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Name:0114/2009  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:13.11.2009  
Betreff:Psychosoziale Betreuung gemäß § 16 a Nr. 3 SGB II
hier: Finanzierung der Arbeitstrainingsprojekte (ATP-Projekte) durch den Regionalverband Saarbrücken in den Haushaltsjahren 2009 und 2010
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss beschließt  die Mittel zur Mitfinanzierung des ATP-Projektes der SHG-Kliniken Sonnenberg im Haushalt 2010.

 


Sachverhalt:

 

Mit der im SGB II geregelten Grundsicherung für Arbeitssuchende hat der Gesetzgeber die bisherigen Fürsorgesysteme – die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe – zu einem einheitlichen Leistungssystem zusammengeführt. Die Leistungen des SGB II zielen auf eine Integration Erwerbsfähiger in den allgemeinen Arbeitsmarkt ab. Die Leistungen des § 16 a Nr. 1-4 SGB II – die Kinderbetreuung bzw. die Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung - sollen bei Bedarf den Prozess der Wiedereingliederung in Arbeit unterstützen und flankieren. Die Bereitstellung der sozialen Leistungen nach § 16 a Nr. 1-4 SGB II ist generell Pflichtaufgabe der Kommunen. Im Einzelfall handelt es sich um Ermessensleistungen, dass heißt, sie können gewährt werden, wenn sie für die Eingliederung der erwerbstätigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Ziel der beruflichen Eingliederung bestehen und die Gewährung der Leistungen muss für die Eingliederung erforderlich sein.

 

Mit Schreiben vom 04.04.08 hatte das Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit  und Soziales den Landkreistag um Prüfung der Frage gebeten, inwieweit Arbeitstrainingsprojekte für psychisch behinderte Menschen als Form der psychosozialen Betreuung im Sinne des damaligen § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II (nun § 16 a Nr. 3 SGB II) angesehen und somit durch die kommunalen Träger (mit-)finanziert werden können.

 

Zur Historie:

Die ATP-Projekte entstanden mit der Psychiatriereform und wurden als niedrig-schwelliges ambulantes Angebot für Menschen mit einer psychischen Behinderung konzipiert. Ziel dieser Projekte ist es, Menschen mit einer psychischen Erkrankung eine Hilfestellung beim Wiedereinstieg in das Erwerbsleben anzubieten. Dies geschieht wohnortnah durch betreutes Training im allgemeinen Arbeitsmarkt (siehe Anlage 1). Die Projekte werden im Saarland von sechs unterschiedlichen Trägern angeboten. Im Regionalverband Saarbrücken wird das Projekt von den SHG-Kliniken Sonnenberg durchgeführt. Insgesamt stehen landesweit 119 Arbeitstrainingsplätze (im Regionalverband 30 Plätze) zur Verfügung. Die derzeitigen Kosten belaufen sich auf knapp 6.000 € pro Teilnehmer/Platz/Jahr. Die Projekte wurden bis Ende 2008 seitens des Landes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und ESF-Mitteln finanziert. Nachdem ab 2009 ca. 50% der ESF-Mittel dem Land nicht mehr zur Verfügung standen, sah dieses sich außerstande, den bisherigen Beitrag zu den ATP-Projekten weiterhin zu leisten. Nach Gesprächen zwischen Vertretern des Landkreistages, des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Landkreise und des Regionalverbandes empfiehlt der Geschäftsführer des Landkreistages Saarland mit Schreiben vom 26.09.08 den kommunalen Trägern, für die Fördermaßnahmen, die als Instrument der psychosozialen Betreuung gemäß § 16 a Nr.3 SGB II in Betracht kommen, Gelder in den Haushalt 2009 einzustellen.

 

Der Fachdienst 53 hatte im Vorfeld den v.g. Sachverhalt vom Rechtsamt des Regionalverbandes rechtlich prüfen lassen. Die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes ergab nachfolgendes Ergebnis:

Besteht bei einer Person, die Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht, und die als erwerbsfähig eingestuft werden kann, der Bedarf, an einer Eingliederungsmaßnahme ins Erwerbsleben teilzunehmen, so liegen, unabhängig von dem Grad der Schwerbehinderung, die Voraussetzungen für eine Förderung der Maßnahme gemäß § 16 a Nr. 3 SGB vor. In diesem Fall ist Kostenträger der Maßnahme der kommunale Träger gemäß § 6 Satz 1 Nr.2 SGB II. Diese Feststellung hatte Konsequenzen für die Haushaltsberatungen des Regionalverbandes für das Jahr 2009:

Der Regionalverbandsausschuss beschloss in seiner 14. Sitzung am 04. Dezember 2008 für die zur Zeit zur Verfügung stehenden 30 Plätze, bei einer maximalen Belegung aller Plätze für die Dauer von 12 Monaten, Mittel in Höhe von 180.000 Euro für das Haushaltsjahr 2009 einzustellen. Darüber hinaus beschloss er, dass die SHG-Kliniken Sonnenberg, die sich als Träger der v.g. Maßnahmen bewährt haben, auch zukünftig Träger dieser Maßnahmen im Regionalverband Saarbrücken sein sollen. Der Regionalverbandsausschuss beauftragte die Verwaltung eine Vereinbarung zwischen Arge, SHG-Kliniken Sonnenberg und Regionalverband zu entwerfen, die die zukünftige Zusammenarbeit (inhaltlich und finanziell) regeln soll.

 

Bei einer Sitzung des Ministeriums, der Landkreise und des Regionalverbandes im Januar 2009 zeigte sich, dass es zwischen den Beteiligten noch Klärungsbedarf bzgl. der künftigen Finanzierung bzw. der zukünftigen Ablaufplanung gab.

Ein Streitpunkt war die Frage der Übernahme der Personalkosten für Psychologen. Die Landkreise erklärten hierzu, dass sie nur die Personalkosten für Sozialarbeiter übernehmen würden. Daraufhin wurde eine monatliche Pauschale errechnet, die für alle Landkreise Anwendung finden soll. Dieser Pauschalbetrag setzt sich aus den Kosten für die Finanzierung von Sozialarbeiterstellen und einen Pauschal-Betrag zur Deckung der Sachkosten und der Kosten für eine Verwaltungskraft zusammen. Demzufolge ist für eine/n Teilnehmer/in in einem ATP-Projekt ab dem 01.07.09 vom kommunalen Träger eine monatliche Pauschale in Höhe von 368 Euro zu zahlen.

 

Die Differenz zwischen der Summe der Pauschalen und den tatsächlichen Kosten, soll nach Aussage des Ministeriums aus den Mitteln zur Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Die Vereinbarung soll eine Laufzeit bis zum 31.12.2010 haben. Danach soll nach dem derzeitigen Kenntnisstand die Finanzierung der ATP-Projekte in die Gesamtverantwortung der Landkreise und des Regionalverbandes übergehen.

 

Für den Regionalverband Saarbrücken bedeutet dies für das Haushaltsjahr 2009 Kosten in Höhe von max. 61.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2010 sind bei einer optimalen Belegung mit Kosten in Höhe von 132.480 Euro zu rechnen. Entsprechende Mittel sind für den Haushalt 2010 beantragt worden. Neben der v.g. Vereinbarung wurde in Abstimmung mit Vertretern der ARGE Saarbrücken ein Ablaufschema bzgl. der Zuweisung von Teilnehmern erarbeitet. Dieses wurde auch in Gesprächen mit Vertretern des ATP-Projektes der SHG-Kliniken abgestimmt.

 

Die Zuweisung von Teilnehmer/innen in das ATP-Projekt kann nur mit Zustimmung des Regionalverbandes erfolgen.