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Name: | 0114/2009 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 13.11.2009 | ||
Betreff: | Psychosoziale Betreuung gemäß § 16 a Nr. 3 SGB II hier: Finanzierung der Arbeitstrainingsprojekte (ATP-Projekte) durch den Regionalverband Saarbrücken in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 99 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt die Mittel zur Mitfinanzierung des ATP-Projektes der SHG-Kliniken Sonnenberg im Haushalt 2010.
Sachverhalt:
Mit der im SGB II geregelten Grundsicherung für Arbeitssuchende hat der
Gesetzgeber die bisherigen Fürsorgesysteme – die Arbeitslosenhilfe und die
Sozialhilfe – zu einem einheitlichen Leistungssystem zusammengeführt. Die
Leistungen des SGB II zielen auf eine Integration Erwerbsfähiger in den
allgemeinen Arbeitsmarkt ab. Die Leistungen des § 16 a Nr. 1-4 SGB II – die
Kinderbetreuung bzw. die Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die
psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung - sollen bei Bedarf den Prozess
der Wiedereingliederung in Arbeit unterstützen und flankieren. Die
Bereitstellung der sozialen Leistungen nach § 16 a Nr. 1-4 SGB II ist generell
Pflichtaufgabe der Kommunen. Im Einzelfall handelt es sich um
Ermessensleistungen, dass heißt, sie können gewährt werden, wenn sie für die
Eingliederung der erwerbstätigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben
erforderlich sind. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Ziel der
beruflichen Eingliederung bestehen und die Gewährung der Leistungen muss für
die Eingliederung erforderlich sein.
Mit Schreiben vom 04.04.08 hatte das Ministerium für Justiz, Arbeit,
Gesundheit und Soziales den Landkreistag
um Prüfung der Frage gebeten, inwieweit Arbeitstrainingsprojekte für psychisch
behinderte Menschen als Form der psychosozialen Betreuung im Sinne des
damaligen § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II (nun § 16 a Nr. 3 SGB II) angesehen
und somit durch die kommunalen Träger (mit-)finanziert werden können.
Zur Historie:
Die ATP-Projekte entstanden mit der Psychiatriereform und wurden als
niedrig-schwelliges ambulantes Angebot für Menschen mit einer psychischen
Behinderung konzipiert. Ziel dieser Projekte ist es, Menschen mit einer
psychischen Erkrankung eine Hilfestellung beim Wiedereinstieg in das
Erwerbsleben anzubieten. Dies geschieht wohnortnah durch betreutes Training im
allgemeinen Arbeitsmarkt (siehe Anlage 1). Die Projekte werden im Saarland von
sechs unterschiedlichen Trägern angeboten. Im Regionalverband Saarbrücken wird
das Projekt von den SHG-Kliniken Sonnenberg durchgeführt. Insgesamt stehen
landesweit 119 Arbeitstrainingsplätze (im Regionalverband 30 Plätze) zur
Verfügung. Die derzeitigen Kosten belaufen sich auf knapp 6.000 € pro
Teilnehmer/Platz/Jahr. Die Projekte wurden bis Ende 2008 seitens des Landes aus
Mitteln der Ausgleichsabgabe und ESF-Mitteln finanziert. Nachdem ab 2009 ca.
50% der ESF-Mittel dem Land nicht mehr zur Verfügung standen, sah dieses sich
außerstande, den bisherigen Beitrag zu den ATP-Projekten weiterhin zu leisten.
Nach Gesprächen zwischen Vertretern des Landkreistages, des Ministeriums für
Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Landkreise und des
Regionalverbandes empfiehlt der Geschäftsführer des Landkreistages Saarland mit
Schreiben vom 26.09.08 den kommunalen Trägern, für die Fördermaßnahmen, die als
Instrument der psychosozialen Betreuung gemäß § 16 a Nr.3 SGB II in Betracht
kommen, Gelder in den Haushalt 2009 einzustellen.
Der Fachdienst 53 hatte im Vorfeld den v.g. Sachverhalt vom Rechtsamt
des Regionalverbandes rechtlich prüfen lassen. Die rechtliche Würdigung des
Sachverhaltes ergab nachfolgendes Ergebnis:
Besteht bei einer Person, die Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht, und
die als erwerbsfähig eingestuft werden kann, der Bedarf, an einer
Eingliederungsmaßnahme ins Erwerbsleben teilzunehmen, so liegen, unabhängig von
dem Grad der Schwerbehinderung, die Voraussetzungen für eine Förderung der
Maßnahme gemäß § 16 a Nr. 3 SGB vor. In diesem Fall ist Kostenträger der
Maßnahme der kommunale Träger gemäß § 6 Satz 1 Nr.2 SGB II. Diese Feststellung
hatte Konsequenzen für die Haushaltsberatungen des Regionalverbandes für das
Jahr 2009:
Der Regionalverbandsausschuss beschloss in seiner 14. Sitzung am 04.
Dezember 2008 für die zur Zeit zur Verfügung stehenden 30 Plätze, bei einer
maximalen Belegung aller Plätze für die Dauer von 12 Monaten, Mittel in Höhe
von 180.000 Euro für das Haushaltsjahr 2009 einzustellen. Darüber hinaus
beschloss er, dass die SHG-Kliniken Sonnenberg, die sich als Träger der v.g.
Maßnahmen bewährt haben, auch zukünftig Träger dieser Maßnahmen im
Regionalverband Saarbrücken sein sollen. Der Regionalverbandsausschuss
beauftragte die Verwaltung eine Vereinbarung zwischen Arge, SHG-Kliniken
Sonnenberg und Regionalverband zu entwerfen, die die zukünftige Zusammenarbeit
(inhaltlich und finanziell) regeln soll.
Bei einer Sitzung des Ministeriums, der Landkreise und des
Regionalverbandes im Januar 2009 zeigte sich, dass es zwischen den Beteiligten
noch Klärungsbedarf bzgl. der künftigen Finanzierung bzw. der zukünftigen
Ablaufplanung gab.
Ein Streitpunkt war die Frage der Übernahme der Personalkosten für
Psychologen. Die Landkreise erklärten hierzu, dass sie nur die Personalkosten
für Sozialarbeiter übernehmen würden. Daraufhin wurde eine monatliche Pauschale
errechnet, die für alle Landkreise Anwendung finden soll. Dieser Pauschalbetrag
setzt sich aus den Kosten für die Finanzierung von Sozialarbeiterstellen und
einen Pauschal-Betrag zur Deckung der Sachkosten und der Kosten für eine
Verwaltungskraft zusammen. Demzufolge ist für eine/n Teilnehmer/in in einem
ATP-Projekt ab dem 01.07.09 vom kommunalen Träger eine monatliche Pauschale in
Höhe von 368 Euro zu zahlen.
Die Differenz zwischen der Summe der Pauschalen und den tatsächlichen
Kosten, soll nach Aussage des Ministeriums aus den Mitteln zur Ausgleichsabgabe
gezahlt werden. Die Vereinbarung soll eine Laufzeit bis zum 31.12.2010 haben.
Danach soll nach dem derzeitigen Kenntnisstand die Finanzierung der
ATP-Projekte in die Gesamtverantwortung der Landkreise und des
Regionalverbandes übergehen.
Für den Regionalverband Saarbrücken bedeutet dies für das Haushaltsjahr
2009 Kosten in Höhe von max. 61.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2010 sind bei
einer optimalen Belegung mit Kosten in Höhe von 132.480 Euro zu rechnen.
Entsprechende Mittel sind für den Haushalt 2010 beantragt worden. Neben der
v.g. Vereinbarung wurde in Abstimmung mit Vertretern der ARGE Saarbrücken ein
Ablaufschema bzgl. der Zuweisung von Teilnehmern erarbeitet. Dieses wurde auch
in Gesprächen mit Vertretern des ATP-Projektes der SHG-Kliniken abgestimmt.
Die Zuweisung von Teilnehmer/innen in das ATP-Projekt kann nur mit Zustimmung des Regionalverbandes erfolgen.