BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0297/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:02.08.2022  
Betreff:Änderung der Geschäftsordnung, hier: Änderung des § 4
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Regionalverbandsausschuss empfiehlt/

Die Regionalversammlung beschließt

nachfolgende Änderung in der Geschäftsordnung

 

In § 4 wird ein neuer Absatz 5 eingefügt:

 

(5) In öffentlichen Sitzungen der Organe des Regionalverbandes Saarbrücken sind Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und andere Medien zulässig. Gleiches gilt für von den Organen selbst veranlasste Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen.

 

 


Sachverhalt:

 

Begründung der Änderung in der Geschäftsordnung:

 

Die derzeit gültige Fassung des § 40 Abs. 1 KSVG eröffnet die Möglichkeit, dass im öffentlichen Teil der Sitzungen Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und andere Medien zulässig sind, soweit die Geschäftsordnung der Regionalversammlung dies bestimmt. Gleiches gilt für von der Regionalversammlung selbst veranlasste Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen.

Dieser Anspruch der Medien resultiert aus der verfassungsrechtlich verankerten Rundfunkfreiheit und dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit.

 

Die Verwaltung schlägt daher folgende Änderung der Geschäftsordnung vor:

 

In § 4 wird ein neuer Absatz 5 eingefügt:

 

(5) In öffentlichen Sitzungen der Organe des Regionalverbandes Saarbrücken sind Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und andere Medien zulässig. Gleiches gilt für von den Organen selbst veranlasste Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen.