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Name:0449/2022  
Art:Informationsvorlage  
Datum:23.11.2022  
Betreff:Amtszeiten der Aufsichtsräte der SHG-Töchter Klinikum Idar-Oberstein GmbH und SHG Klinikum Merzig gGmbH
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Sachverhalt:

 

Die Amtszeit des Aufsichtsrates der Klinikum Idar-Oberstein GmbH endet zum 31. Dezember 2022. Gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages setzt sich der Aufsichtsrat der Klinikum Idar-Oberstein GmbH aus 15 Mitgliedern zusammen. Zehn Mitglieder werden von der Arbeitgeber- und fünf Mitglieder von der Arbeitnehmerseite bestimmt. Der Landrat des Kreises Birkenfeld und der Oberbürgermeister der Stadt Idar-Oberstein sind geborene Mitglieder des Aufsichtsrates, der Gesellschafter Baumholder bzw. die Verbandsgemeinde Baumholder stellen ein beratendes Mitglied. Die übrigen Mitglieder der Arbeitgeberseite werden von der Saarland-Heilstätten GmbH entsandt. Die Mitgliedschaft endet nach vier Jahren.

 

Die Saarland-Heilstätten GmbH hat folgende Verteilung der Sitze im Aufsichtsrat der Klinikum Idar-Oberstein GmbH vorgenommen:

 

Drei Sitze – Deutsche Rentenversicherung Saarland

 

Drei Sitze – Regionalverband Saarbrücken

Ein Sitz – Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e. V.

Ein Sitz – Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See


 

Derzeit sind von der Saarland-Heilstätten GmbH folgende acht Vertreter in den Aufsichtsrat der Klinikum Idar-Oberstein GmbH entsendet:

 

Deutsche Rentenversicherung Saarland                            Frau Stephanie Becker-Kretschmer

                                                                                                           Herr Robert Hiry

Herr Fabian Schulz

 

Regionalverband Saarbrücken                        Herr Regionalverbandsdirektor Peter Gillo

                                                                                                           Herr Volker Schmidt

                                                                                                           Herr Dr. Volker Christmann

 

Deutsche Rentenversicherung

Knappschaft-Bahn-See                                                             Herr Armin Beck

 

Arbeiterwohlfahrt

Landesverband Saarland e. V.                                                Herr Horst Schmeer

 

 

Der Aufsichtsrat der Klinikum Merzig gGmbH besteht aus zwölf ordentlichen Mitgliedern und einem weiteren (beratenden) Mitglied ohne Stimmrecht. Acht Mitglieder werden von der Arbeitgeber- und vier Mitglieder von der Arbeitnehmerseite bestimmt. Dem Aufsichtsrat gehören zwei vom Kreistag des Landkreises Merzig-Wadern zu entsendende Vertreter als geborene Mitglieder an. Die übrigen sechs Mitglieder der Arbeitgeberseite werden von der Saarland-Heilstätten GmbH entsandt. Das beratende Mitglied wird durch den Gesellschafter der Saarland-Heilstätten GmbH, die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e. V., gestellt. Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates der Klinikum Merzig gGmbH, die nicht vom Kreistag des Landkreises Merzig-Wadern entsandt werden, endet zum 31. Dezember 2022.

 

Die Saarland-Heilstätten GmbH hat folgende Verteilung der Sitze im Aufsichtsrat der Klinikum Merzig gGmbH vorgenommen:

 

Zwei Sitze – Deutsche Rentenversicherung Saarland

Drei Sitze – Regionalverband Saarbrücken

Ein Sitz – Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Ein (beratender) Sitz – Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e. V.

 


 

Derzeit sind von der Saarland-Heilstätten GmbH folgende sechs Vertreter in den Aufsichtsrat der Klinikum Merzig gGmbH entsendet:

Deutsche Rentenversicherung Saarland                            Herr Robert Hiry

Herr Fabian Schulz

 

Regionalverband Saarbrücken                        Herr Regionalverbandsdirektor Peter Gillo

                                                                                                           Herr Volker Schmidt

                                                                                                           Herr Dr. Volker Christmann

 

Deutsche Rentenversicherung

Knappschaft-Bahn-See                                                             Herr Armin Beck

 

Arbeiterwohlfahrt

Landesverband Saarland e. V.                                                Herr Horst Schmeer (ber. Mitglied)

 

§ 114 des KSVG schreibt vor, dass der Regionalverbandsdirektor den Regionalverband Saarbrücken in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem der Regionalverband Saarbrücken beteiligt ist, vertritt. Nach dieser Vorschrift gilt dies auch dann, wenn dem Regionalverband Saarbrücken das Recht eingeräumt ist, ein Mitglied des Aufsichtsrates oder entsprechenden Überwachungsorganes zu entsenden oder vorzuschlagen. Dementsprechend hat der Regionalverbandsdirektor zunächst das erste Mandat in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten o.a. wahrzunehmen. Erst wenn dem Regionalverband Saarbrücken weitere Vertreterinnen oder Vertreter in einem dieser Organe zustehen, werden diese von der Regionalversammlung widerruflich nach § 114 Abs. 2 KSVG bestellt.

 

Nach § 10 des Gesellschaftsvertrages der Saarland-Heilstätten GmbH besteht der Aufsichtsrat aus zwölf ordentlichen Mitgliedern und einem weiteren (beratenden) Mitglied ohne Stimmrecht. Acht ordentliche Mitglieder und das beratende Mitglied werden von den Gesellschaftern, vier von den wahlberechtigten Arbeitnehmern der Gesellschaft entsandt. Von den durch die Gesellschafter in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitgliedern entfallen nach dem Gesellschaftsvertrag und der zu § 10 ergangenen Protokollerklärung drei ordentliche Mitglieder auf den Regionalverband Saarbrücken. Die Regionalversammlung hat in ihrer Sitzung am 15. Juli 2021 als weitere Mitglieder Herrn Volker Schmidt und Herrn Dr. Volker Christmann in den Aufsichtsrat der Saarland-Heilstätten GmbH entsandt.

 

Die Regionalversammlung nimmt zur Kenntnis, dass für die Amtsperioden der Aufsichtsräte der SHG-Töchter Klinikum Idar-Oberstein GmbH und der Klinikum Merzig gGmbH, ab dem 01. Januar 2023, neben Herrn Regionalverbandsdirektor Peter Gillo die weiteren Mitglieder, Herr Volker Schmidt und Herr Dr. Volker Christmann, entsandt werden.