Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0217/2023 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 22.05.2023 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Heusweiler, "2. Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg", Planbeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Der
Kooperationsrat beschließt:
·
den
Flächennutzungsplan in den dargestellten Bereichen zu ändern in „Gewerbliche
Baufläche“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie in „Gewerbliche Baufläche“ statt
„Grünfläche“ und „Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01. Juli 2020 hat die Gemeinde Heusweiler die Änderung des Flächennutzungsplanes in den oben dargestellten Bereichen beantragt. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Betriebsgeländes der Fa. Jeras GmbH zu schaffen. Die Gemeinde Heusweiler hat daher gem. § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB und § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Betriebsgelände, Fa. Jeras“ beschlossen.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur Einleitung des o. g. Bebauungsplanverfahrens ging ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereiches als „Fläche für die Landwirtschaft“, „Grünfläche“ und „Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“ zu „Gewerbliche Baufläche“ einher.
Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans umfasst jene Teilbereiche des o. g. Bebauungsplanes, die nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entwickelt sind und die eine Darstellungsänderung erfordern. Die Größe der Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 2,4 ha.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung
entspricht der Abgrenzung der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3
Abs. 2 BauGB. Es wurden keine Änderungen vorgenommen.
Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit
Seitens
der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die
Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bestand im Zeitraum vom 11.04.2023
bis einschließlich 15.05.2023. Die Bekanntmachung erfolgte in der Saarbrücker
Zeitung vom 29.03.2023 sowie auf den Internetseiten des Regionalverbandes
Saarbrücken.
Ergebnis
der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beteiligung gem. § 4
Abs. 2 BauGB) wurden mit Schreiben vom 24.03.2023 aufgefordert, sich bis
einschließlich 05.05.2023 zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden
Stellungnahmen abgeben. Bedenken, die gegen das Planvorhaben sprechen, wurden
nicht vorgebracht (s. Anlage 2).
Es
wird empfohlen den Planbeschluss zu fassen.
Anlagen
Anlage 1
Begründung und Umweltbericht zur Änderung
des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Heusweiler, Bereich „2. Erweiterung
Gewerbegebiet Dilsburg“
Anlage 2
Abwägung der
Stellungnahmen zum Planentwurf aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie Abwägung
der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3
Abs. 2 BauGB)
Link zu den Anlagen
https://cloud.rvsbr.de/go/300623
QR-Code zu den Anlagen