BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:0217/2023  
Art:Beschlussvorlage  
Datum:22.05.2023  
Betreff:Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Heusweiler, "2. Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg", Planbeschluss
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kooperationsrat beschließt:

·         den Flächennutzungsplan in den dargestellten Bereichen zu ändern in „Gewerbliche Baufläche“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie in „Gewerbliche Baufläche“ statt „Grünfläche“ und „Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“


 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 01. Juli 2020 hat die Gemeinde Heusweiler die Änderung des Flächennutzungsplanes in den oben dargestellten Bereichen beantragt. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Betriebsgeländes der Fa. Jeras GmbH zu schaffen. Die Gemeinde Heusweiler hat daher gem. § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB und § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Betriebsgelände, Fa. Jeras“ beschlossen.

 

Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur Einleitung des o. g. Bebauungsplanverfahrens ging ein Beschluss zur Beauftragung des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes von den derzeitigen Darstellungen des Geltungsbereiches als „Fläche für die Landwirtschaft“, „Grünfläche“ und „Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“ zu „Gewerbliche Baufläche“ einher.

 

Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans umfasst jene Teilbereiche des o. g. Bebauungsplanes, die nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entwickelt sind und die eine Darstellungsänderung erfordern. Die Größe der Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 2,4 ha.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung entspricht der Abgrenzung der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB. Es wurden keine Änderungen vorgenommen.

 

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Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bestand im Zeitraum vom 11.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023. Die Bekanntmachung erfolgte in der Saarbrücker Zeitung vom 29.03.2023 sowie auf den Internetseiten des Regionalverbandes Saarbrücken.


 

Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB) wurden mit Schreiben vom 24.03.2023 aufgefordert, sich bis einschließlich 05.05.2023 zu äußern. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Stellungnahmen abgeben. Bedenken, die gegen das Planvorhaben sprechen, wurden nicht vorgebracht (s. Anlage 2).

 

Es wird empfohlen den Planbeschluss zu fassen.

 

Anlagen

Anlage 1

Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Heusweiler, Bereich „2. Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“

Anlage 2

Abwägung der Stellungnahmen zum Planentwurf aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

 

Link zu den Anlagen

https://cloud.rvsbr.de/go/300623

 

QR-Code zu den Anlagen