BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0315/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:05.09.2022  
Betreff:Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Burbach, "Bildungscampus Füllengarten", Planbeschluss
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Kooperationsrat beschließt:

·         den Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Fläche für den Gemeinbedarf“ und „Grünfläche“ statt „Gemischte Baufläche“ und „Gewerbliche Baufläche“

 

 

 

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Übersichtsplan

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

Am 16. April 2019 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“ beschlossen.

 

Das Bebauungsplanverfahren zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Bildungseinrichtungen und zugehörigen Funktionsgebäuden zu schaffen. Durch die Ergänzung der bestehenden Kindertagesstätten und der bestehenden Grundschule mit einer neu zu errichtenden KiTa, einer Grundschule sowie einer weiterführenden Schule mit Mensa und Mehrzweck(sport)halle soll ein kompakter Bildungscampus entstehen, der den Vorteil kurzer Wege nutzt und die Sicherung der Schulplanung stärkt.

 

Mit dem Stadtratsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ging ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des Flächennutzungsplanes von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereiches als „Gemischte Baufläche“ bzw. als „Gewerbliche Baufläche“ zu „Fläche für den Gemeinbedarf“ und „Grünfläche“ einher.

Mit Schreiben vom 23.04.2019 hat die Landeshauptstadt Saarbrücken die Änderung des Flächennutzungsplanes für o. g. Bereich beantragt. Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat die Änderungsabsicht aufgegriffen und das Änderungsverfahren mittels Beschluss in seiner Sitzung am 01.07.2022 eingeleitet.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung entspricht der Abgrenzung der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB. Es wurden keine Änderungen vorgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelle FNP-Darstellung

Geplante FNP-Darstellung Planentwurf

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Zeichenerklärung

Gewerbliche Baufläche

Flächen für den Gemeinbedarf

Gemischte Baufläche

Bahnanlagen

Grünfläche

Wohnbaufläche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bestand im Zeitraum vom 19.07.2022 bis einschließlich 19.08.2022. Die Bekanntmachung erfolgte in der Saarbrücker Zeitung vom 09.07.2022 sowie auf den Internetseiten des Regionalverbandes Saarbrücken.

 

Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB) wurden mit Schreiben vom 13.07.2022 aufgefordert sich bis einschließlich 19.08.2022 zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Stellungnahmen abgeben. Bedenken, die gegen das Planvorhaben sprechen, wurden nicht vorgebracht (s. Anlage 2).

 

QR-CodeLink zu den Anlagen                                                                                              QR-Code zu den Anlagen

https://cloud.rvsbr.de/go/07102022

 

 

 

 

 

 

 

Es wird empfohlen den Planbeschluss zu fassen.

 

Anlagen

Anlage 1

Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbücken, Bereich „Bildungscampus Füllengarten“

Anlage 2

Abwägung der Stellungnahmen zum Planentwurf aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie

Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB)