Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0342/2022 | ||
Art: | Tischvorlage | ||
Datum: | 20.09.2022 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Alt-Saarbrücken, „Erweiterung HTW/Werderstraße“ Änderungs- und Auslegungsbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 624 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Kooperationsrat beschließt:
Sachverhalt:
Die Landeshauptstadt
Saarbrücken hat mit Schreiben vom 20.03.2019 die Änderung des Flächennutzungsplans
des Regionalverbandes Saarbrücken für den Bereich der Hochschule für Technik
und Wissenschaft des Saarlandes (HTW) beantragt. Wesentliche Teilbereiche
dieses Antrages auf Änderung wurden zwischenzeitlich bereits umgesetzt oder
verworfen. Nun betreibt die Landeshauptstadt Saarbücken das
Bebauungspanverfahren für den Bebauungsplan 113.02.47 „HTW-Erweiterung /
Werderstraße“. Dieser neu aufzustellende Bebauungsplan ist teilweise aus den
jetzigen Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt.
Die vorliegende Änderung des
Flächennutzungsplans umfasst somit jenen Teilbereich des oben genannten
Bebauungsplanes, der nicht gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus den
Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entwickelt ist. Es handelt
sich dabei um ein ca. 1 ha großes Areal.
Mit der parallelen Änderung des
Flächennutzungsplanes sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Erweiterung der HTW geschaffen werden, um die Anforderungen und den
Flächenbedarf der HTW zu erfüllen. Das
Vorhaben erfordert die Darstellungsänderung des Flächennutzungsplans von
„Gemischte Baufläche“ zu „Sonderbaufläche Hochschule“
Im Vergleich zur ursprünglichen Flächenabgrenzung zum Zeitpunkt der frühzeitigen Unterrichtung des Kooperationsrates, wurde die Flächenkulisse entsprechend dem aktuellen Planungsvorhaben modifiziert und verkleinert.
Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Falle der vorliegenden Änderung des
Flächennutzungsplans erfolgte die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 19. April 2022 bis 17. Mai 2022 im Rahmen des
parallel aufgestellten Bebauungsplans Nr. 113.02.47
„HTW-Erweiterung/Werderstraße“ seitens der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Während der frühzeitigen Beteiligung sind
keine Stellungnahmen eingegangen.
Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurden mit Schreiben
vom 26.07.2022 aufgefordert, sich bis einschließlich 16.08.2022 zu äußern. Im
Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Stellungnahmen abgeben. Bedenken, die
gegen das Planvorhaben sprechen, wurden nicht vorgebracht (s. Anlage 2).
Link zu den Anlagen QR-Code
zu den Anlagen
https://cloud.rvsbr.de/go/07102022
Es wird empfohlen,
die zum Planvorentwurf eingegangenen Stellungnahmen gem. der
Verwaltungsempfehlung zu behandeln und den Änderungs- und Offenlagebeschluss zu
fassen.
Anlagen
Anlage 1
Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bereich „Bildungscampus Füllengarten“
Anlage 2
Abwägung der
Stellungnahmen zum Planvorentwurf aus der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sowie
Abwägung der
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3
Abs. 1 BauGB), durchgeführt von der Landeshauptstadt Saarbrücken)
Anlage
3
Schalltechnisches Gutachten für den
Bebauungsplan Nr. 113.02.47„Erweiterung HTW/Werderstraße
Anlage
4
Gutachterliche Stellungnahme zur Hochwassersituation im Zuge Bebauungsplan Nr. 113.02.47 der Stadt Saarbrücken, „Erweiterung HTW/Werderstr.“