Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0315/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 05.09.2022 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Burbach, "Bildungscampus Füllengarten", Planbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Der
Kooperationsrat beschließt:
·
den
Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Fläche für den
Gemeinbedarf“ und „Grünfläche“ statt „Gemischte Baufläche“ und „Gewerbliche
Baufläche“
Übersichtsplan
Sachverhalt:
Am 16. April 2019 hat der
Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 243.07.02 „Bildungscampus Füllengarten“
beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Bildungseinrichtungen und zugehörigen Funktionsgebäuden zu schaffen. Durch die Ergänzung der bestehenden Kindertagesstätten und der bestehenden Grundschule mit einer neu zu errichtenden KiTa, einer Grundschule sowie einer weiterführenden Schule mit Mensa und Mehrzweck(sport)halle soll ein kompakter Bildungscampus entstehen, der den Vorteil kurzer Wege nutzt und die Sicherung der Schulplanung stärkt.
Mit dem Stadtratsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ging ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des Flächennutzungsplanes von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereiches als „Gemischte Baufläche“ bzw. als „Gewerbliche Baufläche“ zu „Fläche für den Gemeinbedarf“ und „Grünfläche“ einher.
Mit Schreiben vom 23.04.2019 hat die
Landeshauptstadt Saarbrücken die Änderung des Flächennutzungsplanes für
o. g. Bereich beantragt. Der Kooperationsrat des Regionalverbandes
Saarbrücken hat die Änderungsabsicht aufgegriffen und das Änderungsverfahren
mittels Beschluss in seiner Sitzung am 01.07.2022 eingeleitet.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung
entspricht der Abgrenzung der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs.
2 BauGB. Es wurden keine Änderungen vorgenommen.
Aktuelle FNP-Darstellung |
Geplante FNP-Darstellung
Planentwurf |
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Zeichenerklärung |
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Gewerbliche Baufläche |
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Flächen für den Gemeinbedarf |
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Gemischte Baufläche |
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Bahnanlagen |
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Grünfläche |
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Wohnbaufläche |
Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit
Seitens
der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die
Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bestand im Zeitraum vom 19.07.2022
bis einschließlich 19.08.2022. Die Bekanntmachung erfolgte in der Saarbrücker
Zeitung vom 09.07.2022 sowie auf den Internetseiten des Regionalverbandes
Saarbrücken.
Ergebnis der Beteiligung der
Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beteiligung gem. § 4 Abs. 2
BauGB) wurden mit Schreiben vom 13.07.2022 aufgefordert sich bis einschließlich
19.08.2022 zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Stellungnahmen
abgeben. Bedenken, die gegen das Planvorhaben sprechen, wurden nicht
vorgebracht (s. Anlage 2).
Link
zu den Anlagen QR-Code
zu den Anlagen
https://cloud.rvsbr.de/go/07102022
Es
wird empfohlen den Planbeschluss zu fassen.
Anlagen
Anlage 1
Begründung und Umweltbericht zur Änderung
des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbücken, Bereich
„Bildungscampus Füllengarten“
Anlage 2
Abwägung der
Stellungnahmen zum Planentwurf aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie
Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB)