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Name:0178/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:02.05.2022  
Betreff:Kooperationsvertrag über die dezentrale Erziehungsberatung Pflegekinderdienst mit der Partnerschaftlichen Erziehungshilfe e.V., Überhoferstraße 39a in 66292 Riegelsberg
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

den Kooperationsvertrag der dezentralen Erziehungsberatung für den Pflegekinder-dienst Partnerschaftliche Erziehungshilfe e.V., Überhoferstraße 39a, in 66292 Riegelsberg für die unbefristete Laufzeit ab dem 03.06.2022

 

 


Sachverhalt:

 

Pflegefamilien und Pflegeeltern erfüllen die wichtige Aufgabe, Pflegekindern vor-übergehend oder dauerhaft ein Zuhause in ihrer Familie anzubieten. Diese gute Absicht beinhaltet das Ziel, den aufgenommenen Kindern eine gute Reifung und Entwicklung zu ermöglichen.

Das bisherige Beratungsangebot des Pflegekinderdienstes soll durch extern angebotene Konzeptbausteine ergänzt und erweitert werden. Zur Umsetzung sind zunächst zwei halbe Stellen angedacht, die die Partnerschaftliche Erziehungshilfe im Auftrag des Jugendamtes des Regionalverbandes zur Verfügung stellen wird. Auf der Basis der Erfahrungen des Pflegekinderdienstes des Regionalverbandes Saarbrücken und der bisherigen Zusammenarbeit mit der Einrichtung insbesondere im Bereich der ambulanten Hilfen sind viele Ideen zur zukünftigen Zusammenarbeit entwickelt worden. Sie dienen in erster Linie Pflegeeltern, Pflegefamilien und Pflegekindern einen unkomplizierten Zugang zu Beratung, Treffen mit Gleichgesinnten mit fachlichen In-halten zu ermöglichen und Fachwissen über besondere Problemlagen im Bereich des Pflegekinderwesens auf gut verständliche Art und Weise zu vermitteln. Insbesondere das Zusammentreffen mit Menschen in ähnlichen Lebenslagen und oftmals ähnlichen Problemen soll Raum gegeben werden durch Treffen in unterschiedlichen Settings wie z.B. Pflegeeltern, Pflegekinder in ähnlichen Altersstufen, leibliche Kinder mit und ohne die aufgenommenen Kinder. Die Angebote orientieren sich an den jeweils aktuellen Bedarfen und Vereinbarungen der Kooperationspartner.

Mit dieser Erweiterung des Angebotes im Pflegekinderdienst wird auch die Erwartung verbunden, dass Pflegeeltern, die erzieherischen Rat benötigen, zu einem sehr viel früheren Zeitpunkt diesen Rat über die vielfältigen Konzeptbausteine der Erziehungs-beratung in Anspruch nehmen werden. Durch die dezentrale Angebotsstruktur, aber auch durch den Umstand, dass Pflegeeltern diese Beratung ohne vorherigen Kontakt zum Pflegekinderdienst und auch ohne Kenntnis dessen in Anspruch nehmen können, sind die Zugangsschwellen zu dieser Beratung erheblich niedriger, als bei ambulanten Hilfen gem. §§ 30, 31 SGB VIII. Dadurch kann die Bereitschaft der Pflegeeltern, Berat-ung in Anspruch zu nehmen steigen und zu einem sehr viel früheren Zeitpunkt präventiv eventuell entstehenden Problemen und Fehlentwicklungen in der Erziehung entgegengewirkt werden.

Mit diesem Schritt wird sich das Angebot der dezentralen Erziehungsberatung im Regionalverband Saarbrücken nochmals erweitern.

 

Der vom Regionalverband zu tragende Förderanteil für die dezentrale Erziehungs-beratung im Pflegekinderdienst beläuft sich laut Wirtschaftsplan des Trägers jährlich auf durchschnittlich 83.358,00 Euro. Die Erziehungsberatung im Pflegekinderdienst wird durch wegfallenden Bedarf an Hilfen zur Erziehung im gleichen Bereich kompensiert. Für das Projekt entstehen daher keine Mehrausgaben.