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Name:0399/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:27.10.2022  
Betreff:Kooperationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken zum 01.01.2023 für die Berechnung jährlicher Nutzungspauschalen für die gegenseitige Überlassung von Sportstätten für Schulen und Vereine
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Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Bauausschuss empfiehlt/

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis/

Die Regionalversammlung beschließt,

 

den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Landeshauptstadt Saarbrücken zum 01.01.2023 über die gegenseitige Nutzung von Sporthallen durch Schulen des Regionalverbandes Saarbrücken und Vereine aus der Landeshauptstadt Saarbrücken.

 


Sachverhalt:

Der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken gewähren sich gegenseitig Nutzungszeiten in den nachfolgend aufgeführten Sportstätten zur Durchführung von Schul- und Vereinssport. Hierzu werden sich auf der Grundlage verschiedener individuell getroffener Nutzungsvereinbarungen aus den Jahren 1982 bis 2022 gegenseitig anteilige Bewirtschaftungskosten berechnet:

 

Sporthalle

Wochenstunden
RV

Wochenstunden
LHS

SH Brebach

21

 

SH Bruchwiese

66,5

 

DTH Dellengarten

48,5

 

MZH Gersweiler

35

 

DTH Güdingen

41

 

MZH Klarenthal

33,5

 

STH Klarenthal

1,5

 

DTH Kirchberg

5

 

TH Malstatt

31

 

SZ Dudweiler

53,50

 

TH Moltkestraße

20

 

TH Nauwieser Halle

30

 

SH Rastbachtal

32

 

TH Rastbachtal

64

 

STH Rodenhof

2,5

 

TH Schmollerstraße

31,50

 

STH Folsterhöhe

4

 

TH Herrensohr

0,5

 

Gesamt

521

40 Schulwochen 

 

20.840 Stunden

Sommer- und Winterbelegung

 

 

 

 

 

Lulustein Naturrasen LA

3

 

Lulustein Naturrasen FB

31

 

Sportplatz Waldhaus oben TE

35

 

Sportplatz Waldhaus unten TE

34

 

Sportplatz Klarenthal KR

10

 

Sportplatz Brebach KR

25

 

Stadion Kieselhumes KR

31

 

 

 

Stadion Kieselhumes LA

31

 

 

 

 Gesamt

200 

20 Schulwochen 

 

4.000 Stunden

nur Sommerbelegung

 

 

 

 

 

 

 

TH GemS Bellevue

 

30

GH GemS Klarenthal

 

30

TH GemS Ludwigspark

 

30,5

GH GemS Ludwigspark

 

29

DTH Mügelsberg

 

35

TGH GemS Dudweiler

 

30

TG Günter-Wöhe

 

30

TH Ludwigs-GY

 

24

AULA Ludwigs-GY

 

25

TH WWG

 

30

 

TH Otto-Hahn-GY Alt

 

30

TH Otto-Hahn-GY Neu

 

30

TH GY A Rotenbühl 1

 

30

GH GY A Rotenbühl 2

 

30

TH GY A Schloss

 

22,5

TH FSL Altenkessel

 

30

Gesamt

40 Schulwochen

466

 

 

18.640 Stunden

Sommer- und Winterbelegung

 

Die Vorbereitung bzw. Bearbeitung der Abrechnungsunterlagen sind für die Landeshauptstadt und den Regionalverband sehr zeit- und personalintensiv. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Personal-, Haupt-, Bau- und Schulverwaltungsamt sind in beiden Verwaltungen mehrere Wochen mit der Zusammenstellung von Bewirtschaftungskosten beschäftigt.

Die beiden verantwortlichen Dezernate der Landeshauptstadt und des Regionalverbandes befürworten die Umstellung des Abrechnungsmodus auf jährliche Nutzungspauschalen. 

 

Diese berechnen sich für die Sporthallen aus den vereinbarten Nutzungsstunden/Woche montags bis freitags gemäß Anlage 1 * 40 Schulwochen und einem Stundenverrechnungssatz von 29,00 €.

 

Für die Freisportanlagen werden die vereinbarten Nutzungsstunden/Woche montags bis freitags gemäß Übersicht * 20 Schulwochen und einem Stundenverrechnungssatz von 14,50 € berechnet.

 

Zusätzliche Wochenendbelegungen in Sporthallten und Winterbelegungen von Freisportanlagen werden von den Vertragspartnern standortbezogen halbjährlich rückwirkend zu den vorgenannten Stundenverrechnungssätzen berechnet.

 

Mit der Änderung der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die genannten Beträge ab 01.01.2023 alle zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Eine unterjährige Verrechnung kurzfristiger Stillstandzeiten/Ausfallkosten wird gegenseitig ausgeschlossen. Zusätzlich wird in der Kooperationsvereinbarung eine Aufhebungsvereinbarung aller alten Vereinbarungen festgeschrieben.

 

Die Vertragspartner sichern sich die Möglichkeit einer jährlichen Überprüfung und der einvernehmlichen Änderung von Nutzungszeiten und Nutzungspauschale zu. Insgesamt sind die Belegungszeiten des Regionalverbandes in städtischen Sportanlagen höher als die der Landeshauptstadt.

 

Im Vergleich zu den bisherigen Nutzungsvereinbarungen ergeben sich folgende wichtige Änderungen:

 

·         Die Abrechnungsmodalitäten zwischen Landeshauptstadt und Regionalverband sind unübersichtlich und nicht mehr zeitgemäß

·         Die bisherigen anteiligen Betriebskostenabrechnungen werden durch jährliche Nutzungspauschalen ersetzt

·         Jeder Träger ist für die Kosten der Bauunterhaltung, Gebäudesanierung und etwaiger Erweiterungsbauten selbst verantwortlich

 

Die neue Kooperationsvereinbarung führt im Haushalt des Regionalverbandes zu Gesamt-Mehreinnahmen in Höhe von ca. 250.000 € und Mehrausgaben bei den Kostenerstattungen für Sporthallen und Freisportanlagen in Höhe von ca. 150.000 €.

 

Die Mehreinnahmen begründen sich dadurch, dass für die Sporthallen im Ludwigsgymnasium Saarbrücken, WWG Saarbrücken, Otto-Hahn-Gymnasium Saarbrücken, Gymnasium Am Rotenbühl Saarbrücken und Gymnasium Am Schluss der Landeshauptstadt – aufgrund verschiedener individuellen Nutzungsvereinbarungen aus den 1980er und 1990er Jahren - bisher keine anteiligen Betriebskosten berechnet wurden.

 

Die Mehrausgaben errechnen sich durch den neuen pauschalen Abrechnungsmodus. Die Größe der Sporthallen – früher relevant für die Höhe der Betriebskosten – spielt bei den pauschalen Nutzungsentgelten keine Rolle mehr.

 

Die Mehrausgaben im laufenden Haushalt und in 2023 werden durch Mehreinnahmen gedeckt.

 

Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung ist als Anlage beigefügt. Für die Abrechnung der Betriebskosten 2022 sollen die neuen Berechnungsgrundlagen der neuen Kooperationsvereinbarung bereits angewendet werden.

 

Eventuelle Änderungen in den Belegungszeiten der Anlage 1 nach der Beschlussfassung in der Regionalversammlung am 15.12.2022 bedürfen keiner neuen Beschlussfassung der Gremien.

 

Es wird auf den Beschluss der Regionalversammlung vom 27.05.2021 zum Abschluss einer vergleichbaren Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Völklingen für die gegenseitige Nutzung der Hermann-Neuberger-Sporthalle Völklingen und der Warndthalle Ludweiler verwiesen.