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Name: | 0425/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 17.11.2022 | ||
Betreff: | Kooperationsvertrag „Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen im Saarland“ |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 241 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung beschließt
den Regionalverbandsdirektor mit dem Abschluss des Kooperationsvertrages „Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen im Saarland“ zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem Ministerium für Bildung und Kultur zu beauftragen.
Sachverhalt:
Zum 01.08.2022 ist das sogenannte „Mut macht Schule Gesetz“
im Saarland in Kraft getreten.
Obiges Gesetz beinhaltet die Einführung des § 5b im
saarländischen Schulordnungs-gesetz, mit dem die Schulsozialarbeit an
allgemeinbildenden Schulen als Pflicht-aufgabe des Landes festgeschrieben ist.
Damit ist eine dauerhafte institutionelle Förderung der Schulsozialarbeit durch
das Land als gesetzliche Regelleistung etabliert und infolge dessen
verbindliche Finanzierungsgrundlagen und Kooperationsstrukturen für den
öffentlichen Jugendhilfeträger geschaffen.
Mit der Einführung des § 5 b im Schulordnungsgesetz folgt
das Saarland dem Bundes-gesetzgeber, der mit der Einführung des § 13a SGB VIII
im Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen zum Juli 2021 die
Schulsozialarbeit zur Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers
gemacht hat.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung des Landes
zur Regelfinanzierung in der Schulsozialarbeit ist es erforderlich, den
bisherigen Zuwendungsvertrag „Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen
im Saarland“ zwischen dem Land und dem Regionalverband Saarbrücken, der auf
freiwilliger Leistung beruht und befristet ist, in einen Kooperationsvertrag zu
überführen. Der Kooperationsvertrag beinhaltet eine unbefristete
Vertragslaufzeit mit beidseitiger Kündigungsoption und paritätischer
Finanzierung zwischen Land und Regionalverband Saarbrücken bzw. den Landkreisen.
Der Vorstand des Landkreistages hat am 23.09.2022
beschlossen, dem vom Land vorgelegten Entwurf eines Kooperationsvertrages „Schulsozialarbeit
an allgemein-bildenden Schulen im Saarland“ in der vorliegenden Fassung zu
zustimmen und empfiehlt seinen Mitgliedern die bilaterale Unterzeichnung.
Der Kooperationsvertrag wurde vom
Ministerium für Bildung und Kultur der Hausspitze im Regionalverband zur
Unterzeichnung vorgelegt. Hierbei handelt es sich lediglich um die Überführung
des bis dato bestehenden Zuwendungsvertrages gleichen Inhalts aus dem
Zuwendungsrecht in eine vertragliche Regelung. Eine Änderung der Finan-zierung ergibt sich für den Regionalverband
nicht.
Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2023 im Produktkonto 36360.531800 –
Jugendhilfe und Schule – in Höhe von 1.846.178,56 € zur Verfügung.