BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0214/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:24.05.2022  
Betreff:Änderung des Flächennutzungsplans in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil Lauterbach, Bereich "Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße", Änderungs- und Auslegungsbeschluss
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Kooperationsrat beschließt:

·         den Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Gewerbliche Baufläche / Immissionsschutz beachten““ statt „Grünfläche“

·         die Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und

die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Auslegung durchzuführen.

Verfahrensbild_4_1_sw_ehem_Sägewerk_incl_Immissionsschutzhinweis

Übersichtsplan

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 29.03.2021 beantragt die Mittelstadt Völklingen eine Änderung des Flächennutzungsplans im oben dargestellten Bereich.

Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes zu schaffen. Die Mittelstadt Völklingen hat daher gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“ beschlossen.

 

Mit dem Beschluss des Stadtrats zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes von der derzeitigen Darstellung des Geltungsbereiches als „Grünfläche“ zu „Gewerbliche Baufläche / Immissionsschutz beachten“ einher.

 

Nach Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB wurde die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung nicht verändert.


Aktuelle FNP-Darstellung                                                                  Geplante FNP-Darstellung Planvorentwurf

Vgl_FNP_alt_neu_4_1_ehem_Sägewerk_incl_Immissionsschutzhinweis

 

 

 

Zeichenerklärung

Wohnbaufläche

Gewerbliche Baufläche

Fläche für Wald

Fläche für die Landwirtschaft

Grünfläche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 26.04.2021 bis 10.05.2021 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“ seitens der Mittelstadt Völklingen. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.07.2021 aufgefordert sich bis einschließlich 27.08.2021 gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Anregungen vorgebracht. Ablehnende Stellungnahmen oder Stellungnahme, die gegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes sprechen, sind jedoch nicht eingegangen. (s. Anlage 2).

 

Link zu den Anlagen

https://cloud.rvsbr.de/go/ehemsaegewerk

 

Es wird empfohlen den Änderungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Anlagen

Anlage 1

Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil Lauterbach, Bereich „Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“

Anlage 2

Abwägung der Stellungnahmen zum Planvorentwurf aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

 

Anlage 3

Hydrogeologische Stellungnahme zur Erweiterung einer Lagerfläche in der Wasserschutzzone II des geplanten Wasserschutzgebietes Lauterbachtal

 

Anlage 4

Fachbeitrag Artenschutz mit Spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) (Anlage 1 zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“)

 

Anlage 5

Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (Vorprüfung) (Anlage 2 zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“)