BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0360/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:28.09.2022  
Betreff:Umbesetzung in Gremien, hier: Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Regionalversammlung beschließt

folgende Umbesetzung in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes:

 

Als neuer Stellvertreter von Herrn Volker Schmidt wird Herr Udo Schneider benannt.

 

 

 

 

Kommt keine Einigung zustande, werden die Mitglieder und Ersatzleute für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt.

Das Wahlergebnis ist nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt festzustellen.

 



Sachverhalt:

 

Aufgrund des Todes von Herrn Rainer Ziebold ist es erforderlich, dass die Regionalversammlung einen neuen Stellvertreter von Herrn Volker Schmidt benennt. Hierzu ist ein Beschluss der Regionalversammlung notwendig.

 

Nach § 4 der Satzung besteht die Verbandsversammlung aus dem
Regionalverbandsdirektor, dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken, der Oberbürgermeisterin der Mittelstadt Völklingen und 28 weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder und Ersatzleute werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für die Dauer der Amtszeit der Vertretungskörperschaften widerruflich gem. § 114 Abs. 2 KSVG bestellt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken und der Regionalverband Saarbrücken bestellen je 13 weitere Mitglieder, die Mittelstadt Völklingen zwei weitere Mitglieder. Von den weiteren Mitgliedern müssen 13 Bürgerinnen/Bürger der Landeshauptstadt Saarbrücken, 13 Bürgerinnen/Bürger der übrigen Gemeinden des Regionalverbandes Saarbrücken und zwei Bürgerinnen/Bürger der Mittelstadt Völklingen sein. Weitere Mitglieder der Verbandsversammlung können nur sein, die auch dem Verwaltungsrat der Sparkasse gem. § 11 SSpG angehören können, jedoch keine Sparkassenbedienstete.

 

Danach wird der Regionalverband Saarbrücken in der Verbandsversammlung ver­treten durch den Regionalverbandsdirektor und 13 weitere von der Regionalver­sammlung widerruflich zu bestellende Mitglieder, die jedoch nicht Bürgerinnen/Bürger der Landeshauptstadt Saarbrücken sind.

 

Von der Regionalversammlung sind außerdem für diese 13 Mitglieder der Verbands­versammlung Ersatzleute nach den o.g. Kriterien zu bestellen, die bei Ausscheiden der Mitglieder nachrücken.