Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0178/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 02.05.2022 | ||
Betreff: | Kooperationsvertrag über die dezentrale Erziehungsberatung Pflegekinderdienst mit der Partnerschaftlichen Erziehungshilfe e.V., Überhoferstraße 39a in 66292 Riegelsberg |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 292 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung beschließt
den Kooperationsvertrag der dezentralen
Erziehungsberatung für den Pflegekinder-dienst Partnerschaftliche
Erziehungshilfe e.V., Überhoferstraße 39a, in 66292 Riegelsberg für die
unbefristete Laufzeit ab dem 03.06.2022
Sachverhalt:
Pflegefamilien und
Pflegeeltern erfüllen die wichtige Aufgabe, Pflegekindern vor-übergehend oder
dauerhaft ein Zuhause in ihrer Familie anzubieten. Diese gute Absicht
beinhaltet das Ziel, den aufgenommenen Kindern eine gute Reifung und
Entwicklung zu ermöglichen.
Das bisherige
Beratungsangebot des Pflegekinderdienstes soll durch extern angebotene
Konzeptbausteine ergänzt und erweitert werden. Zur Umsetzung sind zunächst zwei
halbe Stellen angedacht, die die Partnerschaftliche Erziehungshilfe im Auftrag
des Jugendamtes des Regionalverbandes zur Verfügung stellen wird. Auf der Basis
der Erfahrungen des Pflegekinderdienstes des Regionalverbandes Saarbrücken und
der bisherigen Zusammenarbeit mit der Einrichtung insbesondere im Bereich der
ambulanten Hilfen sind viele Ideen zur zukünftigen Zusammenarbeit entwickelt
worden. Sie dienen in erster Linie Pflegeeltern, Pflegefamilien und
Pflegekindern einen unkomplizierten Zugang zu Beratung, Treffen mit
Gleichgesinnten mit fachlichen In-halten zu ermöglichen und Fachwissen über
besondere Problemlagen im Bereich des Pflegekinderwesens auf gut verständliche
Art und Weise zu vermitteln. Insbesondere das Zusammentreffen mit Menschen in
ähnlichen Lebenslagen und oftmals ähnlichen Problemen soll Raum gegeben werden
durch Treffen in unterschiedlichen Settings wie z.B. Pflegeeltern, Pflegekinder
in ähnlichen Altersstufen, leibliche Kinder mit und ohne die aufgenommenen
Kinder. Die Angebote orientieren sich an den jeweils aktuellen Bedarfen und
Vereinbarungen der Kooperationspartner.
Mit dieser
Erweiterung des Angebotes im Pflegekinderdienst wird auch die Erwartung
verbunden, dass Pflegeeltern, die erzieherischen Rat benötigen, zu einem sehr
viel früheren Zeitpunkt diesen Rat über die vielfältigen Konzeptbausteine der
Erziehungs-beratung in Anspruch nehmen werden. Durch die dezentrale
Angebotsstruktur, aber auch durch den Umstand, dass Pflegeeltern diese Beratung
ohne vorherigen Kontakt zum Pflegekinderdienst und auch ohne Kenntnis dessen in
Anspruch nehmen können, sind die Zugangsschwellen zu dieser Beratung erheblich
niedriger, als bei ambulanten Hilfen gem. §§ 30, 31 SGB VIII. Dadurch kann die
Bereitschaft der Pflegeeltern, Berat-ung in Anspruch zu nehmen steigen und zu
einem sehr viel früheren Zeitpunkt präventiv eventuell entstehenden Problemen
und Fehlentwicklungen in der Erziehung entgegengewirkt werden.
Mit diesem Schritt
wird sich das Angebot der dezentralen Erziehungsberatung im Regionalverband
Saarbrücken nochmals erweitern.
Der vom Regionalverband zu tragende Förderanteil für die
dezentrale Erziehungs-beratung im Pflegekinderdienst beläuft sich laut Wirtschaftsplan
des Trägers jährlich auf durchschnittlich 83.358,00 Euro. Die
Erziehungsberatung im Pflegekinderdienst wird durch wegfallenden Bedarf an Hilfen zur Erziehung im gleichen
Bereich kompensiert. Für das Projekt
entstehen daher keine Mehrausgaben.