Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0218/2023 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 22.05.2023 | ||
Betreff: | Änderung des Flächennutzungsplans in der Stadt Püttlingen, Stadtteil Köllerbach, "Gewerbegebiet in der Breitwies", Änderungs- und Offenlagebeschluss |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 1 MB |
Beschlussvorschlag:
Der Kooperationsrat beschließt:
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Püttlingen hat am
24.02.2021 die Aufstellung des B-Planes „Gewerbegebiet In der Breitwies /
Sprenger Straße“ beschlossen und mit Schreiben vom 23.07.2021 die Änderung des
Flächennutzungsplanes für den o. g. Bereich beantragt. Der Kooperationsrat des
Regionalverbandes Saarbrücken hat die Änderungsabsicht aufgegriffen und das
Änderungsverfahren eingeleitet. Die Unterrichtung erfolgte am 21.07.2021.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung neuer
Gewerbeflächen im Umfang von rund 3,7 ha südlich der L139 vor dem Hintergrund
kaum mehr vorhandener Potenziale innerhalb der bestehenden Gewerbegebiete der
Stadt Püttlingen bei gleichzeitig anhaltender Nachfrage nach gewerblich
nutzbaren Grundstücken.
Dies spiegelt auch die Ergebnisse der
interkommunalen Wirtschaftsflächen-untersuchung des Regionalverbandes von 2020
wider, die für die Stadt Püttlingen einen mittelfristigen Gewerbeflächenbedarf
von etwa 5 ha bis 2030 prognostiziert, welchem jedoch – gemäß den Daten des
Landesportals „GEWISS“ – lediglich noch etwa 2.000 qm kurzfristig verfügbare
gewerbliche Reserveflächen gegenüberstehen. Das Vorhabengebiet wurde in der an
obigen Erkenntnissen anknüpfenden Potenzialflächensuche identifiziert und in
einer daran anschließenden Mobilisierbarkeitsuntersuchung als eine tendenziell
„einfach“ bzw. „mit überschaubarem Aufwand mobilisierbare“ Potenzialfläche
bewertet.
Wesentliche Teile des Vorhabengebietes
wurden bereits im Jahr 2003 in einem Bebauungsplan als Sondergebiet
„Reitsportanlage“ (1,4 ha) sowie weiteren damit in Zweckbeziehung stehenden
Grünflächen festgesetzt. Das damit in Verbindung stehende Vorhaben wurde jedoch
nicht realisiert.
Mit dem Stadtratsbeschluss zur Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens geht die Beauftragung des Kooperationsrates zur
Änderung des Flächennutzungsplanes von der aktuellen Darstellung
„Sonderbaufläche – Reitsportanlage“ sowie „Fläche für die Landwirtschaft“ zu
„gewerbliche Baufläche“ einher.
Aufgrund von Verzögerungen im parallelen
Bebauungsplanverfahren konnten die Unterlagen der Flächennutzungsplanänderung
zum Einladungstermin nicht fertiggestellt werden. Diese
werden im Folgenden nachgereicht:
Aufgrund der Ergänzung „Immissionsschutz beachten“ hat sich
die Darstellung der Grafik um den entsprechenden Hinweis ergänzt. Die Aufnahme
des Hinweises ergibt sich aufgrund der Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens,
welches Einschränkungen hinsichtlich eines potenziellen Nachtbetriebes
vorsieht.
Nachfolgender Grafik können die aktuellen und die geplanten
FNP-Darstellungen entnommen werden. Die Abgrenzung der FNP-Änderung hat sich
gegenüber der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) nicht geändert. Nach diesem
Verfahrensschritt wurde – wie bereits oben erläutert – der Hinweis
„Immissionsschutz beachten“ ergänzt.
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden Stellungnahmen im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Stadt Püttlingen abgegeben. Die Möglichkeit
der Abgabe einer Stellungnahme bestand in der Zeit vom 15.07.2021 bis zum 13.08.2021.
Die vorgebrachten Bedenken richten sich insbesondere auf den
Flächenverbrauch, die Notwendigkeit eines Gewerbegebietes an dieser Stelle,
mögliche Einschränkungen der Aufenthaltsqualität im Umfeld, möglichem Verlust
von Biodiversität, möglichen Veränderungen des Klimas, des geregelten
Wasserabflusses sowie einer erhöhten Verkehrsdichte.
In der Behandlung der Stellungnahmen wird ausgeführt, dass die
Bedenken seitens der Verwaltung nicht geteilt werden. Erhebliche Auswirkungen
gehen mit dem Vorhaben nicht einher oder können durch Maßnahmen im Zuge der
verbindlichen Bauleitplanung vermieden oder auf ein unschädliches Maß
verringert werden (s. Anlage 2).
Ergebnis der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB) wurden mit Schreiben vom 09. September
2021 aufgefordert sich bis einschließlich 11. Oktober 2021 zu äußern. Im
Rahmen des Beteiligungsprozesses wurden Stellungnahmen abgeben. Erhebliche
Bedenken, die dem Planvorhaben entgegenstehen, wurden nicht vorgebracht (s.
Anlage 2).
Link zu den Anlagen QR-Code
zu den Anlagen
https://cloud.rvsbr.de/go/300623
Es wird empfohlen, die zum Planvorentwurf eingegangenen
Stellungnahmen gem. der Verwaltungsempfehlung zu behandeln und den Änderungs-
und Offenlagebeschluss zu fassen.
Anlagen
Anlage 1
Begründung
und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Stadt
Püttlingen, Stadtteil Köllerbach, „Gewerbegebiet Breitwies“
Anlage 2
Behandlung
der Stellungnahmen zum Planvorentwurf aus der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sowie
Behandlung
der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1
BauGB), durchgeführt von der Stadt Püttlingen)
Anlage 3
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet In der
Breitwies /Sprenger Straße“ in der Stadt Püttlingen Geräuschkontingentierung
der geplanten Gewerbeflächen, erstellt von SGS-TÜV Saar GmbH, Stand 23.06.2022
Anlage 4
Gewerbegebiet Breitwies/Sprenger Straße Begründung der Standortwahl,
erstellt von agstaUMWELT GmbH, Stand April 2020, überarbeitet September 2020
Anlage 5
Verkehrsgutachten zum geplanten Gewerbegebiet In der
Breitwies/Sprenger Straße in Püttlingen, erstellt von msTRAFFIC –
Verkehrstechnik, Stand Februar 2023
Anlage 6
Faunistische Untersuchungen, B-Plan „Breitwies“ Püttlingen,
Ergebnisbericht, erstellt durch das Büro für Landschaftsökologie GbR, Stand:
Oktober 2022