Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0317/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 05.09.2022 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Riegelsberg, Ortsteil Riegelsberg, "Wohngebiet Auf dem Hahn", Änderungs- und Auslegungsbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Der
Kooperationsrat beschließt:
·
den
Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Wohnbaufläche“ statt
„Fläche für die Landwirtschaft“,
·
die
Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und
·
die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
parallel zur Auslegung durchzuführen.
Sachverhalt:
Am 16. Dezember 2019 hat der Rat der Gemeinde Riegelsberg die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Wohngebiet Auf dem Hahn“ beschlossen. Mit dem Beschluss des Gemeinderates zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens geht ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur Änderung des Flächennutzungsplanes von der derzeitigen Darstellung des Geltungsbereichs als „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Wohnbaufläche“ einher.
Das Bebauungsplanverfahren zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung einer neuen Wohnbebauung zu schaffen. Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um ein zusammenhängendes Plangebiet bei dem der Zugriff auf die Flächen durch die Gemeinde gegeben ist. Die überplanten Flächen befinden sich im Eigentum der RAG Montan Immobilien GmbH, die als Erschließungsträgerin die Entwicklung der Flächen betreiben wird.
Mit Schreiben vom 18. Dezember 2019 hat die Gemeinde Riegelsberg eine Änderung des Flächennutzungsplans für o. g. Bereich beantragt.
Die Größe der
Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 3,2 ha und ist kleiner als der
Geltungsbereich des Bebauungsplans, der ca. 4,0 ha umfasst. Die Grenzen
der FNP-Änderung beziehen sich ausschließlich auf den zentralen Geltungsbereich
des Bebauungsplans, der eine Darstellungsänderung des Flächennutzungsplans von
„Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Wohnbaufläche“ erfordert. Diese Darstellung
ist zur Entwicklung
des B-Plans hinreichend.
Bei der Ausweisung neuer Wohnbauflächen ist gegenüber der Landesplanungs-behörde der Wohnungsbedarf nachzuweisen. Für den Ortsteil Riegelsberg ergibt sich ein rechnerischer Bedarf an 192 zusätzlichen Wohneinheiten (Stand 2022), die in den kommenden 10 Jahren gem. den Vorgaben des LEP „Siedlung“ in Bebauungsplänen ausgewiesen werden können. Die vorliegende FNP-Änderungsabsicht bereitet die potenzielle Errichtung von etwa 80 Wohnungen vor, sodass der rechnerische Bedarf durch die FNP-Änderung nicht ausgeschöpft wird.
Die Neudarstellung von Wohnbauflächen an diesem Standort bedingt den Verlust naturschutzfachlich hochwertiger Flächen, die Wiesenflächen im Plangebiet sind als FFH-Lebensraumtyp 6510 (magere Flachland-Mähwiesen), Erhaltungszustand Bplus, anzusprechen. Diese sind gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 22 Saarländisches Naturschutzgesetz pauschal geschützt und können nur auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung überplant werden. Die Entscheidung darüber obliegt der zuständigen Fachbehörde. Diese steht derzeit noch aus. Im Falle der Zulassung stehen dem Vorhaben nach derzeitigen Kenntnisstand keine naturschutzrechtlichen Gründe entgegenstehen, die eine Inanspruchnahme der Flächen grundsätzlich in Frage stellen.
Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum
zwischen dem 19. Juni 2020 und dem 20. Juli 2020 im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Auf dem Hahn“ seitens der Gemeinde
Riegelsberg statt. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden 22 Stellungnahmen
abgegeben. Zu den eingegangenen Hinweisen bzw. Anregungen wurde im
Bebauungsplanverfahren Stellung bezogen und die Ausführungen entsprechend
erläutert (siehe Anlage 2). Aus den Stellungnahmen ergaben sich keine
zusätzlichen, für die vorliegende Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans
relevanten, Hinweise, die nicht bereits im Verfahren berücksichtigt werden.
Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB fand mit Schreiben vom 08. Juli 2020 bis
einschließlich 07. August 2020 statt. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses
wurden Anregungen vorgebracht (s. Anlage 3).
Es wird empfohlen, die zum Planvorentwurf eingegangenen Stellungnahmen
gem. der Verwaltungsempfehlung zu behandeln und den Änderungs- und
Offen-lagebeschluss zu fassen.
Link zu den Anlagen QR-Code
zu den Anlagen
https://cloud.rvsbr.de/go/07102022
Anlagen
Anlage 1
Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Riegelsberg, Bereich „Wohngebiet Auf dem Hahn“
Anlage 2
Behandlung der
Stellungnahmen zum Planvorentwurf aus der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB)
Anlage 3
Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB), durchgeführt von der Gemeinde Riegelsberg
Anlage 4
Von der Gemeinde Riegelsberg zur Verfügung gestellte Daten und Gutachten zum im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellten Bebauungsplan „Wohngebiet Auf dem Hahn“, Stand Offenlage