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Name: | 0183/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 06.05.2022 | ||
Betreff: | Förderung der Maßnahme „Weiterentwicklung und Ausbau sozialraumorientierter, integrativer Versorgungsstrukturen für alte und pflegebedürftige Menschen in Saarbrücken-Brebach“ des Diakonischen Werkes an der Saar gGmbH im Jahr 2022 und 2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 384 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt /
Der Regionalverbandsausschuss beschließt,
die Förderung des Projektes
„Weiterentwicklung und Ausbau sozialraumorientierter, integrativer
Versorgungsstrukturen für alte und pflegebedürftige Menschen in
Saarbrücken-Brebach“ des Diakonischen Werkes an der Saar gGmbH als Maßnahme der
„sozialraumorientieren Seniorenarbeit im Regionalverband Saarbrücken“ für das
Jahr 2022 in Höhe von 26.741,- € und für das Jahr 2023 in Höhe von 74.307,- €.
Der Förderbetrag dient zur Deckung der Personalkosten einer sozialpädagogischen
Fachkraft (0,5 % einer Vollzeitstelle) und einer Unterstützungskraft im Bereich
Hauswirtschaft (0,5 % einer Vollzeitstelle) sowie der Sachkosten.
Sachverhalt:
Das BürgerInnen-Zentrum Brebach (BZB)
des Diakonischen Werkes an der Saar gGmbH arbeitet bereits seit 2008 – gefördert
durch verschiedene Modellprogramme – am Aufbau einer Angebotsstruktur im
Stadtteil zur Absicherung der Wohn- und Lebenssituation alternder und
pflegebedürftiger Menschen. Seit September 2019 wird das Projekt im Rahmen
eines Modellvorhabens nach § 45c Abs. 5 SGB XI vom Bundesamt für Soziale
Sicherung und dem Regionalverband Saarbrücken mit einer jährlichen Förderung
von jeweils rund 61.120,- € gefördert. Dabei verfolgte das Modellprojekt
hauptsächlich das Ziel, pflegebedürftigen Menschen die
Leistungen des §§ 45a ff. SGB XI – niedrigschwellige Betreuungs- und
Entlastungsangebote – besser und im unmittelbaren Wohnumfeld zugänglich zu
machen. Auch pflegende Angehörige sollten individuell unterstützt und – soweit
möglich – entlastet werden. Die Förderung des Modellprojektes läuft
jedoch im August 2022 aus.
Um die bereits aufgebaute Infrastruktur im
jetzigen Umfang zu erhalten und weiterzuentwickeln, beantragt das Diakonische
Werk an der Saar gGmbH eine finanzielle Förderung durch den Regionalverband
Saarbrücken zur Verstetigung des Projektes, so dass weiterhin eine nachhaltige,
wohnortnahe Institution für Seniorinnen und Senioren im Stadtteil
Brebach-Fechingen vorgehalten werden kann.
Aufgrund der bisher erfolgreichen
Projektarbeit mit dem Träger in der inhaltlichen Ausrichtung mit einem
Versorgungsangebot im Vor- und Umfeld von Pflege, soll das Projekt
„Weiterentwicklung und Ausbau sozialraumorientierter, integrativer
Versorgungsstrukturen für alte und pflegebedürftige Menschen in
Saarbrücken-Brebach“ zukünftig um den Bereich der sozialraumorientierten
Seniorenarbeit weiterentwickelt und ausbaut werden. Das Projekt soll zukünftig
dazu beitragen, die Lebensphase Alter und insbesondere die Phase der
Pflegebedürftigkeit aktiv anzunehmen und – soweit möglich – positiv zu
gestalten. Dabei sollen die Seniorinnen und Senioren nicht auf ihre
Hilfsbedürftigkeit reduziert werden, sondern auch in ihrer Selbstbestimmung und
Teilhabechancen gefördert werden. Dies gilt auch für Menschen mit geringer
Rente und/oder Grundsicherung und für Seniorinnen und Senioren mit
Migrationshintergrund, die im Brebacher Arbeitsansatz besondere Beachtung
finden.
Im Mittelpunkt des Projektansatzes stehen
somit einerseits Unterstützungs- und Pflegearrangements in der eigenen
Häuslichkeit für ältere und pflegebedürftige Menschen im Rahmen der Angebote
zur Unterstützung im Alltag verbunden mit niedrigschwelligen Beratungs- und
Teilhabeangeboten für alle ältere Menschen aus dem Stadtteil. Konzeptionell
beruht das Projekt auf vier Säulen:
Die 1. und 2. Säule umfassen die Leistungen
im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag für ältere und
pflegebedürftige Menschen. Die Finanzierung dieser beiden Säulen erfolgt über
eine Förderung nach §§ 45a ff. SGB XI und die
erbrachten Leistungen (z.B. Betreuungs- und Entlastungsleistungen, TN-Gebühren)
durch den Projektträger. Der Projektträger verfügt hierzu über die Zulassung und Anerkennung eines niedrigschwelligen
Betreuungs- und Entlastungsangebotes nach §§ 45a ff. SGB XI. Gegenstand
der beantragten Projektförderung im Rahmen der sozialraumorientierten
Seniorenarbeit bilden die 3. und 4. Säule.
Durch das Vorgängerprojekt konnten bisher u.
a. folgende Strukturen und Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen
geschaffen werden:
-
Wöchentliche
Betreuungsgruppe für Menschen mit einem Pflegegrad im Rahmen des § 45a SGB XI.
Die Betreuungsgruppe für Menschen mit einem Pflegegrad trifft sich einmal
wöchentlich. Im Mittelpunkt der Treffen stehen
gemeinsame Aktivitäten wie Kreativ- und Bewegungsangebote, Gedächtnistraining,
Singen, Basteln, gemeinsames Kochen, Gesellschaftsspiele etc. Für die Zukunft
ist die Einrichtung einer zweiten Betreuungsgruppe geplant.
-
Betreutes
Wohnen zuhause: Im Rahmen dieses Entlastungsangebotes
wird von der sozialpädagogischen Fachkraft ein verlässliches Hilfe- und Unterstützungsangebot
im Haushalt der Pflegebedürftigen im Sinne eines Case-Care-Managements
erbracht. Die erbrachten Leistungen umfassen organisatorische Hilfeleistungen
bei der Haushaltsführung und der Koordination der einzelnen Dienste, die im
Haushalt tätig sind (Pflegedienst, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)
sowie die Unterstützung bei der Bewältigung besonderer Anforderungen im
Pflegealltag.
-
„Einzelbetreuung zuhause“: Für das Angebot „Einzelbetreuung
zuhause“ gibt es im BZB einen Pool an basisgeschulten, ehrenamtlichen
Stadtteilhelfenden, die für Einzelbetreuungen in der Häuslichkeit von
Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Im bisherigen Modellverlauf konnten bereits 30
ehrenamtliche Stadtteilhelfer/-innen für den Einsatz in Seniorenhaushalten geschult
werden. Diese Ehrenamtlichen bedürfen einer stetigen Anleitung und
Reflexionsmöglichkeit durch die sozialpädagogische Fachkraft, so dass eine
verantwortungsvolle und sensible Arbeit gesichert ist. Die Schulungen werden
einmal im Jahr für durchschnittlich 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
durchgeführt.
Im Rahmen der Projektförderung der
sozialraumorientierten Seniorenarbeit sollen somit zukünftig vor allem
niedrigschwellige Beteiligungs- und Aktivierungsangebote in den Bereichen Prävention und Gesundheit ausgebaut werden und die
vorgehaltenen Angebote im Vorfeld und Umfeld von Pflege den Bewohnerinnen und
Bewohnern zugänglich gemacht werden. Dabei sollen
keinerlei Zugangsbeschränkungen gelten; die Angebote richten sich an alle
älteren Menschen aus dem Stadtteil. Durch ein Netzwerk an
Kooperationspartnerinnen und -partnern (z.B. Landesmedienanstalt, Kultur- und
Lesetreff, Ev. Familienbildungsstätte) soll ein abwechslungsreiches Programm
für ältere Menschen angeboten werden und dadurch gesellschaftliche
Teilhabe verwirklicht und der Vereinsamung entgegengewirkt werden. Beispielhaft zu nennen wären
Qi Gong, Yoga im Sitzen, Gedächtnistraining, Stadtteilspaziergänge,
Tablet-Kurse, Kochkurse und Vorträge zum Thema gesunde Ernährung und vieles
mehr.
Darüber hinaus soll das
wohnortnahe, niedrigschwellige Beratungsangebot für Ältere neben einer
fundierten Beratung und Information eine wichtige Zugangs- und
Unterstützungsfunktion in der Angebotsstruktur für Senioren und Seniorinnen
einnehmen. Dies erfolgt u. a.
durch die vorgehaltene Clearingstelle, die über
sozialrechtliche Fragen zu Grundsicherung, Pflegeversicherung,
Schwerbehinderung und über sonstige Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. häusliche Versorgung von Pflegebedürftigen, Strukturierung
des Pflegealltags) informiert. Die Information
und Beratung über Hausnotruf, Pflegedienste, fahrbaren Mittagstisch und über
den Einsatz der Stadtteilhelfenden gehören ebenso zu den Beratungsthemen. Innerhalb des
„Brebacher Projektes“ arbeitet die Clearingstelle eng mit der Sozialberatung
der GWA Brebach zusammen. Häufig ist sie der erste Kontakt für hilfesuchende
Senioren und Seniorinnen. In regelmäßigen Fallbesprechungen werden individuell
abgestimmte Unterstützungen initiiert und fortlaufend angepasst, ggf. unter
Zuhilfenahme von Kooperationspartnern (z.B. Pflegestützpunkt Saarbrücken-Ost,
Seniorenberatung des RVS, Ökumenische Sozialstation Halberg).
Im Stadtteil Brebach-Fechingen leben knapp
5.699 Einwohner (Stand: 31.03.2022). Rund 31 Prozent der Gesamtbevölkerung ist
bereits im Alter zwischen 60 Jahren und älter; 8 Prozent der Gesamtbevölkerung
gehört der Altersgruppe der Hochaltrigen ab 80 Jahren an. Knapp 50,3 Prozent
der ca. 3.068 Haushalte sind 1-Personen-Haushalte, in Brebach liegt der Anteil
bei 61 Prozent. 34 Prozent der Gesamtbevölkerung haben einen
Migrationshintergrund, in Brebach sogar bei 52 Prozent. Zudem ist der Stadtteil
durch eine hohe Sozialleistungsquote geprägt. 10 Prozent ab 65 Jahren erhalten
Grundsicherung im Alter, der SGB II–Anteil erwerbsfähiger Leistungsberechtigter
liegt bei 16 Prozent, in Brebach bei 23 Prozent.
Träger des Projektes ist das
Diakonische Werk an der Saar gGmbH, das durch seine langjährigen und
vielschichtigen Erfahrungen in der Gemeinwesenarbeit (GWA), Sozialberatung und
weiteren Angeboten für Hilfesuchende im Bereich Sozialer Arbeit über ein
entsprechendes Netzwerk im Stadtteil besitzt und bestens mit den Belangen der
Seniorinnen und Senioren vor Ort vertraut ist. Die Erfahrung der GWA Brebach in
der Arbeit mit Migranten und Familien sowie in der Organisation von
Gruppenangeboten und ihre gute Einbettung in die Strukturen vor Ort, stellen
eine wertvolle Basis für die Ausgestaltung einer sozialraumorientierten
Seniorenarbeit in Brebach-Fechingen dar.
Um die bereits aufgebaute Infrastruktur im jetzigen Umfang zu erhalten und im Bereich der sozialraumorientierten Seniorenarbeit weiterzuentwickeln und auszubauen, schlägt die Verwaltung die Weiterfinanzierung der Maßnahme für das Jahr 2022 und 2023 vor.
Nähere Informationen sind dem als Anlage beigefügten Projektantrag zu entnehmen.
Eine
Präsentation des Projektes durch den Träger im Gesundheitsausschuss ist
geplant.
Finanzierung:
Die Mittel für das Jahr 2022 stehen auf dem Produkt (31109) /
Produktkonto (531800) zur Verfügung. Die Mittel für das Jahr 2023 werden in den
Haushalt 2023 eingestellt und die Projektförderung erfolgt unter Vorbehalt der
Genehmigung des Haushaltes für das Jahr 2023.
Anlage/n:
Projektantrag und –konzeption mit Kosten- und Finanzierungsplan