Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0449/2022 | ||
Art: | Informationsvorlage | ||
Datum: | 23.11.2022 | ||
Betreff: | Amtszeiten der Aufsichtsräte der SHG-Töchter Klinikum Idar-Oberstein GmbH und SHG Klinikum Merzig gGmbH |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 311 KB |
Sachverhalt:
Die
Amtszeit des Aufsichtsrates der Klinikum Idar-Oberstein GmbH endet zum 31.
Dezember 2022. Gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages setzt sich der Aufsichtsrat
der Klinikum Idar-Oberstein GmbH aus 15 Mitgliedern zusammen. Zehn Mitglieder
werden von der Arbeitgeber- und fünf Mitglieder von der Arbeitnehmerseite
bestimmt. Der Landrat des Kreises Birkenfeld und der Oberbürgermeister der
Stadt Idar-Oberstein sind geborene Mitglieder des Aufsichtsrates, der
Gesellschafter Baumholder bzw. die Verbandsgemeinde Baumholder stellen ein
beratendes Mitglied. Die übrigen Mitglieder der Arbeitgeberseite werden von der
Saarland-Heilstätten GmbH entsandt. Die Mitgliedschaft endet nach vier Jahren.
Die
Saarland-Heilstätten GmbH hat folgende Verteilung der Sitze im Aufsichtsrat der
Klinikum Idar-Oberstein GmbH vorgenommen:
Drei
Sitze – Deutsche Rentenversicherung Saarland
Drei
Sitze – Regionalverband Saarbrücken
Ein
Sitz – Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e. V.
Ein
Sitz – Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Derzeit
sind von der Saarland-Heilstätten GmbH folgende acht Vertreter in den
Aufsichtsrat der Klinikum Idar-Oberstein GmbH entsendet:
Deutsche Rentenversicherung Saarland Frau Stephanie
Becker-Kretschmer
Herr
Robert Hiry
Herr Fabian Schulz
Regionalverband
Saarbrücken Herr
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo
Herr
Volker Schmidt
Herr
Dr. Volker Christmann
Deutsche
Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See Herr
Armin Beck
Arbeiterwohlfahrt
Landesverband Saarland e. V. Herr Horst Schmeer
Der
Aufsichtsrat der Klinikum Merzig gGmbH besteht aus zwölf ordentlichen
Mitgliedern und einem weiteren (beratenden) Mitglied ohne Stimmrecht. Acht
Mitglieder werden von der Arbeitgeber- und vier Mitglieder von der
Arbeitnehmerseite bestimmt. Dem Aufsichtsrat gehören zwei vom Kreistag des
Landkreises Merzig-Wadern zu entsendende Vertreter als geborene Mitglieder an.
Die übrigen sechs Mitglieder der Arbeitgeberseite werden von der
Saarland-Heilstätten GmbH entsandt. Das beratende Mitglied wird durch den
Gesellschafter der Saarland-Heilstätten GmbH, die Arbeiterwohlfahrt
Landesverband Saarland e. V., gestellt. Die Amtszeit der Mitglieder des
Aufsichtsrates der Klinikum Merzig gGmbH, die nicht vom Kreistag des
Landkreises Merzig-Wadern entsandt werden, endet zum 31. Dezember 2022.
Die
Saarland-Heilstätten GmbH hat folgende Verteilung der Sitze im Aufsichtsrat der
Klinikum Merzig gGmbH vorgenommen:
Zwei
Sitze – Deutsche Rentenversicherung Saarland
Drei
Sitze – Regionalverband Saarbrücken
Ein
Sitz – Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Ein
(beratender) Sitz – Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e. V.
Derzeit sind von der Saarland-Heilstätten GmbH
folgende sechs Vertreter in den Aufsichtsrat der Klinikum Merzig gGmbH
entsendet:
Deutsche Rentenversicherung Saarland Herr Robert Hiry
Herr Fabian Schulz
Regionalverband
Saarbrücken Herr
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo
Herr
Volker Schmidt
Herr
Dr. Volker Christmann
Deutsche
Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See Herr
Armin Beck
Arbeiterwohlfahrt
Landesverband Saarland e. V. Herr Horst Schmeer
(ber. Mitglied)
§ 114 des KSVG schreibt vor, dass der
Regionalverbandsdirektor den Regionalverband Saarbrücken in der
Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ eines Unternehmens
in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem der Regionalverband Saarbrücken
beteiligt ist, vertritt. Nach dieser Vorschrift gilt dies auch dann, wenn dem
Regionalverband Saarbrücken das Recht eingeräumt ist, ein Mitglied des
Aufsichtsrates oder entsprechenden Überwachungsorganes zu entsenden oder
vorzuschlagen. Dementsprechend hat der Regionalverbandsdirektor zunächst das
erste Mandat in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten o.a. wahrzunehmen.
Erst wenn dem Regionalverband Saarbrücken weitere Vertreterinnen oder Vertreter
in einem dieser Organe zustehen, werden diese von der Regionalversammlung
widerruflich nach § 114 Abs. 2 KSVG bestellt.
Nach § 10 des
Gesellschaftsvertrages der Saarland-Heilstätten GmbH besteht der Aufsichtsrat
aus zwölf ordentlichen Mitgliedern und einem weiteren (beratenden) Mitglied
ohne Stimmrecht. Acht ordentliche Mitglieder und das beratende Mitglied werden
von den Gesellschaftern, vier von den wahlberechtigten Arbeitnehmern der
Gesellschaft entsandt. Von den durch die Gesellschafter in den Aufsichtsrat zu
entsendenden Mitgliedern entfallen nach dem Gesellschaftsvertrag und der zu §
10 ergangenen Protokollerklärung drei ordentliche Mitglieder auf den
Regionalverband Saarbrücken. Die Regionalversammlung hat in ihrer Sitzung am
15. Juli 2021 als weitere Mitglieder Herrn Volker Schmidt und Herrn Dr. Volker
Christmann in den Aufsichtsrat der Saarland-Heilstätten GmbH entsandt.
Die Regionalversammlung nimmt zur Kenntnis, dass für die Amtsperioden der Aufsichtsräte der SHG-Töchter Klinikum Idar-Oberstein GmbH und der Klinikum Merzig gGmbH, ab dem 01. Januar 2023, neben Herrn Regionalverbandsdirektor Peter Gillo die weiteren Mitglieder, Herr Volker Schmidt und Herr Dr. Volker Christmann, entsandt werden.