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Name:0426/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:17.11.2022  
Betreff:Schrittweise Absenkung der Elternbeiträge im Bereich der Kindertagespflege ab dem 01.08.2023 bis zur Beitragsfreiheit ab dem 01.01.2027
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

 

die Neufassung der Anlage zur Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken gemäß dem Beschluss des Landkreistages Saarland vom 23.09.2022.

 


Sachverhalt:

 

In der Regionalversammlung am 02.10.2019 wurde die Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken be-schlossen.

 

Bei der Heranziehung der Eltern zu den Kosten wurde dort der landesweiten Regelung zur Absenkung des Elternbeitrages in der Kindertagesbetreuung Rechnung getragen und der Kostenbeitrag zur Kindertagespflege seit dem 01.08.2019 in jährlichen Schritten gesenkt.

 

Aktuell hat der Vorstand des Landkreistages Saarland unter Berücksichtigung der Entscheidung des Landes in Bezug auf eine Beitragsfreiheit im Bereich der Kinder-tageseinrichtungen am 23.09.2022 für den Bereich der Kindertagespflege auf der Basis eines unter den Jugendämtern geeinten Vorschlags eine schrittweise Absenk-ung der Elternbeiträge ab 01.08.2023 bis zur Beitragsfreiheit ab 01.01.2027 beschlossen. Demnach wird der Elternbeitrag ausgehend von dem seit 01.08.2022 gültigen Elternbeitrag (205,00 €) in den folgenden Jahren wie folgt gesenkt:

 

-            01.08.2022 205,00 € (Basis)

-       ab 01.08.2023 186,00 €

-       ab 01.08.2024 140,00 €

-       ab 01.08.2025   93,00 €

-       ab 01.08.2026   47,00 €

-       ab 01.01.2027 beitragsfrei

 

Es bedarf dazu einer Neufassung der Anlage zur Satzung.

 

Haushaltsrelevanz: Die fünfte Stufe der Absenkung der Elternbeiträge ab 01.08.2023 wird im Haushaltsjahr 2023 zu Mindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich 30.000,00 € führen.

 

 

Anlage:

 

-     Rundschreiben Nr. 199/2022 des Landkreistages des Saarlandes mit Bezug auf den Beschluss des Vorstandes des Landkreistages Saarland vom 26.09.2022

-     Entwurf der Anlage zur Satzung