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Name:0451/2022  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:28.11.2022  
Betreff:Weiterführung der befristeten Aufstockung der Schulsozialarbeit
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,

der Regionalverbandsausschuss nimmt zur Kenntnis,

die Regionalversammlung beschließt

 

den Regionalverbandsdirektor mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem

Land zur befristeten Aufstockung der Schulsozialarbeit für das Jahr 2023 zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

 

Im Schuljahr 2021/ 2022 - und dann aus Restmitteln bis 31.12.2022 verlängert - konnte das Saarländische Bildungsministerium dem Regionalverband rund 656.000,00 € aus dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ für die Stärkung der Schul-sozialarbeit zur Verfügung stellen. Der Regionalverband hat darüber insgesamt 10 Vollzeitstellenäquivalente zur Aufstockung der Schulsozialarbeit an 30 Schulen schaffen können. Das Bundesprogramm läuft zum 31.12.2022 aus. Den Trägern und den betroffenen Schulen wurde bereits kommuniziert, dass eine Weiterfinanzierung nicht möglich ist und die Aufstockungsstellen zum Jahresende ersatzlos auslaufen. Aus mehreren Schulen gingen daraufhin Bedarfsmeldungen zur Weiterführung der Aufstockungsstellen ein.

 

Am 24.11.2022 hat das Bildungsministerium in einer Videoschalte mit den für die Schulsozialarbeit zuständigen Organisationseinheiten der Kreise und des Regional-verbandes mitgeteilt, dass wider Erwarten nun doch noch Restmittel aus dem Landes-etat für die Weiterfinanzierung eines Großteils der Aufstockungsstellen zur Verfügung gestellt werden können.

 

Das Saarländische Bildungsministerium kann dem Regionalverband Saarbrücken aus diesen Restmitteln rund 579.000,00 € zur befristeten Aufstockung der Schulsozial-arbeit im Jahr 2023 zur Verfügung stellen. Dazu muss jedoch noch in 2022 eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden um die Mittel beim Land haus-hälterisch zu binden. Mit den Landesmitteln können voraussichtlich 8 Vollzeitäqui-valente Schulsozialarbeit finanziert werden und somit 80% der Aufstockungsstellen um ein Jahr verlängert werden.

 

Damit die Mittel in 2023 fließen können, muss noch vor Jahresende 2022 eine Verein-barung zwischen dem Land und dem Regionalverband Saarbrücken geschlossen werden.

 

Die vorgesehene Vereinbarung ist als Entwurf dieser Vorlage beigefügt.  Sie orientiert sich eng an der aktuell noch geltenden Vereinbarung zur Umsetzung des bundes-weiten Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ zur Stärkung der Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022 und ist im Wesentlichen nur auf die neue Finanzierungs-form „Landesfinanzierung“ angepasst.

 

Es handelt sich um eine Vollfinanzierung und hat deshalb für den Regionalverband keine Auswirkung auf den Haushalt.