar-Mosel hat mit Schreiben vom 24.11.08 die Anerkennung als Anbieter von zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 c PflEg erhalten.

 

Mit Schreiben vom 28.01.09 stellte das Sozialwerk Saar-Mosel einen Antrag auf Förderung des niedrigschwelligen Angebotes gem. § 45 PflEg und Förderung der wissenschaftlichen Begleitung für das Jahr 2009.

 

2.2 Entwicklung

Das Sozialwerk Saar-Mosel e.V. betreibt als gemeinnützige Organisation mehrere Einrichtungen der Jugendhilfe im Saarland und Rheinland-Pfalz und ist bundesweit als Einrichtung für politische Bildung und Weiterbildung nach dem Bundesjugendplan tätig. Mit der Einrichtung eines Demenzhauses will sich der Träger in der ambulanten Altenhilfe engagieren.

Das Demenzhaus bietet Platz für 2 Gruppen von 8-10 dementiell veränderten Personen. Jede Gruppe wird von zwei Fachkrankenpflegekräften und zwei Ehrenamtlichen betreut. Zusätzlich wird ein Springer eingesetzt. Der Tagesablauf soll mit immer wiederkehrenden Fixpunkten strukturiert werden. Ansätze der Milieutherapie (Gestaltung der sozialen Umgebung), der Biographiearbeit (Erinnerungsarbeit) und der Reaktivierung sollen dazu beitragen, verschüttete Gedächtnisinhalte wieder verfügbar und abrufbar zu machen.

Der Träger möchte das Angebot wissenschaftliche begleiten lassen. Hierzu hat das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V.  Saarbrücken ein Angebot erstellt. Der Antrag auf Modellförderung wurde vom Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales mit Schreiben vom 15.1.09 abgelehnt, da die Aufnahme einer wissenschaftlichen Begleitung im Rahmen der Modellförderung durch das Land nicht verpflichtend ist.

 

2.3 Art der Tagesbetreuung

Die Öffnungszeiten sind zwischen 8.00 und 17.30 Uhr. Die räumliche Ausstattung besteht aus mehreren Aufenthaltsräumen für die verschiedenen Betreuungsgruppen, mehrere Ruheräume, Esszimmer, Wohnküche je Gruppe, Toiletten, Bädern, Hallenschwimmbad, Dampfsauna, Whirlpool, Garten und Höfe. Demenzkranke sollen besonders in ihren noch vorhandenen individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen gefördert werden. Folgende Angebote sind möglich

 

Ø      Gruppenangebote

Ø      Reaktivierung

Ø      Entspannungsangebote mit Elementen des autogenen Trainings

Ø      Musik als Medium

Ø      Tiertherapie

 

Angehörige können sich in Gesprächskreisen über pflegerische, medizinische und rechtliche Belange austauschen und sich entsprechend beraten lassen.

2.4 Fachliche Anleitung und Begleitung

Die Leitungs- und Koordinierungskraft verfügt über die entsprechende berufliche Qualifikation (Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen BA./HTW Saarbrücken). Die entsprechende Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Kräfte ist gesichert. Die Teilnahme an den Fortbildungen ist verpflichtend. Sie finden monatlich intern und zweimal jährlich extern statt. Dies entspricht den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI vom 24.7.02.

Die wissenschaftliche Begleitung legt den Schwerpunkt auf die Evaluation (Wirkungsanalyse). Zusätzlich wird eine Medizinerin im Rahmen einer Promotionsarbeit eine gesonderte Längsschnittstudie an den Tagesgästen durchführen mit wöchentlicher Präsenz in der Tagespflege. Es erfolgt keine ärztliche Behandlung. Um Synergieeffekte zu ermöglichen, werden beide Studien miteinander vernetzt.

2.5 Förderung des Projektes

Förderungsfähig sind Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungspersonen und Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der
Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen.

Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung wird in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken oder dem Land geleistet wird (§ 45c, Abs. 2‚Satz 2). Da Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen, trägt der Regionalverband Saarbrücken die Hälfte des Zuschusses.

 

Förderung Demenzhaus 2009

Beantragt wurden folgende anerkennungsfähige Kosten

Sachkosten                                                  22.038,00 €

ant. Personalkosten                                    10.440,00 €

insgesamt                                                   32.478,00 €

 

Finanzierung

Eigenmittel                                                        100,00 €

insgesamt                                                          100,00 €

 

Fehlbedarf                                                    32.378,00 €

 

Förderung der wissenschaftlichen Begleitung

Personalkosten                                            14.000,00 €

Sachkosten                                                       600,00 €

zzgl. MWST                                                    2.774,00 €

Insgesamt                                                     17.374,00 €

 

Es wurden insgesamt 49.752,00 € Förderung beantragt. Die anteilige Förderung durch den Regionalverband Saarbrücken beträgt 50%, d.h. 24.876,00 €. Die Förderung des Projektes für das Haushaltsjahr 2009 wird befürwortet. Aus der Förderung 2009 ergibt sich kein Förderanspruch in Bezug auf die Ausgestaltung des Zuschusses im Haushaltsjahr 2010.

 

Zur Förderung niedrigschwelliger Versorgungsangebote wurden 50.000,-€ in den Haushalt 2009 eingestellt. Die eingereichten Anträge haben insgesamt ein Budget von 64.211,00 €. Der Haushaltsansatz wird um 14.211,00  € überschritten. Der Kürzungsfaktor beträgt 22%. Es ergibt sich somit ein Zuschussbetrag in Höhe von 19.370,00 €.