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Name:0425/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:17.11.2022  
Betreff:Kooperationsvertrag „Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen im Saarland“
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

 

den Regionalverbandsdirektor mit dem Abschluss des Kooperationsvertrages „Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen im Saarland“ zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem Ministerium für Bildung und Kultur zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

 

Zum 01.08.2022 ist das sogenannte „Mut macht Schule Gesetz“ im Saarland in Kraft getreten.

 

Obiges Gesetz beinhaltet die Einführung des § 5b im saarländischen Schulordnungs-gesetz, mit dem die Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen als Pflicht-aufgabe des Landes festgeschrieben ist. Damit ist eine dauerhafte institutionelle Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land als gesetzliche Regelleistung etabliert und infolge dessen verbindliche Finanzierungsgrundlagen und Kooperationsstrukturen für den öffentlichen Jugendhilfeträger geschaffen.

Mit der Einführung des § 5 b im Schulordnungsgesetz folgt das Saarland dem Bundes-gesetzgeber, der mit der Einführung des § 13a SGB VIII im Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen zum Juli 2021 die Schulsozialarbeit zur Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers gemacht hat.

 

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung des Landes zur Regelfinanzierung in der Schulsozialarbeit ist es erforderlich, den bisherigen Zuwendungsvertrag „Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen im Saarland“ zwischen dem Land und dem Regionalverband Saarbrücken, der auf freiwilliger Leistung beruht und befristet ist, in einen Kooperationsvertrag zu überführen. Der Kooperationsvertrag beinhaltet eine unbefristete Vertragslaufzeit mit beidseitiger Kündigungsoption und paritätischer Finanzierung zwischen Land und Regionalverband Saarbrücken bzw. den Landkreisen.

 

Der Vorstand des Landkreistages hat am 23.09.2022 beschlossen, dem vom Land vorgelegten Entwurf eines Kooperationsvertrages „Schulsozialarbeit an allgemein-bildenden Schulen im Saarland“ in der vorliegenden Fassung zu zustimmen und empfiehlt seinen Mitgliedern die bilaterale Unterzeichnung.

 

Der Kooperationsvertrag wurde vom Ministerium für Bildung und Kultur der Hausspitze im Regionalverband zur Unterzeichnung vorgelegt. Hierbei handelt es sich lediglich um die Überführung des bis dato bestehenden Zuwendungsvertrages gleichen Inhalts aus dem Zuwendungsrecht in eine vertragliche Regelung. Eine Änderung der Finan-zierung ergibt sich für den Regionalverband nicht.

 

 

Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2023 im Produktkonto 36360.531800 – 

Jugendhilfe und Schule – in Höhe von 1.846.178,56 € zur Verfügung.