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Name: | 0426/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 17.11.2022 | ||
Betreff: | Schrittweise Absenkung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege ab dem 01.08.2023 bis zur Beitragsfreiheit ab dem 01.01.2027 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 310 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung
beschließt
die Neufassung der Anlage
zur Satzung über Leistungen und
Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken gemäß
dem Beschluss des Landkreistages Saarland vom 23.09.2022.
Sachverhalt:
In der Regionalversammlung am 02.10.2019
wurde die Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege
im Regionalverband Saarbrücken be-schlossen.
Bei der Heranziehung der Eltern zu den
Kosten wurde dort der landesweiten Regelung zur Absenkung des Elternbeitrages
in der Kindertagesbetreuung Rechnung getragen und der Kostenbeitrag zur
Kindertagespflege seit dem 01.08.2019 in jährlichen Schritten gesenkt.
Aktuell hat der Vorstand des Landkreistages
Saarland unter Berücksichtigung der Entscheidung des Landes in Bezug auf eine
Beitragsfreiheit im Bereich der Kinder-tageseinrichtungen am 23.09.2022 für den
Bereich der Kindertagespflege auf der Basis eines unter den Jugendämtern
geeinten Vorschlags eine schrittweise Absenk-ung der Elternbeiträge ab
01.08.2023 bis zur Beitragsfreiheit ab 01.01.2027 beschlossen. Demnach wird der
Elternbeitrag ausgehend von dem seit 01.08.2022 gültigen Elternbeitrag (205,00
€) in den folgenden Jahren wie folgt gesenkt:
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01.08.2022 205,00 € (Basis)
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ab
01.08.2023 186,00 €
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ab
01.08.2024 140,00 €
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ab
01.08.2025 93,00 €
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ab
01.08.2026 47,00 €
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ab
01.01.2027 beitragsfrei
Es bedarf dazu einer Neufassung der Anlage
zur Satzung.
Haushaltsrelevanz: Die fünfte Stufe der
Absenkung der Elternbeiträge ab 01.08.2023 wird im Haushaltsjahr 2023 zu
Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich 30.000,00 € führen.
Anlage:
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Rundschreiben
Nr. 199/2022 des Landkreistages des Saarlandes mit Bezug auf den Beschluss des
Vorstandes des Landkreistages Saarland vom 26.09.2022
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Entwurf
der Anlage zur Satzung