BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0421/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:11.11.2022  
Betreff:Kooperationsvereinbarung mit dem Bistum Trier als Träger des Schülerzentrums "Grünes Haus" Völklingen für die Jahre 2023 - 2027
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt

Der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis

Die Regionalversammlung beschließt

den Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bistum Trier und dem Regionalverband Saarbrücken für die Jahre 2023 – 2027.

 

 


Sachverhalt:

 

Am 31.12.2022 endet die Laufzeit der Kooperationsvereinbarung über die „Verlängerung der Arbeit des Schülerzentrums Grünes Haus, Schillerstr. 2, 66333 Völklingen“, zwischen dem Bistum Trier als Träger des Schülerzentrums „Grünes Haus“ und dem Regionalverband Saarbrücken.

Das Grüne Haus besteht seit 1982 als Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Bildungs- und Freizeitangebote orientieren sich am SGBVIII und den Leitlinien der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Trier.

Seit 2006 wird das Schülerzentrum Grünes Haus vom Regionalverband Saarbrücken bezuschusst.

Ziel der Arbeit stellt die Identitätsfindung junger Menschen durch die Verbindung von Jugendhilfe, außerschulischer Jugendbildung und schulischer Bildung dar.

Die Kombination aus Bildungs- und Freizeitangebot ist von elementarer Bedeutung für die individuelle Entwicklung der teilnehmenden jungen Menschen. So stellt die Arbeit des Schülerzentrums Grünes Haus eine wichtige Sozialisationsinstanz dar. 

Die Bearbeitung gesellschaftlich relevanter Themen wie Demokratieförderung, Respekt, Toleranz und Partizipation stellt insbesondere nach den krisenhaften Entwicklungen der letzten Jahre (Corona, Krieg, Inflationstendenzen) weiterhin eine Notwendigkeit dar.

Nach Rückkopplung mit der Leitung des Schülerzentrums und dem Bistum Trier soll mit nachstehender Regelung die Arbeit des Schülerzentrums Grünes Haus sichergestellt werden:

Der Regionalverband Saarbrücken schließt mit dem Bistum Trier für die Jahre 2023 – 2027 eine Kooperationsvereinbarung über die Festbetragsfinanzierung in der bisherigen Höhe von 22.000,00 € ab.

Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt haben der Kooperationsvereinbarung zugestimmt.

 

Die Mittel stehen im Haushalt des Fachdienstes unter dem Produktkonto 36210.531822 zur Verfügung.