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Name: | 0292/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 18.07.2022 | ||
Betreff: | Benennung der beiden Vertreter des Regionalverbandes Saarbrücken in der Schulregionkonferenz Saarbrücken für die Wahlperiode 01.11.2022 bis 31.10.2024 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 249 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Schul-und Bauausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt,
die beiden Vertreter bzw. Ersatzvertreter des Regionalverbandes
Saarbrücken in der Schulregionkonferenz Saarbrücken für Wahlperiode 01.11.2022
bis zum 31.10.2024 gem. § 56 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 54 Abs. 1 Satz 2 b) Schulmitbestimmungsgesetz
(SchumG) wie folgt zu benennen:
Ltd. Verwaltungsdirektor Arnold Jungmann –
Dezernent sowie
Ersatzvertreter/in
(Verwaltung):
Verwaltungsdirektorin
Kerstin Theobald – Leiterin FD 40 – Schulverwaltungsamt- oder Vertreter/in im
Fachdienst
Ersatzvertreter/in (Fraktionen): Frau Kerstin Jugl-Koch (CDU-Fraktion)
Sachverhalt:
Gemäß § 54 Abs. 1 Schulmitbestimmungsgesetz
(SchumG) ist in jeder Schulregion eine Schulregionkonferenz zu bilden, um zur
Wahrnehmung der Aufgaben der Schulregion (§ 2 Abs. 3 SchoG) das verantwortliche
Zusammenwirken von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten
und Schulträgern in inneren und äußeren Schulangelegenheiten zu ermöglichen.
Die Schulregionkonferenz unterbreitet gem. § 57
Abs.1 SchumG den zuständigen Stellen Empfehlungen und Anträge, insbesondere in
folgenden Angelegenheiten:
1.
Schulentwicklungsplanung
für die Schulregion
2.
Errichtung,
Änderung, Auflösung und Verlegung von Schulen,
3.
Änderung
der Schulbezirke
4.
Planung
von Schulbaumaßnahmen innerhalb der Schulregion,
5.
Maßnahmen
zur Verbesserung der Kooperation der Schulen, vor allem zur besseren Nutzung
von Einrichtungen und technischen Unterrichtsmitteln,
6.
Zusammenarbeit
mit den Einrichtungen der Weiterbildung,
7.
Beförderung
von Schülerinnen und Schülern, Abstimmung des Unterrichtsbeginns und
Unterrichtsendes.
In der Schulregionkonferenz sind die
Schulformen Grundschule, Gemeinschaftsschule einschl. Gemeinschaftsschule in
Abendform, Gymnasium einschließlich Abendgymnasium und Saarland Kolleg,
Förderschule sowie die beruflichen Schulen mit je einer Vertreterin/einem Vertreter
der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 8 und der
Erziehungsberechtigten vertreten.
Außerdem gehören der Schulregionkonferenz eine
Vertreterin/ein Vertreter des Landes (Ministerium für Bildung und Kultur), für
die Schulträger zwei Vertreterinnen/Vertreter der Landkreise/des
Regionalverbandes Saarbrücken und drei Vertreterinnen/Vertreter der
Städte/Gemeinden sowie für die Ausbildungsstätten je eine Vertreterin/ein
Vertreter der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer (§ 56 Abs. 3
Satz 3 SchumG) an.
Insgesamt besteht die Schulregionkonferenz
somit aus maximal 22 Mitgliedern.
Die Wahlperiode dauert gem. § 56 Abs. 4 Satz 1
SchumG zwei Jahre. Sie beginnt am 1. November eines Jahres und endet am 31.
Oktober des übernächsten Jahres.
Beim Regionalverband Saarbrücken wurden bisher
je eine Vertreterin/ein Vertreter sowie je eine Ersatzvertreterin/ein
Ersatzvertreter aus der Verwaltung und den Fraktionen benannt.
Für die aktuelle Wahlperiode wurden mit
Beschluss der Regionalversammlung vom 24.09.2020 benannt:
für
die Verwaltung:
als
Vertreter Ltd.
Verwaltungsdirektor Arnold Jungmann – Dezernent
als Ersatzvertreterin Verwaltungsdirektorin Kerstin Theobald – Leiterin FD 40 –
Schulverwaltungsamt- oder Vertreter/in im Fachdienst
für die Fraktionen:
als Vertreter Frau
Kerstin Jugl-Koch – CDU
als Ersatzvertreter Herr
Manfred Boussonville – SPD
Die Verwaltung schlägt vor, weiterhin einen Vertreter/Ersatzvertreter aus der Verwaltung und einen Vertreter/Ersatzvertreter aus den Fraktionen zu benennen.