Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0360/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 28.09.2022 | ||
Betreff: | Umbesetzung in Gremien, hier: Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 216 KB |
Beschlussvorschlag:
Die Regionalversammlung beschließt
folgende Umbesetzung in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes:
Als neuer Stellvertreter von Herrn Volker Schmidt wird Herr Udo Schneider benannt.
Kommt keine Einigung zustande, werden die Mitglieder und Ersatzleute für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt.
Das Wahlergebnis ist nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt festzustellen.
Sachverhalt:
Aufgrund des Todes von Herrn Rainer Ziebold ist es erforderlich, dass die Regionalversammlung einen neuen Stellvertreter von Herrn Volker Schmidt benennt. Hierzu ist ein Beschluss der Regionalversammlung notwendig.
Nach § 4 der Satzung besteht die
Verbandsversammlung aus dem
Regionalverbandsdirektor, dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt
Saarbrücken, der Oberbürgermeisterin der Mittelstadt Völklingen und 28 weiteren
Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder und Ersatzleute werden von den
Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für die Dauer der Amtszeit der
Vertretungskörperschaften widerruflich gem. § 114 Abs. 2 KSVG bestellt. Die
Landeshauptstadt Saarbrücken und der Regionalverband Saarbrücken bestellen je
13 weitere Mitglieder, die Mittelstadt Völklingen zwei weitere Mitglieder. Von
den weiteren Mitgliedern müssen 13 Bürgerinnen/Bürger der Landeshauptstadt
Saarbrücken, 13 Bürgerinnen/Bürger der übrigen Gemeinden des Regionalverbandes
Saarbrücken und zwei Bürgerinnen/Bürger der Mittelstadt Völklingen sein.
Weitere Mitglieder der Verbandsversammlung können nur sein, die auch dem
Verwaltungsrat der Sparkasse gem. § 11 SSpG angehören können, jedoch keine
Sparkassenbedienstete.
Danach wird der Regionalverband Saarbrücken in der Verbandsversammlung vertreten durch den Regionalverbandsdirektor und 13 weitere von der Regionalversammlung widerruflich zu bestellende Mitglieder, die jedoch nicht Bürgerinnen/Bürger der Landeshauptstadt Saarbrücken sind.
Von der Regionalversammlung sind außerdem für diese 13 Mitglieder der Verbandsversammlung Ersatzleute nach den o.g. Kriterien zu bestellen, die bei Ausscheiden der Mitglieder nachrücken.