Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0288/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 12.07.2022 | ||
Betreff: | Überarbeitung der vorhandenen Ausbildungsordnungen und Erstellung neuer Ausbildungsordnungen an den Kaufmännischen, Technisch-gewerblichen und Sozialpflegerischen Berufsschulen des Regionalverbandes Saarbrücken |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 232 KB |
Beschlussvorschlag:
Die Regionalversammlung beschließt, gegen
·
die Beschulung der
neuen Ausbildungsberufe „Werkstoffprüfer/-in Fachrichtung Kunststofftechnik“
und „Werkstoffprüfer/-in Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik“ am BBZ
Völklingen;
·
die Neuordnung des
Ausbildungsberufes „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ am
KBBZ Halberg;
·
die Einführung des neuen
Ausbildungsberufes „Fachkraft Küche“ und Neuordnung der Ausbildungsberufe
„Fachkraft im Gastgewerbe“, „Restaurantfachmann/-frau“ und
„Hotelkaufmann/-frau“ am TG BBZ II Saarbrücken
keine Bedenken zu erheben und das Einvernehmen gem. § 19 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes herzustellen.
Sachverhalt:
Das Ministerium für Bildung hat mit Schreiben vom 04.07.2022 über die Überarbeitung der vorhandenen Ausbildungsordnungen und Erstellung neuer Ausbildungsordnungen informiert.
In Folge dessen kommt es zu Änderungen im
Erlass zur Festlegung der Schulbezirke der
Kaufmännischen, Technisch-gewerblichen und Sozialpflegerischen Berufsschulen
des Regionalverbandes Saarbrücken vom 29.September 2020 (Amtsbl. I S.983, S.
1173)
Um einen Erlass zur Festlegung der Schulbezirke ändern zu können, muss
das Benehmen mit dem beschlussfassenden Gremium des Regionalverbandes
hergestellt werden.
Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag befürwortet.