BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0248/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:22.06.2022  
Betreff:Erhöhung der Gruppen der Freiwilligen Ganztagsschule im Schuljahr 2022/23 am Schulstandort Otto-Hahn-Gymnasium nach dem Förderprogramm Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland vom 30.01.2013, geändert durch Erlass vom 16.02.2016
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 226 KB Vorlage 226 KB

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul-/ und Bauausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss beschließt,

 

vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz, der Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe nach dem Förderprogramm Freiwillige Ganztagsschulen im Schuljahr 2022/23 an folgendem Standort, vorbehaltlich noch ausstehender Entscheidung der Schulkonferenz, zuzustimmen:

-              Otto-Hahn-Gymnasium Saarbrücken (1 kurze Gruppe)


Sachverhalt:

 

Nach dem Förderprogramm Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland vom 30.01.2013, geändert durch Erlass vom 16.02.2016, entscheiden Schulträger und Schulkonferenz gemeinsam über die Einrichtung des Angebotes der Freiwilligen Ganztagsschule (Punkt 3.1). Bei einer Einrichtung von zusätzlichen Gruppen ist die Bestätigung des Schulträgers erforderlich.

 

Der Maßnahmenträger des o.g. Schulstandorts hat einen entsprechenden Antrag vorgelegt:

1)            Erhöhung der kurzen Gruppen von 3 auf 4

Die Entscheidung der Schulkonferenz steht noch aus.

 

 

Nach Punkt 2.2 des Förderprogramms Freiwillige Ganztagsschulen im Saarland vom 30.01.2013, geändert durch Erlass vom 16.02.2016, ist der Schulträger Sachkostenträger. Den Trägern werden Zuschüsse (lange Gruppen 600,- €/Jahr; kurze Gruppen 200,- €/Jahr) zur teilweisen Deckung des Sachaufwandes für die Nachmittagsbetreuung zur Verfügung gestellt. Die Träger beantragen ihre Kostenerstattung bis maximal in Höhe der vereinbarten Zuschüsse mittels Vorlage prüfbarer Originalrechnungen.

 

Seitens des FD 40 bestehen gegen die zusätzliche Einrichtung von Gruppen der Nachmittagsbetreuung keine Bedenken.


Finanzierung:

 

Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2023 berücksichtigt.