Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0243/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.06.2022 | ||
Betreff: | Vierte Stufe der Absenkung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 220 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung
beschließt
die Neufassung der Anlage
zur Satzung über Leistungen und
Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken gemäß
dem Beschluss des Vorstandes des Landkreistages Saarland vom 24. Juni 2022
Sachverhalt:
In der Regionalversammlung am 02.10.2019
wurde die Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege
im Regionalverband Saarbrücken beschlossen.
Bei der Heranziehung der Eltern zu den
Kosten wurde dort der landesweiten Regelung zur Absenkung des Elternbeitrages
in der Kindertagesbetreuung Rechnung getragen und der Kostenbeitrag zur
Kindertagespflege ab 01.08.2019 in einem ersten Schritt von maximal 350,00 €
pro Monat auf maximal 300,00 € pro Monat abgesenkt. Weitere Absenkungen sollten
künftig jährlich zwischen den Kreisen und dem Regionalverband beraten und den
Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.
Aktuell haben sich die Kreise und der
Regionalverband Saarbrücken auf Initiative des Landkreistages des Saarlandes
auf eine vierte Stufe der Beitragssenkung im Bereich der Kindertagespflege
analog zum Gute-Kita-Gesetz verständigt. Demnach soll der Elternbeitrag ab
01.08.2022 von maximal 210,00 € auf maximal 205,00 € abgesenkt werden. Es
bedarf dazu einer Neufassung der Anlage zur Satzung.
Haushaltsrelevanz: Die vierte Stufe der
Absenkung der Elternbeiträge ab 01.08.2022 wird im Haushaltsjahr 2023 zu
Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich 10.000,00 € führen.
Anlage:
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Rundschreiben
des Landkreistages des Saarlandes mit Bezug auf den Beschluss des Vorstandes
des Landkreistages Saarland vom 24. Juni 2022 (wird nachgereicht)
Entwurf der Anlage zur Satzung (wird nachgereicht)