Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | 0177/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 02.05.2022 | ||
Betreff: | Kündigung der acht Verträge über den Betrieb der Therapeutischen Schülerinnen- und Schülergruppen (TSG) sowie der Verträge über die Angebote der "Sozialpädagogischen Förder- und Inklusionsteams" (SoFIT) bzw. der „Infrastrukturangebote“ (ISA) |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 245 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt,
der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung beschließt
den Regionalverbandsdirektor zu beauftragen
1. die acht Verträge über den Betrieb der Therapeutischen Schülerinnen- und Schülergruppen (TSG) sowie die Verträge über die Angebote der "Sozialpädagogischen Förder- und Inklusionsteams" (SoFIT) bzw. der „Infrastrukturangebote“ (ISA) an allen 13 Schulstandorten bis zum 30.06.2022 mit Wirkung zum 31.12.2023 zu kündigen sowie
2. die Verwaltung zu beauftragen, bis spätestens Mitte 2023 mit den bisherigen Vertragspartnern die Weiterführung der Verträge über die Angebote der "Sozialpädagogischen Förder- und Inklusionsteams" (SoFIT) bzw. der „Infrastrukturangebote“ (ISA) ab 01.01.2024 zu verhandeln, mit der Maßgabe, die Finanzierung des derzeitigen TSG-Personals künftig in die SoFIT-/ ISA-Verträge zu integrieren und diese neu ausgehandelten Verträge im Laufe des Jahres 2023 zum Beschluss in die Gremien einzubringen
Sachverhalt:
Die TSG sind 1998 aus den in den 1970er Jahren in der
Landeshauptstadt Saarbrücken entstandenen Schülerhilfen hervorgegangen und
richten sich an Schülerinnen und Schüler der Grundschule. Diese gemeinsam mit
der Landes-hauptstadt finanzierten Angebote haben in Saarbrücken eine lange
Tradition, unterlagen aber auch einer Veränderungsnotwendigkeit aufgrund der
sich ent-wickelnden Schullandschaft (Gebundene und freiwillige
Ganztagsschulen). Im Zuge der notwendigen Umsteuerung sind die personellen
Ressourcen der Therapeutischen Schülergruppen fast vollständig in das Modell
der SoFIT bzw. ISA zur Teilhabe-sicherung übergegangen. Lediglich der Träger
PÄDSAK e.V. am Standort Wackenberg hält noch drei Gruppen mit insgesamt 18
Plätzen für Schülerinnen und Schüler vor.
Ab Mai 2015 plante der Regionalverband zusammen mit
dem Ministerium für Bildung und Kultur sowie der Landeshauptstadt als Schul-
und Kostenträger der TSG Modell-vorhaben (sog. SoFIT bzw. ISA). Ausgangspunkt
war die Tatsache, dass die Einzelfallhilfen im Bereich der schulischen
Integrationshilfen gem. § 35a SGB VIII in den letzten 10 Jahren grassierend angestiegen
waren und das enge Betreuungs-setting als nicht zielführend sowie
stigmatisierend wahrgenommen wurde. Die beauftragten Träger und die
Schulleitungen waren durchgehend in die Konzept-entwicklung und die
Modellprojektbegleitung eingebunden. Der modellhafte Ansatz sah vor, dass die
Bedarfe für die bisherigen schulischen Einzelintegrationshilfen gem. § 35a SGB
VIII mit an der Schule fest verankerten Betreuungskräften bearbeitet werden.
An 12 Schulstandorten wurden 2017 somit zunächst im
Rahmen einer Modellphase SoFIT bzw. ISA zur Teilhabeunterstützung eingerichtet.
Die im Februar 2018 mit den
Schulleitungen, dem Ministerium für Bildung und Kultur
und dem Schulträger der Landeshauptstadt Saarbrücken erfolgte Auswertung dieser
Modellphase hat ergeben, dass alle Beteiligten eine Verstetigung dieses
Angebotes wünschen, sodass alle Verträge bis zum 31.12.2023 verlängert wurden.
Zum 01.02.2021 ist an einem dreizehnten Schulstandort ein Infrastrukturangebot
installiert worden (dieser Vertrag läuft ebenfalls bis zum 31.12.2023).
An 8 der 13 SoFIT- bzw. ISA- Standorte gab es jeweils
eine TSG, die schulnah oder bereits schulintern platziert war. Die Entscheidung
über die Aufgabenwandlung und den teilweisen Einbezug der TSG-Fachkräfte in die
Aufgabenstellung der SoFIT bzw. ISA wurde mit der Landeshauptstadt als
Kostenträger gemeinsam getroffen; gleiches gilt für die Konzeptentwicklung.
Demzufolge sind die Verträge für die SoFIT bzw. ISA an die Laufzeiten der
TSG-Verträge angepasst (bis 31.12.2023).
Die Kündigung der Verträge ist aus zweierlei Gründen
notwendig. Zum einen ermöglicht dies, dass die Verträge der SoFIT bzw. ISA
sowie die TSG-Verträge in einem Vertragswerk zusammengeführt werden. Zum
anderen ist beabsichtigt, die Vertragslaufzeit von 5 auf 4 Jahre zu reduzieren.
Die Reduzierung der Vertragslaufzeit ist wegen der SGB VIII-Reform zu
befürworten. Während das Jugendamt derzeit Ein-gliederungshilfe lediglich für
Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer
Behinderung gewährt (§ 35a SGB VIII), ist es ab dem 01.01.2028 voraussichtlich
vorrangig zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen
Menschen mit (drohender) Behinderung.
Das Vorgehen ist
zwischen Regionalverband und Landeshauptstadt abgestimmt. Die Landeshauptstadt
bereitet analog einen Beschluss für die Kündigung der TSG-Verträge vor.