Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0316/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 05.09.2022 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Burbach, "Wohnbebauung Füllengarten", Planbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 2 MB |
Beschlussvorschlag:
Der
Kooperationsrat beschließt:
·
den Flächennutzungsplan im dargestellten
Bereich zu ändern in „Wohnbaufläche“ statt „Grünfläche“, „Wohnbaufläche“ statt
„Grünfläche“ und „Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“, Erweiterung um
„Flächen für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“
Übersichtsplan
Sachverhalt:
Am 03. Dezember 2019 hat der Stadtrat der
Landeshauptstadt Saarbrücken die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.
243.12.00 „Wohnbebauung Füllengarten“ beschlossen. Mit dem Stadtratsbeschluss
zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ging ein Beschluss zur Beauftragung
des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des
Flächennutzungsplanes von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereichs
als „Grünfläche“ zu „Wohnbaufläche“ einher. Teile des nördlichen Bereichs des
Plangebiets sowie ein kleiner Randbereich des südlichen Abschnitts sind als
„Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft zur Biotopentwicklung im Offenland“ dargestellt.
Das Bebauungsplanverfahren zielt darauf ab,
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Die
IFA Gesellschaft für Immobilien mbH & Co. KG strebt an, für das Plangebiet
eine Wohnbebauung und eine Altenwohn- und -pflegeeinrichtung zu errichten.
Darüber hinaus soll der Güchenbach, welcher
aktuell noch unterirdisch durch das Plangebiet verläuft, freigelegt und
renaturiert werden.
Mit Schreiben vom 17. Februar 2020 hat die Landeshauptstadt
Saarbrücken die Änderung des Flächennutzungsplanes für o. g. Bereich
beantragt. Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat mittels
Änderungs- und Auslegungsbeschluss die Änderung der Darstellung des
Flächennutzungsplanes in „Wohnbaufläche“ statt „Grünfläche“, „Wohnbaufläche“
statt „Grünfläche“ und „Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“,
Erweiterung um „Flächen für Maßnahmen zur Biotopentwicklung beschlossen und
damit die Änderungsabsicht aufgegriffen und das Änderungsverfahren eingeleitet.
Die Flächennutzungsplanänderung umfasst
insgesamt ca. 3,2 ha Fläche mit Änderungen und Anpassungen der
Flächennutzungsdarstellungen. Das Vorhaben erfordert die Darstellungsänderung
des Flächennutzungsplans von „Grünfläche“ zu „Wohnbaufläche“ im Umfang von ca.
2,7 ha. Im Zuge dieser Flächennutzungsplanänderung müssen zwei „Flächen
für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“ stellenweise geringfügig zurückgenommen werden,
da es sonst zur Überlagerung mit der geplanten neuen Wohnbaufläche käme. Die
beiden „Flächen für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“ bleiben jedoch weitgehend
in ihrer bisherigen Flächenausdehnung als Darstellung im Flächennutzungsplan
erhalten.
Im Vergleich zur ursprünglichen
Flächenabgrenzung zum Zeitpunkt der frühzeitigen Unterrichtung des
Kooperationsrates, wurde die Flächenkulisse kleinräumig modifiziert. Dies auf
der Grundlage der nun konkreter formulierten Planungsabsichten der
Landeshauptstadt Saarbrücken. Um die Entwicklung des Bebauungsplans aus den
Darstellungen des Flächennutzungsplans zu gewährleisten und eine mit der
Planmodifizierung einhergehende Überlagerung der geplanten Wohnbaufläche mit
der bis dato bestehenden Flächendarstellung „Flächen für Maßnahmen zur
Biotopentwicklung“ zu vermeiden, werden letztere zurückgenommen. Dies betrifft
östlich und westlich der Georg-Heckel-Straße die geringfügige Verkleinerung von
jeweils „Flächen für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“, die im Flächennutzungsplan
als Liniendarstellungen andere Flächendarstellungen überlagern. Die betroffene
„Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“ westlich der Georg-Heckel-Straße
wird von bislang ca. 6 ha Gesamtgröße um 0,1 ha auf zukünftig ca.
5,9 ha Gesamtgröße zu Gunsten der neuen „Wohnbaufläche“ reduziert werden.
Aus den gleichen Gründen soll die „Flächen für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“
östlich der Georg-Heckel-Straße von bislang ca. 1,5 ha Gesamtgröße um ca.
0,2 ha auf zukünftig
1,3 ha Gesamtgröße verkleinert werden. Als Ausgleich für die wegfallenden
Flächenanteile der „Flächen für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“ werden
unmittelbar nordwestlich des westlichen Plangebietes ca. 0,4 ha neue
„Flächen für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“ durch Vergrößerung einer bestehenden
Biotopentwicklungsfläche neu ausgewiesen. Die Ergänzung der
Biotopentwicklungsfläche betrifft eine bestehende und verbleibende Grünfläche
des Flächennutzungsplans. Im betroffenen Bereich plant die Landeshauptstadt
Saarbrücken die Revitalisierung und Offenlegung eines kanalisierten Abschnittes
des Güchenbachs, so dass dieses Ziel ohnehin mit den Zielen einer
Biotopentwicklung übereinstimmt.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung
entspricht der Abgrenzung der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs.
2 BauGB. Es wurden keine Änderungen vorgenommen.
Kartenausschnitte mit Genehmigung des LVGL (LB/024/86)
Ergebnis
der Beteiligung der Öffentlichkeit
Seitens
der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die
Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bestand im Zeitraum vom 19.07.2022
bis einschließlich 19.08.2022. Die Bekanntmachung erfolgte in der Saarbrücker
Zeitung vom 09.07.2022 sowie auf den Internetseiten des Regionalverbandes
Saarbrücken.
Ergebnis der Beteiligung der
Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beteiligung gem. § 4 Abs. 2
BauGB) wurden mit Schreiben vom 13.07.2022 aufgefordert sich bis einschließlich
19.08.2022 zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Stellungnahmen
abgeben. Bedenken, die gegen das Planvorhaben sprechen, wurden nicht
vorgebracht (s. Anlage 2).
Link zu den Anlagen QR-Code
zu den Anlagen
https://cloud.rvsbr.de/go/07102022
Es
wird empfohlen den Planbeschluss zu fassen.
Hinweis:
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
hat zur Abgabe einer Stellungnahme eine Fristverlängerung bis zum 29.09.2022
erbeten. Da die Stellungnahme bis zum Ende der Vorlagefrist zur Einreichung der
Beschluss-vorlage nicht beim Regionalverband Saarbrücken vorliegt, werden
ent-sprechende Unterlagen nachgereicht und bis zur Beschlussfassung berück-sichtigt.
Es wird, sofern notwendig, eine modifizierte Tischvorlage zum Sitzungstermin
des Kooperationsrates am 07.10.2022 vorgelegt
Anlagen
Anlage 1
Begründung und Umweltbericht zur Änderung
des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbücken, Bereich
„Wohnbebauung Füllengarten“
Anlage 2
Abwägung der
Stellungnahmen zum Planentwurf aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie
Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB)