Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0214/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 24.05.2022 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil Lauterbach, Bereich "Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße", Änderungs- und Auslegungsbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Der
Kooperationsrat beschließt:
·
den
Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Gewerbliche Baufläche / Immissionsschutz
beachten““ statt „Grünfläche“
·
die
Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und
die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Auslegung
durchzuführen.
Übersichtsplan
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29.03.2021 beantragt die Mittelstadt Völklingen eine
Änderung des Flächennutzungsplans im oben dargestellten Bereich.
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes zu schaffen. Die Mittelstadt Völklingen hat
daher gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes
„Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“ beschlossen.
Mit dem Beschluss des Stadtrats zur Aufstellung des o. g.
Bebauungsplanes geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates zur
parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes von der derzeitigen Darstellung
des Geltungsbereiches als „Grünfläche“ zu „Gewerbliche Baufläche /
Immissionsschutz beachten“ einher.
Nach Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1
BauGB wurde die Abgrenzung des Geltungsbereiches der
Flächennutzungsplanänderung nicht verändert.
Aktuelle
FNP-Darstellung Geplante
FNP-Darstellung Planvorentwurf
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Zeichenerklärung |
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Wohnbaufläche |
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Gewerbliche Baufläche |
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Fläche für Wald |
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Fläche für die Landwirtschaft |
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Grünfläche |
Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom
26.04.2021 bis 10.05.2021 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
„Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“ seitens der Mittelstadt Völklingen. Im Rahmen
des Beteiligungsprozesses wurden keine Anregungen vorgebracht.
Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
08.07.2021 aufgefordert sich bis einschließlich 27.08.2021 gem. § 4 Abs. 1
BauGB zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Anregungen
vorgebracht. Ablehnende Stellungnahmen oder Stellungnahme, die gegen eine
Änderung des Flächennutzungsplanes sprechen, sind jedoch nicht eingegangen. (s.
Anlage 2).
Link
zu den Anlagen
https://cloud.rvsbr.de/go/ehemsaegewerk
Es
wird empfohlen den Änderungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
Anlage
1
Begründung und Umweltbericht zur Änderung
des Flächennutzungsplans in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil Lauterbach,
Bereich „Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“
Anlage 2
Abwägung der
Stellungnahmen zum Planvorentwurf aus der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB)
Anlage 3
Hydrogeologische Stellungnahme zur Erweiterung einer Lagerfläche in der Wasserschutzzone II des geplanten Wasserschutzgebietes Lauterbachtal
Anlage 4
Fachbeitrag Artenschutz mit Spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) (Anlage 1 zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“)
Anlage 5
Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (Vorprüfung) (Anlage 2 zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Ehemaliges Sägewerk Hauptstraße“)