Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 0219/2023 | ||
Art: | Beschlussvorlage | ||
Datum: | 22.05.2023 | ||
Betreff: | Einführung eines geförderten kommunalen Energie- und Ressourceneffizienz -Netzwerkes für den Regionalverband Saarbrücken |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 257 KB |
Beschlussvorschlag:
Der
Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken beschließt, dass sich die Städte
und Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken zu einem über drei Jahre
geförderten kommunalen Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerk
zusammenschließen.
Sachverhalt:
I. Ausgangslage
Der
Maßnahmenkatalog des aktualisierten Klimaschutzkonzeptes für den
Regionalverband Saarbrücken beinhaltet u.a. die Maßnahme KoBI 5.3 Initiierung eines geförderten kommunalen
Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerkes.
Ziel
der Einführung dieser Maßnahme ist es, den interkommunalen Austausch der
Gemeinden und Städte innerhalb des Regionalverbandes zum Thema
Energieeffizienz, Klimaschutz etc. noch weiter zu intensivieren und die
Vorteile eines geförderten Netzwerkes (geförderter externer Netzwerkmanager,
geförderte externe fachliche Beratung etc.) zu nutzen. Kommunale Netzwerke
schaffen für ihre Teilnehmenden Möglichkeiten, die Kräfte zu bündeln,
Handlungsoptionen zu identifizieren und den Erfahrungstausch untereinander zu
intensivieren.
Die Vorteile im
Überblick:
um
auf dem Laufenden zu bleiben (ohne sich selbst darum kümmern zu müssen)
Energieexperten
zur Seite
Maßnahmen
II. Förderkulisse
Gefördert
wird die Einführung eines Netzwerkes über die Kommunalrichtlinie des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Es müssen mindestens 6 Kommunen an dem
geförderten Netzwerk teilnehmen.
Netzwerke,
an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind, können die Förderung als kommunaler Zusammenschluss beantragen.
Dies bedeutet, dass der Regionalverband Saarbrücken für seine 10 Städten und
Gemeinden einen gemeinsamen Antrag stellt
Förderquote:
Finanzschwache
Kommunen (auch der Regionalverband Saarbrücken) können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Förderzeitraum 36 Monate.
Der
Zuschuss liegt bei maximal 40.000 Euro
pro Netzwerkteilnehmer sowie bei maximal
1.500 Euro pro Netzwerkteilnehmer für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Weiterführende
Details hierzu werden innerhalb der Sitzung präsentiert
III. Mögliche Kosten
max. 400.000 € für
drei Jahre (Beratung, Netzwerkmanager etc.)
Zuschuss über die Kommunalrichtlinie für drei Jahre (80%): max. 320.000 €