Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0399/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 27.10.2022 | ||
Betreff: | Kooperationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken zum 01.01.2023 für die Berechnung jährlicher Nutzungspauschalen für die gegenseitige Überlassung von Sportstätten für Schulen und Vereine |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 544 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bauausschuss empfiehlt/
Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/
Die Regionalversammlung beschließt,
den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Landeshauptstadt
Saarbrücken zum 01.01.2023 über die gegenseitige Nutzung von Sporthallen durch
Schulen des Regionalverbandes Saarbrücken und Vereine aus der Landeshauptstadt
Saarbrücken.
Sachverhalt:
Der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken
gewähren sich gegenseitig Nutzungszeiten in den nachfolgend aufgeführten
Sportstätten zur Durchführung von Schul- und Vereinssport. Hierzu werden sich
auf der Grundlage verschiedener individuell getroffener Nutzungsvereinbarungen
aus den Jahren 1982 bis 2022 gegenseitig anteilige Bewirtschaftungskosten
berechnet:
Sporthalle |
Wochenstunden |
Wochenstunden |
||
SH
Brebach |
21 |
|
||
SH
Bruchwiese |
66,5 |
|
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DTH
Dellengarten |
48,5 |
|
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MZH
Gersweiler |
35 |
|
||
DTH
Güdingen |
41 |
|
||
MZH
Klarenthal |
33,5 |
|
||
STH
Klarenthal |
1,5 |
|
||
DTH
Kirchberg |
5 |
|
||
TH
Malstatt |
31 |
|
||
SZ
Dudweiler |
53,50 |
|
||
TH
Moltkestraße |
20 |
|
||
TH
Nauwieser Halle |
30 |
|
||
SH
Rastbachtal |
32 |
|
||
TH
Rastbachtal |
64 |
|
||
STH
Rodenhof |
2,5 |
|
||
TH
Schmollerstraße |
31,50 |
|
||
STH
Folsterhöhe |
4 |
|
||
TH
Herrensohr |
0,5 |
|
||
Gesamt
|
521 |
40 Schulwochen |
||
|
20.840 Stunden |
Sommer- und Winterbelegung |
||
|
|
|
|
|
Lulustein
Naturrasen LA |
3 |
|
||
Lulustein
Naturrasen FB |
31 |
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||
Sportplatz
Waldhaus oben TE |
35 |
|
||
Sportplatz
Waldhaus unten TE |
34 |
|
||
Sportplatz
Klarenthal KR |
10 |
|
||
Sportplatz
Brebach KR |
25 |
|
||
Stadion
Kieselhumes KR |
31 |
|
|
|
Stadion
Kieselhumes LA |
31 |
|
|
|
Gesamt |
200 |
20 Schulwochen |
||
|
4.000 Stunden |
nur Sommerbelegung |
|
|
|
|
|
|
|
TH
GemS Bellevue |
|
30 |
||
GH
GemS Klarenthal |
|
30 |
||
TH
GemS Ludwigspark |
|
30,5 |
||
GH
GemS Ludwigspark |
|
29 |
||
DTH
Mügelsberg |
|
35 |
||
TGH
GemS Dudweiler |
|
30 |
||
TG
Günter-Wöhe |
|
30 |
||
TH
Ludwigs-GY |
|
24 |
||
AULA
Ludwigs-GY |
|
25 |
||
TH
WWG |
|
30 |
|
|
TH
Otto-Hahn-GY Alt |
|
30 |
||
TH
Otto-Hahn-GY Neu |
|
30 |
||
TH GY
A Rotenbühl 1 |
|
30 |
||
GH GY
A Rotenbühl 2 |
|
30 |
||
TH GY
A Schloss |
|
22,5 |
||
TH
FSL Altenkessel |
|
30 |
||
Gesamt |
40 Schulwochen |
466 |
|
|
18.640 Stunden |
Sommer- und Winterbelegung |
Die Vorbereitung bzw. Bearbeitung der Abrechnungsunterlagen sind für die
Landeshauptstadt und den Regionalverband sehr zeit- und personalintensiv.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Personal-, Haupt-, Bau- und
Schulverwaltungsamt sind in beiden Verwaltungen mehrere Wochen mit der
Zusammenstellung von Bewirtschaftungskosten beschäftigt.
Die beiden verantwortlichen Dezernate der Landeshauptstadt und des
Regionalverbandes befürworten die Umstellung des Abrechnungsmodus auf jährliche Nutzungspauschalen.
Diese berechnen sich für die Sporthallen aus den vereinbarten Nutzungsstunden/Woche
montags bis freitags gemäß Anlage 1 * 40 Schulwochen und einem
Stundenverrechnungssatz von 29,00 €.
Für die Freisportanlagen werden die vereinbarten Nutzungsstunden/Woche
montags bis freitags gemäß Übersicht * 20 Schulwochen und einem Stundenverrechnungssatz
von 14,50 € berechnet.
Zusätzliche Wochenendbelegungen in Sporthallten und Winterbelegungen von
Freisportanlagen werden von den Vertragspartnern standortbezogen halbjährlich
rückwirkend zu den vorgenannten Stundenverrechnungssätzen berechnet.
Mit der Änderung der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des
öffentlichen Rechts gelten die genannten Beträge ab 01.01.2023 alle zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Eine unterjährige Verrechnung kurzfristiger Stillstandzeiten/Ausfallkosten
wird gegenseitig ausgeschlossen. Zusätzlich wird in der
Kooperationsvereinbarung eine Aufhebungsvereinbarung aller alten Vereinbarungen
festgeschrieben.
Die Vertragspartner sichern sich die Möglichkeit einer jährlichen
Überprüfung und der einvernehmlichen Änderung von Nutzungszeiten und
Nutzungspauschale zu. Insgesamt sind die Belegungszeiten des Regionalverbandes
in städtischen Sportanlagen höher als die der Landeshauptstadt.
Im Vergleich zu den bisherigen Nutzungsvereinbarungen ergeben sich
folgende wichtige Änderungen:
·
Die
Abrechnungsmodalitäten zwischen Landeshauptstadt und Regionalverband sind
unübersichtlich und nicht mehr zeitgemäß
·
Die
bisherigen anteiligen Betriebskostenabrechnungen werden durch jährliche
Nutzungspauschalen ersetzt
·
Jeder
Träger ist für die Kosten der Bauunterhaltung, Gebäudesanierung und etwaiger
Erweiterungsbauten selbst verantwortlich
Die neue Kooperationsvereinbarung führt im Haushalt des
Regionalverbandes zu Gesamt-Mehreinnahmen in Höhe von ca. 250.000 € und
Mehrausgaben bei den Kostenerstattungen für Sporthallen und Freisportanlagen in
Höhe von ca. 150.000 €.
Die Mehreinnahmen begründen sich dadurch, dass für die Sporthallen im
Ludwigsgymnasium Saarbrücken, WWG Saarbrücken, Otto-Hahn-Gymnasium Saarbrücken,
Gymnasium Am Rotenbühl Saarbrücken und Gymnasium Am Schluss der
Landeshauptstadt – aufgrund verschiedener individuellen Nutzungsvereinbarungen
aus den 1980er und 1990er Jahren - bisher keine anteiligen Betriebskosten
berechnet wurden.
Die Mehrausgaben errechnen sich durch den neuen pauschalen
Abrechnungsmodus. Die Größe der Sporthallen – früher relevant für die Höhe der
Betriebskosten – spielt bei den pauschalen Nutzungsentgelten keine Rolle mehr.
Die Mehrausgaben im laufenden Haushalt und in 2023 werden durch
Mehreinnahmen gedeckt.
Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung ist als Anlage beigefügt. Für
die Abrechnung der Betriebskosten 2022 sollen die neuen Berechnungsgrundlagen
der neuen Kooperationsvereinbarung bereits angewendet werden.
Eventuelle Änderungen in den Belegungszeiten der Anlage 1 nach der
Beschlussfassung in der Regionalversammlung am 15.12.2022 bedürfen keiner neuen
Beschlussfassung der Gremien.
Es wird auf den Beschluss der Regionalversammlung vom 27.05.2021 zum
Abschluss einer vergleichbaren Kooperationsvereinbarung mit der Stadt
Völklingen für die gegenseitige Nutzung der Hermann-Neuberger-Sporthalle
Völklingen und der Warndthalle Ludweiler verwiesen.