Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0245/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 21.06.2022 | ||
Betreff: | Neufassung der Richtlinien zur Förderung von frühkindlichen Brückenangeboten für die Förderjahre 2023 und 2024 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 239 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt,
der
Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die
Regionalversammlung beschließt
die
Richtlinien zur
Förderung von frühkindlichen Brückenangeboten für die Förderjahre 2023 und 2024
Sachverhalt:
Durch den
derzeitigen Mangel an Regelbetreuungsplätzen in Kindertages-einrichtungen können
nicht alle Kinder auf ihre Einschulung vorbereitet werden. Dies bedeutet eine
große Belastung für die Kinder selbst, für ihre Eltern und für die
Grundschulen. Seit 2019 nutzt das Jugendamt des Regionalverbandes das
Bundesprogramm „Kita-Einstieg“, um wechselnde Kinder in fünf 10er Gruppen auf
ihren Grundschulbesuch vorzubereiten. Da der Bedarf weit größer ist, fördert
der Regionalverband Saarbrücken seit 2019 sogenannte Brückenangebote über eine
Förderrichtlinie.
Die
Förderrichtlinie läuft am 31.12.2022 aus und soll durch die hier vorliegende
Richtlinie für 2023 und 2024 weitergeführt werden.
Neben den fünf über
das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ finanzierten Betreuungs-angeboten, sind auf
Grundlage der Förderrichtlinie „Brückenangebote“ bisher
23 weitere 10-er-Betreuungsgruppen entstanden. Insgesamt werden also
zurzeit 280 Kinder über dieses niedrigschwellige Angebot betreut und auf den
Schulbesuch vorbereitet.
Die bisherigen
Erfahrungen mit den Brückenangeboten sind sehr gut. Zum einen konnten Kinder
über die Brückenangebote in Regeleinrichtungen vermittelt werden, zum anderen
konnten die teilnehmenden Kinder im Gruppensetting auf ihre Einschulung
vorbereitet und die sprachlichen, sozialen und kognitiven Kompetenzen erweitert
werden. Für Eltern, die derzeit keinen Betreuungsplatz in einer
Kindertages-einrichtung finden können, ist dies eine echte Entlastung, wenn
auch kein vollwertiger Ersatz für einen Platz in einer Regeleinrichtung. In
2022 konnten auch viele Betreuungsbedarfe ukrainischer Flüchtlingskinder über
Brückenangebote abgedeckt werden.
Brückenangebote
sollen ersatzweise und temporär Kindern ohne Kindergartenplatz Betreuung und
Bildung zuteilwerden lassen. Unversorgte Kinder werden auf frühkindliche
Regelangebote und auf den Grundschulbesuch vorbereitet. Die Eltern
teilnehmender Kinder haben die Möglichkeit, das System der frühkindlichen
Betreuung kennenzulernen. Damit kann einerseits eine zeitliche Brücke über die
aktuelle Lücke bei Kinderbetreuungsplätzen geschlagen werden und andererseits
können - analog dem Bundesprogramm Kita-Einstieg/ Brücken bauen in frühe
Bildung - „Kinder und Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend von der
institutionellen Kindertages-betreuung erreicht“ wurden für die frühkindliche
Bildung interessiert werden. „Dies können Familien sein, die in ökonomischen
Risikolagen, familiärer Bildungsbenach-teiligung oder stark belasteten Sozial-
und Wohnverhältnissen leben. Auch Kinder mit Fluchthintergrund finden bislang
nur schwer Zugang zur Kindertagesbetreuung.“ (https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/programm/ueber-das-programm/).
Die
Förderrichtlinien stellen die Finanzierung und eine einheitliche konzeptionelle
Rahmung sicher. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als
Festbetragsfinanzierung in Form einer Pauschale von 109,00 € je Betreuungseinheit für das Förderjahr 2023 und 113,00 € für das Förderjahr 2024. Eine Betreuungseinheit ist ein 1-stündiges Angebot für
10 Kinder. Die Pauschalen für 2023 und 2024
wurden mit 1,8 % analog der Lohnentwicklung 2021
und 3,7 % analog der Lohnentwicklung 2022 im TVöD SuE aus der Pauschale für
2022 hochgerechnet.
Die
Pauschale umfasst:
-
2
Betreuungspersonen, davon mindestens eine mit pädagogischer Ausbildung oder
Qualifikation (z.B. Erzieher*in, Kinderpfleger*in, Tagespflegeperson)
-
eine
pädagogische Fachkraft zur Koordination und fachlichen Begleitung mit max. 25 %
der Wochen-Betreuungsstunden
-
Sachkosten
(Pädagogisches Material, Verbrauchsmaterial, besondere Förderangebote, z.B.
bzgl. Spracherwerb)
-
Kosten
der Erstausstattung
Aufgrund der
Rahmenbedingungen (nicht mehr als 15 Betreuungsstunden pro Woche) ist für
Brückenangebote keine Betriebserlaubnis erforderlich. Ein Mindest-Qualitätsstandart
wird durch die Vorgabe, dass mindestens eine der beiden Betreuungspersonen über
eine pädagogische Ausbildung oder Qualifikation verfügen muss und durch die
Vorgabe, kindgerechte Räume bereitzustellen, sichergestellt. Eine fachliche
Anbindung der Betreuungspersonen an pädagogische Fachkräfte des durchführenden
Trägers ist sichergestellt.
Die neue Richtlinie
soll ab 01.01.2023 für zwei Jahre gelten.
Im Haushaltsentwurf 2023
werden im Produktkonto 36510.531835 1.430.000,00
€ für die Förderung von Brückenangeboten eingestellt.
Anlage:
- Richtlinienentwurf