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Name:0243/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:21.06.2022  
Betreff:Vierte Stufe der Absenkung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

 

die Neufassung der Anlage zur Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken gemäß dem Beschluss des Vorstandes des Landkreistages Saarland vom 24. Juni 2022

 


Sachverhalt:

 

In der Regionalversammlung am 02.10.2019 wurde die Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken beschlossen.

 

Bei der Heranziehung der Eltern zu den Kosten wurde dort der landesweiten Regelung zur Absenkung des Elternbeitrages in der Kindertagesbetreuung Rechnung getragen und der Kostenbeitrag zur Kindertagespflege ab 01.08.2019 in einem ersten Schritt von maximal 350,00 € pro Monat auf maximal 300,00 € pro Monat abgesenkt. Weitere Absenkungen sollten künftig jährlich zwischen den Kreisen und dem Regionalverband beraten und den Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Aktuell haben sich die Kreise und der Regionalverband Saarbrücken auf Initiative des Landkreistages des Saarlandes auf eine vierte Stufe der Beitragssenkung im Bereich der Kindertagespflege analog zum Gute-Kita-Gesetz verständigt. Demnach soll der Elternbeitrag ab 01.08.2022 von maximal 210,00 € auf maximal 205,00 € abgesenkt werden. Es bedarf dazu einer Neufassung der Anlage zur Satzung.

 

Haushaltsrelevanz: Die vierte Stufe der Absenkung der Elternbeiträge ab 01.08.2022 wird im Haushaltsjahr 2023 zu Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich 10.000,00 € führen.

 

 

Anlage:

 

-       Rundschreiben des Landkreistages des Saarlandes mit Bezug auf den Beschluss des Vorstandes des Landkreistages Saarland vom 24. Juni 2022 (wird nachgereicht)

            Entwurf der Anlage zur Satzung (wird nachgereicht)