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Name: | 0422/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 14.11.2022 | ||
Betreff: | Verwendung des Anteils am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer für das Haushaltsjahr 2022 |
Beschlussvorschlag:
Der Regionalverbandsausschuss beschließt, die bei dem Konto Nr. 12210-531804 zur Verfügung stehenden Feuerschutzmittel für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zu verwenden:
1. Förderung überörtlicher Maßnahmen
1.1 Durchführung von Lehrgängen an der
Feuerwehrschule des 25.000,00
€
Regionalverbandes Saarbrücken
1.2 Durchführung von Feuerwehrleistungsbewerben
(aktive Wehren) 1.000,00
€
1.3 Verbesserung der Führungsfähigkeit auf
Regionalverbandsebene 1.500,00 €
und Unterstützung einer
regionalverbandsweiten Pressearbeit
1.4 Durchführung von Leistungsbewerben der
Jugendfeuerwehren 5.000,00
€
sowie andere besondere
Jugendfeuerwehraufgaben und Veran-
staltungen
1.5 Jährliche Dienstbesprechungen der
Führungskräfte und Haupt- 3.000,00
€
versammlungen der Freiwilligen
Feuerwehren des Regional-
verbandes Saarbrücken
1.6 Durchführung von
Ausbildungsveranstaltungen, Beschaffung von 3.000,00
€
Fachliteratur und
Ausrüstungsgegenständen etc.
1.7 Betriebskosten Digitalfunk (Kosten VOSt
und Netzkosten Land für 1.500,00
€
24 Geräte BI und Ausbildung)
1.8 Kostenerstattung Brandinspekteur 10.734,00
€
1.9 Jugendbeauftragter der Freiw. Feuerwehren
Regionalverband 1.482,00
€
(Aufwandsentschädigung nach der
Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
1.10 Jugendsprecher der Freiw. Feuerwehren
Regionalverband 198,00
€
(Aufwandsentschädigung nach der
Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
1.11 Verfügungsmittel Untere Aufsichtsbehörde 3.200,00
€
1.12 zwei Regionalverbandsbrandmeister 8.052,00
€
(Aufwandsentschädigung nach der
Feuerwehrentschädigungs-
verordnung)
1.13 MP Feuer, Wartung Software 25.300,00
€
1.14 Gefahrstoffzug RV, Anmeldung Püttlingen 1.200,00
€
Summe überörtliche Maßnahmen: 90.166,00
€
2. Förderung von Feuerwehrfahrzeugen
2.1 Regelfahrzeuge (mit 40 % Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss
2022
Kosten
€ €
Kleinblittersdorf LF 20 1 421.000,00 2. FA 84.200,00
Saarbrücken HLF 1 506.333,00 2. FA 101.266,60
Heusweiler GW 1 64.000,00 25.600,00
Völklingen LF 20/30 1 430.000,00 1. FA 86.000,00
Saarbrücken LF 10 1 405.000,00 1. FA 81.000,00
378.066,60
2.2 Sonderfahrzeuge
(mit 50 % Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss
2022
Kosten
€ €
Püttlingen ELW 1 1 205.000,00 2. FA 51.250,00
Völklingen DL AK 1 750.000,00 2. FA 187.500,00
Saarbrücken RW 1 597.000,00 1. FA 149.250,00
388.000,00
2.3 Sonderfahrzeuge (mit 100% Förderung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss
2022
Kosten
€ €
Saarbrücken ELW 2 1 100.000,00 5. FA 100.000,00
100.000,00
2.4
Sonderfahrzeuge (mit Festbetragsfinanzierung)
Stadt/Gemeinde Fahrzeug Anzahl Zuschussfähig. Zuschuss
2022
Kosten
€ €
Friedrichsthal MTF 1 55.000,00 15.000,00
Friedrichsthal MTF 1 45.000,00 15.000,00
Kleinblittersdorf MTF 1 35.000,00 15.000,00
Püttlingen MTF 1 58.000,00 15.000,00
Völklingen KdoW 1 20.000,00 12.000,00
Saarbrücken MTF 1 64.000,00 15.000,00
87.000,00
2.5 Mittelbindungen für das
Haushaltsjahr 2023
Für den 2. Finanzierungsabschnitt der Regelfahrzeuge mit 40 % Förderung und der Sonderfahrzeuge mit 50% Förderung sind insgesamt Mittel in Höhe von 316.250,00 € aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer 2022 im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.
3. Dispositionsmasse für das
Haushaltsjahr 2023
Die nicht verplanten Restmittel in Höhe von 2.496,71 € fließen in die Dispositions-masse für das Jahr 2023 mit ein.
Sachverhalt:
Nach § 48 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S.2207), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2020 (Amtsbl. Teil I S. 1262) fließt das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer nach Abzug
· der dem Land für Aufgaben des Katastrophenschutzes und des landeseigenen Teils des Zivilschutzes entstehenden Kosten bis zu 10 % des zur Verfügung stehenden Betrages,
· der dem Land für den Brandschutz und die Technische Hilfe entstehenden Kosten und
·
eines dem
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zur Förderung des Brandschutzes und
der Technischen Hilfe zur Verfügung stehenden Betrags in Höhe von bis zu 2,5
vom Hundert des Steueraufkommens
den Gemeindeverbänden nach einem vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport festzusetzenden Schlüssel für Aufgaben des Brandschutzes und der Technischen Hilfe sowie zu deren Förderung in den Gemeinden zu.
Gemäß Bescheid des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 12. Juli 2022 über die Höhe der Zuweisung 2022 beläuft sich der Anteil, der auf den Regionalverband Saarbrücken entfällt, auf 977.746,90 €. Die Zuweisung aus der Feuerschutzsteuer ist zweckgebunden und dient ausschließlich zur Förderung des Feuerschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes auf überörtlicher und örtlicher Ebene.
Die Mittel sollen unter Beachtung der am 14.11.2019 durch die Regionalversammlung beschlossenen ″Richtlinien über die Verwendung des Aufkommens an der Feuer-schutzsteuer, das dem Regionalverband nach § 48 SBKG zur Förderung des Feuerschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes in den regionalverbands-angehörigen Gemeinden zufließt″, verwendet werden.
Auf der Grundlage eines von der Unteren Staatlichen Aufsichtsbehörde im Brandschutzwesen in Abstimmung mit dem Brandinspekteur erstellten Bedarfsplanes sollen im Haushaltsjahr 2022 die im Beschlussvorschlag dargestellten Maßnahmen gefördert werden.
Die für das HH-Jahr 2022 zur
Verfügung stehenden Mittel setzen sich wie folgt zusammen:
Feuerschutzsteuer 2021 in
2022 gem. Bescheid MdI vom 12.07.2022 977.746,90 €
zzgl. Dispositionsmasse aus
2021 67.982,41 €
(2.307,01 € Dispositionsmasse aus der
Verteilung 2021 und
65.675,40 € Minderaufwendungen bei
überörtlichen Maßnahmen
und Fahrzeugbeschaffung 2021)
Verfügungsmasse 2022: 1.045.729,31 €
Davon nach der
Beschlussfassung zur Verausgabung gebundene Mittel:
- Überörtliche Maßnahmen
90.166,00 €
- Fahrzeuge 953.066,60
€
Summe Mittelbindungen: 1.043.232,60 €
Nicht verteilte
Mittel: 2.496,71 €
Diese nicht für Maßnahmen verplanten Mittel fließen in die Dispositionsmasse für das Jahr 2023 mit ein.