BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0342/2022  
Art:Tischvorlage  
Datum:20.09.2022  
Betreff:Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Alt-Saarbrücken, „Erweiterung HTW/Werderstraße“

Änderungs- und Auslegungsbeschluss
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Kooperationsrat beschließt:

 

  • den Flächennutzungsplan im dargestellten Bereich zu ändern in „Sonderbaufläche - Zweckbestimmung Hochschule“ statt „Gemischte Baufläche“
  • die Änderungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und
  • die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Auslegung durchzuführen.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Schreiben vom 20.03.2019 die Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken für den Bereich der Hochschule für Technik und Wissenschaft des Saarlandes (HTW) beantragt. Wesentliche Teilbereiche dieses Antrages auf Änderung wurden zwischenzeitlich bereits umgesetzt oder verworfen. Nun betreibt die Landeshauptstadt Saarbücken das Bebauungspanverfahren für den Bebauungsplan 113.02.47 „HTW-Erweiterung / Werderstraße“. Dieser neu aufzustellende Bebauungsplan ist teilweise aus den jetzigen Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt.

Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans umfasst somit jenen Teilbereich des oben genannten Bebauungsplanes, der nicht gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entwickelt ist. Es handelt sich dabei um ein ca. 1 ha großes Areal.

Mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der HTW geschaffen werden, um die Anforderungen und den Flächenbedarf der HTW zu erfüllen. Das Vorhaben erfordert die Darstellungsänderung des Flächennutzungsplans von „Gemischte Baufläche“ zu „Sonderbaufläche Hochschule“

Im Vergleich zur ursprünglichen Flächenabgrenzung zum Zeitpunkt der frühzeitigen Unterrichtung des Kooperationsrates, wurde die Flächenkulisse entsprechend dem aktuellen Planungsvorhaben modifiziert und verkleinert.

 

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Falle der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 19. April 2022 bis 17. Mai 2022 im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplans Nr. 113.02.47 „HTW-Erweiterung/Werderstraße“ seitens der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Während der frühzeitigen Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurden mit Schreiben vom 26.07.2022 aufgefordert, sich bis einschließlich 16.08.2022 zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Stellungnahmen abgeben. Bedenken, die gegen das Planvorhaben sprechen, wurden nicht vorgebracht (s. Anlage 2).

Link zu den Anlagen                                                                     QR-Code zu den Anlagen

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Es wird empfohlen, die zum Planvorentwurf eingegangenen Stellungnahmen gem. der Verwaltungsempfehlung zu behandeln und den Änderungs- und Offenlagebeschluss zu fassen.

 


Anlagen

Anlage 1

Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bereich „Bildungscampus Füllengarten“

Anlage 2

Abwägung der Stellungnahmen zum Planvorentwurf aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sowie

Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB), durchgeführt von der Landeshauptstadt Saarbrücken)

Anlage 3

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 113.02.47„Erweiterung HTW/Werderstraße

Anlage 4

Gutachterliche Stellungnahme zur Hochwassersituation im Zuge Bebauungsplan Nr. 113.02.47 der Stadt Saarbrücken, „Erweiterung HTW/Werderstr.“