Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0451/2022 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 28.11.2022 | ||
Betreff: | Weiterführung der befristeten Aufstockung der Schulsozialarbeit |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 238 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,
die Regionalversammlung beschließt
den
Regionalverbandsdirektor mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem
Land zur befristeten Aufstockung der Schulsozialarbeit für das Jahr
2023 zu beauftragen.
Sachverhalt:
Im Schuljahr 2021/ 2022 - und dann aus
Restmitteln bis 31.12.2022 verlängert - konnte das Saarländische
Bildungsministerium dem Regionalverband rund 656.000,00 € aus dem
Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ für die Stärkung der Schul-sozialarbeit
zur Verfügung stellen. Der Regionalverband hat darüber insgesamt 10
Vollzeitstellenäquivalente zur Aufstockung der Schulsozialarbeit an 30 Schulen
schaffen können. Das Bundesprogramm läuft zum 31.12.2022 aus. Den Trägern und
den betroffenen Schulen wurde bereits kommuniziert, dass eine
Weiterfinanzierung nicht möglich ist und die Aufstockungsstellen zum Jahresende
ersatzlos auslaufen. Aus mehreren Schulen gingen daraufhin Bedarfsmeldungen zur
Weiterführung der Aufstockungsstellen ein.
Am 24.11.2022 hat das Bildungsministerium in
einer Videoschalte mit den für die Schulsozialarbeit zuständigen
Organisationseinheiten der Kreise und des Regional-verbandes mitgeteilt, dass
wider Erwarten nun doch noch Restmittel aus dem Landes-etat für die
Weiterfinanzierung eines Großteils der Aufstockungsstellen zur Verfügung
gestellt werden können.
Das Saarländische Bildungsministerium kann
dem Regionalverband Saarbrücken aus diesen Restmitteln rund 579.000,00 € zur
befristeten Aufstockung der Schulsozial-arbeit im Jahr 2023 zur Verfügung
stellen. Dazu muss jedoch noch in 2022 eine vertragliche Vereinbarung
geschlossen werden um die Mittel beim Land haus-hälterisch zu binden. Mit den
Landesmitteln können voraussichtlich 8 Vollzeitäqui-valente Schulsozialarbeit
finanziert werden und somit 80% der Aufstockungsstellen um ein Jahr verlängert
werden.
Damit die Mittel in 2023 fließen können,
muss noch vor Jahresende 2022 eine Verein-barung zwischen dem Land und dem
Regionalverband Saarbrücken geschlossen werden.
Die vorgesehene
Vereinbarung ist als Entwurf dieser Vorlage beigefügt. Sie orientiert sich eng an der aktuell noch
geltenden Vereinbarung zur Umsetzung des bundes-weiten Aktionsprogramms
„Aufholen nach Corona“ zur Stärkung der Schulsozialarbeit für die Jahre 2021
und 2022 und ist im Wesentlichen nur auf die neue Finanzierungs-form
„Landesfinanzierung“ angepasst.
Es handelt sich
um eine Vollfinanzierung und hat deshalb für den Regionalverband keine
Auswirkung auf den Haushalt.