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Name:0245/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:21.06.2022  
Betreff:Neufassung der Richtlinien zur Förderung von frühkindlichen Brückenangeboten für die Förderjahre 2023 und 2024
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

 

die Richtlinien zur Förderung von frühkindlichen Brückenangeboten für die Förderjahre 2023 und 2024

 


Sachverhalt:

 

Durch den derzeitigen Mangel an Regelbetreuungsplätzen in Kindertages-einrichtungen können nicht alle Kinder auf ihre Einschulung vorbereitet werden. Dies bedeutet eine große Belastung für die Kinder selbst, für ihre Eltern und für die Grundschulen. Seit 2019 nutzt das Jugendamt des Regionalverbandes das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“, um wechselnde Kinder in fünf 10er Gruppen auf ihren Grundschulbesuch vorzubereiten. Da der Bedarf weit größer ist, fördert der Regionalverband Saarbrücken seit 2019 sogenannte Brückenangebote über eine Förderrichtlinie.

 

Die Förderrichtlinie läuft am 31.12.2022 aus und soll durch die hier vorliegende Richtlinie für 2023 und 2024 weitergeführt werden.

 

Neben den fünf über das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ finanzierten Betreuungs-angeboten, sind auf Grundlage der Förderrichtlinie „Brückenangebote“ bisher 23 weitere 10-er-Betreuungsgruppen entstanden. Insgesamt werden also zurzeit 280 Kinder über dieses niedrigschwellige Angebot betreut und auf den Schulbesuch vorbereitet.

 

Die bisherigen Erfahrungen mit den Brückenangeboten sind sehr gut. Zum einen konnten Kinder über die Brückenangebote in Regeleinrichtungen vermittelt werden, zum anderen konnten die teilnehmenden Kinder im Gruppensetting auf ihre Einschulung vorbereitet und die sprachlichen, sozialen und kognitiven Kompetenzen erweitert werden. Für Eltern, die derzeit keinen Betreuungsplatz in einer Kindertages-einrichtung finden können, ist dies eine echte Entlastung, wenn auch kein vollwertiger Ersatz für einen Platz in einer Regeleinrichtung. In 2022 konnten auch viele Betreuungsbedarfe ukrainischer Flüchtlingskinder über Brückenangebote abgedeckt werden.

 

Brückenangebote sollen ersatzweise und temporär Kindern ohne Kindergartenplatz Betreuung und Bildung zuteilwerden lassen. Unversorgte Kinder werden auf frühkindliche Regelangebote und auf den Grundschulbesuch vorbereitet. Die Eltern teilnehmender Kinder haben die Möglichkeit, das System der frühkindlichen Betreuung kennenzulernen. Damit kann einerseits eine zeitliche Brücke über die aktuelle Lücke bei Kinderbetreuungsplätzen geschlagen werden und andererseits können - analog dem Bundesprogramm Kita-Einstieg/ Brücken bauen in frühe Bildung - „Kinder und Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertages-betreuung erreicht“ wurden für die frühkindliche Bildung interessiert werden. „Dies können Familien sein, die in ökonomischen Risikolagen, familiärer Bildungsbenach-teiligung oder stark belasteten Sozial- und Wohnverhältnissen leben. Auch Kinder mit Fluchthintergrund finden bislang nur schwer Zugang zur Kindertagesbetreuung.“ (https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/programm/ueber-das-programm/).

 

Die Förderrichtlinien stellen die Finanzierung und eine einheitliche konzeptionelle Rahmung sicher. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form einer Pauschale von 109,00 € je Betreuungseinheit für das Förderjahr 2023 und 113,00 € für das Förderjahr 2024. Eine Betreuungseinheit ist ein 1-stündiges Angebot für 10 Kinder. Die Pauschalen für 2023 und 2024 wurden mit 1,8 % analog der Lohnentwicklung 2021 und 3,7 % analog der Lohnentwicklung 2022 im TVöD SuE aus der Pauschale für 2022 hochgerechnet.

 

Die Pauschale umfasst:

 

-       2 Betreuungspersonen, davon mindestens eine mit pädagogischer Ausbildung oder Qualifikation (z.B. Erzieher*in, Kinderpfleger*in, Tagespflegeperson)

-       eine pädagogische Fachkraft zur Koordination und fachlichen Begleitung mit max. 25 % der Wochen-Betreuungsstunden

-       Sachkosten (Pädagogisches Material, Verbrauchsmaterial, besondere Förderangebote, z.B. bzgl. Spracherwerb)

-       Kosten der Erstausstattung

 

Aufgrund der Rahmenbedingungen (nicht mehr als 15 Betreuungsstunden pro Woche) ist für Brückenangebote keine Betriebserlaubnis erforderlich. Ein Mindest-Qualitätsstandart wird durch die Vorgabe, dass mindestens eine der beiden Betreuungspersonen über eine pädagogische Ausbildung oder Qualifikation verfügen muss und durch die Vorgabe, kindgerechte Räume bereitzustellen, sichergestellt. Eine fachliche Anbindung der Betreuungspersonen an pädagogische Fachkräfte des durchführenden Trägers ist sichergestellt.

 

Die neue Richtlinie soll ab 01.01.2023 für zwei Jahre gelten.

 

Im Haushaltsentwurf 2023 werden im Produktkonto 36510.531835 1.430.000,00 € für die Förderung von Brückenangeboten eingestellt.

 

 

Anlage:

 

-           Richtlinienentwurf