Betreff
Nachwahl einer Vertrauensperson und von stellvertretenden Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtsbezirks Saarbrücken - Dringlichkeitsentscheidung gem. § 210 Abs. 2 S. 2 KSVG
Vorlage
0317/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Wahl als Vertrauensperson für den Amtsgerichtsbezirk Saarbrücken wird Frau Rosemarie Moog vorgeschlagen.

Als stellvertretende Vertrauensperson im Verhinderungsfall wird Frau Susanne Wiesen vorgeschlagen.

Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Markus Franz aus Saarbrücken als stellvertretende Vertrauensperson vor.

Gemäß § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz ist für die Wahl der Vertrauenspersonen in den Schöffenwahlausschuss eine 2/3-Mehrheit notwendig, mindestens aber mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Regionalverbandsausschusses.



Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Regionalversammlung am 30.03.2023 wurden die Kandidaten für den Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtsbezirkes Saarbrücken gewählt. Das gewählte Mitglied, Herr Günther Hüther, kann das Ehrenamt allerdings nicht ausführen, so dass eine Nachwahl erforderlich ist. Vorgeschlagen als Vertrauensperson ist Frau Rosemarie Moog aus Sulzbach.

Das Amtsgericht Saarbrücken hat mit Schreiben vom 11.08.2023 angeregt, rein vorsorglich weitere Vertrauenspersonen für den Fall wählen zu lassen, dass es erneut zu einer Verhinderung kommen sollte.

Daher schlägt die SPD-Fraktion Frau Susanne Wiesen aus Saarbrücken als stellvertretende Vertrauensperson vor.

Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Markus Franz aus Saarbrücken als stellvertretende Vertrauensperson vor.

Diese Vertrauenspersonen werden mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitgliederzahl von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirkes gewählt (Regionalversammlung).

Der Schöffenwahlausschuss zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen tagt am 11.09.2023 ab 8:30 Uhr.

Da es sich hier um einen dringenden Fall nach § 210 Abs. 2 S. 2 KSVG handelt, der aus Gründen des Gemeinwohls keinen Aufschub duldet, entscheidet der Regionalverbandsausschuss anstelle der Regionalversammlung.