BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0215/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:24.05.2022  
Betreff:Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Burbach, Bereich "Bildungscampus Füllengarten", Änderungs- und Auslegungsbeschluss
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Beschlussvorschlag:

 

Der Kooperationsrat beschließt:

·         den Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Fläche für den Gemeinbedarf“ und „Grünfläche“ statt „Gemischte Baufläche“ und „Gewerbliche Baufläche“,

·         die Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und

·         die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Auslegung durchzuführen.

 

 

 

02_Verfahrensbild_4_1_sw_Bildungscampus_fuellengarten

 

Übersichtsplan

 


 

Sachverhalt:

 

Am 16. April 2019 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“ beschlossen.

 

Das Bebauungsplanverfahren zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Bildungseinrichtungen und zugehörigen Funktionsgebäuden zu schaffen. Durch die Ergänzung der bestehenden Kindertagesstätten und der bestehenden Grundschule mit einer neu zu errichtenden KiTa, einer Grundschule sowie einer weiterführenden Schule mit Mensa und Mehrzweck(sport)halle soll ein kompakter Bildungscampus entstehen, der den Vorteil kurzer Wege nutzt und die Sicherung der Schulplanung stärkt.

 

Mit dem Stadtratsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des Flächennutzungsplanes von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereiches als „Gemischte Baufläche“ bzw. als „Gewerbliche Baufläche“ zu „Fläche für den Gemeinbedarf“ und „Grünfläche“ einher.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung entspricht der Abgrenzung der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. Es wurden keine Änderungen vorgenommen.

 

Aktuelle FNP-Darstellung

Geplante FNP-Darstellung Planentwurf

05_Vgl_FNP_alt_neu_4_1_Bildungscampus_Fuellengarten

 

Zeichenerklärung

Gewerbliche Baufläche

Wohnbaufläche

Gemischte Baufläche

Bahnanlagen

Grünfläche

Flächen für den Gemeinbedarf

 

 

 

 

 

 

 

 


Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 07.06.2021 bis einschließlich 23.07.2021 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“ seitens der Landeshauptstadt Saarbrücken. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurde eine Stellungnahme abgegeben (s. Anlage 2).

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fand mit Schreiben vom 02.05.2022 bis einschließlich 24.05.2022 statt. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Anregungen vorgebracht (s. Anlage 2).

 

Link zu den Anlagen

https://cloud.rvsbr.de/go/bildungscampus

 

 

Es wird empfohlen, die Stellungnahmen gem. der Verwaltungsempfehlung abzuwägen und den Änderungs- und Offenlagebeschluss zu fassen.

 

 

 

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