Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0215/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 24.05.2022 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Burbach, Bereich "Bildungscampus Füllengarten", Änderungs- und Auslegungsbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Der
Kooperationsrat beschließt:
·
den
Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Fläche für den
Gemeinbedarf“ und „Grünfläche“ statt „Gemischte Baufläche“ und „Gewerbliche
Baufläche“,
·
die
Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und
·
die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
parallel zur Auslegung durchzuführen.
Übersichtsplan
Sachverhalt:
Am 16. April 2019 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“ beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Bildungseinrichtungen und zugehörigen Funktionsgebäuden zu schaffen. Durch die Ergänzung der bestehenden Kindertagesstätten und der bestehenden Grundschule mit einer neu zu errichtenden KiTa, einer Grundschule sowie einer weiterführenden Schule mit Mensa und Mehrzweck(sport)halle soll ein kompakter Bildungscampus entstehen, der den Vorteil kurzer Wege nutzt und die Sicherung der Schulplanung stärkt.
Mit dem Stadtratsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des Flächennutzungsplanes von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereiches als „Gemischte Baufläche“ bzw. als „Gewerbliche Baufläche“ zu „Fläche für den Gemeinbedarf“ und „Grünfläche“ einher.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung entspricht der Abgrenzung der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. Es wurden keine Änderungen vorgenommen.
Aktuelle FNP-Darstellung |
Geplante FNP-Darstellung
Planentwurf |
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Zeichenerklärung |
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Gewerbliche Baufläche |
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Wohnbaufläche |
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Gemischte Baufläche |
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Bahnanlagen |
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Grünfläche |
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Flächen für den Gemeinbedarf |
Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mit
Schreiben vom 07.06.2021 bis einschließlich 23.07.2021 im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“
seitens der Landeshauptstadt Saarbrücken. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses
wurde eine Stellungnahme abgegeben (s. Anlage 2).
Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB fand mit Schreiben vom 02.05.2022 bis
einschließlich 24.05.2022 statt. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden
Anregungen vorgebracht (s. Anlage 2).
Link zu den Anlagen
https://cloud.rvsbr.de/go/bildungscampus
Es wird empfohlen,
die Stellungnahmen gem. der Verwaltungsempfehlung abzuwägen und den Änderungs-
und Offenlagebeschluss zu fassen.
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